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Landesanstalt für LandwirtschaftPflanzenschutz → Gerätetechnik
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Pflanzenschutzgerätekontrolle



Grundlagen

Pflanzenschutzgeräte dürfen nur in den Verkehr gebracht oder eingeführt werden, wenn sie so beschaffen sind, dass ihre bestimmungsgemäße und sachgerechte Verwendung beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier und auf das Grundwasser sowie keine sonstigen Auswirkungen, insbesondere auf den Naturhaushalt hat, und den Naturhaushalt entstehen, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind(§ 24, Pflanzenschutzgesetz ).


Pflanzenschutzgeräte müssen so beschaffen sein, dass sie zuverlässig funktionieren, genau dosieren und verteilen, damit Pflanzenschutzmittel am Zielobjekt sicher abgelagert werden. Sie müssen sich sicher befüllen lassen, genau und reproduzierbar einstellen lassen und mit genau anzeigenden Betriebsmesseinrichtungen ausgestattet sein. Sie müssen sich sicher, leicht und völlig entleeren lassen, sowie leicht und gründlich zu reinigen sein. Außerdem müssen Messgeräte zu ihrer Prüfung angeschlossen werden können.


Die Prüfung der Pflanzenschutzgeräte ist in der Verordnung über Pflanzenschutzmittel und Pflanzenschutzgeräte (Pflanzenschutzmittelverordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. März 2005 (BGBl. I S. 734), zuletzt geändert durch Art. 3 Abschn. 2 § 7 G. v. 13.12.2007 I S. 2930 geregelt.


Gemäß § 7 der Pflanzenschutzmittelverordnung müssen Verfügungsberechtigte und Besitzer ihre im Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte in Zeitabständen von vier Kalenderhalbjahren durch amtliche oder amtlich anerkannte Kontrollstellen auf ihre Funktionsfähigkeit hin überprüfen lassen. Neugeräte müssen spätestens bei Ablauf des sechsten Kalendermonats nach ihrer Ingebrauchnahme geprüft worden sein. Werden gebrauchte, prüfpflichtige Pflanzenschutzgeräte eingeführt, so sind diese vor der ersten Ingebrauchnahme im Inland prüfen zu lassen.


Die Anforderungen gelten für alle Spritz- und Sprühgeräte für Flächen- und Raumkulturen. Pflanzenschutzgeräte für Flächenkulturen im Sinne der Verordnung sind Pflanzenschutzgeräte mit einem horizontal ausgerichteten Spritz- oder Sprühgestänge wie sie im Ackerbau verwendet werden.

Geräte für Raumkulturen sind Spritz- und Sprühgeräte mit oder ohne Gebläseunterstützung, wie sie insbesondere im Obst-, Wein- oder Hopfenanbau sowie in vergleichbaren Kulturen verwendet werden. Diese Geräte unterliegen seit 2003 ebenfalls der Prüfpflicht. Dazu gehören auch selbstfahrende Geräte (z. B. Solo Minor) und alle Unterstock und Schlauchspritzanlagen.

Auch spezielle Pflanzenschutzgeräte wie z. B. Bandspritzgeräte, Unterblattspritzen oder Spezialgeräte für Sonderkulturen müssen geprüft werden. Dazu gehören Geräte, wie sie für Erdbeeren oder Strauchobst eingesetzt werden, ebenso, wie Überzeilengeräte für Spargel oder Geräte für Christbaumkulturen, Tabak und ähnliche Kulturen.

Werden mit der Pumpe eines Spritz- oder Sprühgerätes Sonderausstattungen oder Zusatzeinrichtungen (z. B. Schlauchspritzanlagen, Unterstockspritzen und Entlaubungsvorrichtungen für Hopfen oder andere Spritzanlagen mit versorgt, so sind auch diese zu überprüfen. Das Ergebnis der Prüfung ist im Kontrollbericht im Feld "Bemerkungen" einzutragen. (z. B.: „Zwei handgeführte Spritzeinrichtungen zur Ampferbekämpfung“ oder „sechsreihige Bandspritzeinrichtung mit geprüft“).

Ausgenommen von der Prüfpflicht sind alle Pflanzenschutzgeräte, die von einer Person getragen werden können. Außerdem sind z. Z. Walzenstreichgeräte (z. B. Rotowiper) sowie Flüssigbeizgeräte für Kartoffellegemaschinen von der Prüfpflicht ausgenommen:
Geräte, welche ausschließlich im Unterglasanbau eingesetzt werden (z. B. Karrenspritzen, Schlauchspritzanlagen, Nebelgeräte, Gießwägen m. Spritzeinrichtung) sind derzeit nicht prüfpflichtig. Werden diese allerdings auch im Freiland eingesetzt, müssen sie ebenso geprüft werden.

