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Holzverpackungsmaterial gemäß dem IPPC-Standard ISPM Nr. 15
Mit dem IPPC-Standard ISPM Nr. 15 für Holzverpackungsmaterial wurden pflanzengesundheitliche Behandlungs- und Überwachungsmaßnahmen festgelegt, um das Risiko der Ausbreitung von Schadorganismen durch Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel zu reduzieren.
Der Standard gilt für alle Arten von Holzverpackungsmaterial, das einen Übertragungsweg für Schadorganismen und somit eine Gefahr hauptsächlich für lebende Bäume darstellen kann. Davon betroffen ist Holzverpackungsmaterial wie z.B. Lattenkisten, Kisten, Packkisten, Stauholz, Paletten, Kabeltrommeln und Spulenkörper.
Ausgenommen von den Anforderungen des Standards sind auf Grund eines geringen Risikos folgende Gegenstände:
- Holzverpackungsmaterial, das vollständig aus dünnem Holz hergestellt wurde (mit einer Dicke von 6 mm oder weniger)
- Holzverpackungen, die vollständig aus Holzwerkstoffen hergestellt wurden, wie Sperrholz, Pressholz, OSB-Faserplatten oder Furnier, die unter Nutzung von Klebstoff, Hitze oder Druck oder einer Kombination daraus hergestellt wurden
- Fässer für Wein und Spirituosen, die während der Herstellung erhitzt wurden
- Geschenkkisten für Wein, Zigarren und andere Warenarten, die aus Holz hergestellt wurden, das so behandelt oder hergestellt worden ist, dass sie frei von Schadorganismen sind
- Sägemehl, Holzspäne und Holzwolle.
Die in diesem Standard beschriebenen anerkannten phytosanitären Maßnahmen bestehen aus Behandlung, Fertigung und Markierung. Als anerkannte Behandlung wird z.B. die Hitzebehandlung angesehen. Hierbei muss das Holzverpackungsmaterial entsprechend eines besonderen Zeit–Temperatur-Plans behandelt werden, bei dem eine ununterbrochene Mindesttemperatur von 56 Grad Celsius für mindestens 30 Minuten erreicht werden muss, und zwar durch den gesamten Querschnitt des Holzes (einschließlich seines Kerns). Das Holzverpackungsmaterial muss aus entrindetem Holz gefertigt sein. Durch das Aufbringen der Markierung wird anzeigt, dass die international anerkannten phytosanitären Maßnahmen angewendet wurden.
Betriebe, die Holzverpackungsmaterial nach dem Standard behandeln oder markieren wollen, müssen nach der Pflanzenbeschauverordnung in ein amtliches Verzeichnis eingetragen (registriert) und vom Pflanzenschutzdienst überwacht sein. In Bayern erfolgt die Registrierung auf Antrag bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Pflanzenschutz. Die Registrierung beinhaltet auch die Genehmigung, behandeltes Holzverpackungsmaterial zu kennzeichnen.
Für die technische Prüfung der Hitzebehandlung sind im Rahmen des Genehmigungsverfahrens folgende Institutionen von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft anerkannt:
SGS Germany GmbH Baukauer Str. 98 44653 Herne
Tel: 02323 9265-277 Fax: 02323 26026
E-Mail: holger.luettich@sgs.com
Ansprechpartner: Herr Lüttich |
TÜV Süddeutschland Westendstr. 199 80686 München
Tel: 089 5791-2635 Fax: 089 5791-2665
E-Mail: Norbert.Ullrich@tuev-sued.de
Ansprechpartner: Herr Dr. Ullrich |
PLUTA-Sachverständigenbüro Melle Wennigser Ring 12A 49326 Melle
Tel: 040 870985-64 Fax: 040 870985-65 Mobil: 0176 57559000
E-Mail: info@pluta-control.de
Ansprechpartner: Herr Pluta |
PLUTA-Sachverständigenbüro - Außenstelle Hamburg Grillenweg 38 22523 Hamburg
Tel: 040 870985-64 Fax: 040 870985-65 Mobil: 0176 57559000
E-Mail: info@pluta-control.de
Ansprechpartner: Herr Pluta |
Ingenieurbüro Dipl.-Ing. R. Schatz Drostestr. 10 70499 Stuttgart
Tel: 0711 51898798 Tel: 0711 838-5591 Fax: 0711 838-0858 Mobil: 0171 7852121
E-Mail: info@holzschutz-schatz.de
Ansprechpartner: Herr Dipl.-Ing. Schatz |
Ingenieur- und Sachverständigenbüro O. Meirich Bahnhofstr. 21 07368 Remptendorf
Tel: 036640 300-0 Fax: 036640 300-19
E-Mail: info@svom.de
Ansprechpartner: Herr Meirich |
Eberl Trocknungsanlagen GmbH Hauptstr. 57a 84155 Bodenkirchen