Nachrüstung von Altgeräten:

In Saug- und Druckleitungen muss jeweils mindestens ein Filter vorhanden sein. Bei Pflanzenschutzgeräten für Raumkulturen bis Baujahr 1987 gelten vorhandene Düsenfilter als Filter in Druckleitungen. Ab Baujahr 1988 muss ein separater Druckfilter vorhanden sein oder nachgerüstet werden. Karren- bzw. Schlauchspritzen benötigen keinen zusätzlichen Druckfilter (auch hier reichen Düsenfilter aus). Bei Kreiselpumpen ist ein Saugfilter nicht erforderlich.
Düsen dürfen - auch bei abgeschalteter Pumpe - nicht nachtropfen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Düsen auch dann nicht nachtropfen, wenn die Rücksaugeinrichtung außer Betrieb ist. Hier hilft oft nur der Einbau von Tropfstoppventilen.

Eine erfolgreiche Gerätekontrolle wird durch eine an der Spritze angebrachte Prüfplakette (siehe Muster) nachgewiesen. Die Prüfplakette zeigt das Kalenderhalbjahr an, innerhalb dessen der Besitzer oder Verfügungsberechtigte das Pflanzenschutzgerät wieder zur Kontrolle vorstellen muss. Pflanzenschutzgeräte, die keiner vorgeschriebenen Prüfung unterzogen wurden oder nicht mit einer gültigen Prüfplakette versehen sind, dürfen nicht verwendet werden.


Prüfplakette




Eine Pflanzenschutzmittelanwendung mit Spritzgeräten ohne gültige Prüfplakette ist eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit. Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) kontrollieren stichprobeweise die Einhaltung der Prüfpflicht.




Die zuständigen Ansprechpartner für Fragen zur Pflanzenschutzgerätekontrolle für die einzelnen Regionen finden Sie in den Regionalhinweisen zu den amtlich anerkannten Kontrollstellen.


Vorbereitung der Pflanzenschutzgeräte auf die Kontrolle

Alle Spritz- und Sprühgeräte für Flächen- und Raumkulturen müssen im Zweijahresturnus zur Gerätekontrolle. Damit die Prüfung schnell und erfolgreich durchgeführt werden kann,ist es wichtig, die Geräte entsprechend vorzubereiten. Nur dann kann die Prüfung zügig und damit kostengünstig durchgeführt werden.


Pflanzenschutzgerätekontrolle

Grundvoraussetzung für die Kontrolle ist eine gründlich gereinigte Spritze. Geräte mit Brüheresten haben in der Kontrollwerkstatt nichts verloren. Nur gut gereinigte und mit sauberem Wasser gefüllte Geräte können von der Kontrollstelle geprüft werden. Das für die Prüfung verbrauchte Wasser wird aufgefangen und wieder ins Gerät zurückgepumpt. Dadurch wird vermieden, dass mögliche Pflanzenschutzmittelreste über den Kontrollbetrieb in die Kanalisation gelangen.


Für eine erfolgreiche Gerätekontrolle sollten die Pflanzenschutzgeräte nach folgender Checkliste vom Besitzer vorbereitet werden:


- Spritze innen und außen gut reinigen, keine Restmengen von Pflanzenschutzmitteln im Behälter
- Alle Saug-, Druck- und Düsenfilter reinigen
- Brühebehälter zur Hälfte mit sauberen Wasser füllen
- Spritze auf Unfallsicherheit überprüfen (z. B. vollständiger Gelenkwellenschutz, ...)
- Windkessel (Druckausgleich) mit ausreichendem Druck einstellen


Gerätereinigung

Bei der Reinigung von Pflanzenschutzgeräten dürfen auf keinen Fall Reste von Pflanzenschutzmitteln über befestigte Hofflächen und über die Kanalisation in Oberflächengewässer gelangen. Deshalb muss die Reinigung der Spritze gleich im Anschluss an die Applikation, unbedingt noch auf der Behandlungsfläche erfolgen. Seit einigen Jahren bereits müssen Neugeräte mit entsprechenden Frischwassertanks ausgestattet sein. Damit lässt sich die Reinigung sofort auf dem Feld durchführen und die Spülflüssigkeit kann anschließend auf der Kulturfläche wieder ausgebracht werden. Moderne Geräte bieten dazu auch spezielle Reinigungsprogramme an, welche vollautomatisch ablaufen. Ältere Geräte ohne Innenreinigungseinrichtungen oder Frischwassertanks können relativ einfach nachgerüstet werden. Hier bietet sich auch der Einbau einer sogenannten kontinuierlichen Innenreinigung an. Dabei wird über eine zusätzliche, zweite Reinigungspumpe ausschließlich Klarwasser aus dem Frischwasserbehälter über spezielle Innenreinigungsdüsen in den Behälter gespritzt und dieser so gereinigt. Gleichzeitig kann die Spülflüssigkeit mit der normalen Spritzpumpe über das Gestänge wieder ausgebracht werden. Der wesentliche Vorteil dieses Verfahrens ist die Zeitersparnis. Die gesamte Reinigung kann vom Schlepper aus schnell und sauber durchgeführt werden.


Pflanzenschutzgerätekontrolle in Bayern von 1996 bis 2010

Erfolgreich geprüfte Pflanzenschutzgeräte (Plakette erteilt)


Pflanzenschutzgerätekontrolle


Amtlich anerkannte Kontrollstellen in Bayern

Zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Übersichtskarte




April 2011
Werner Heller
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Pflanzenschutz
Tel.: 08161/71-5651 • Fax: 08161/71-5735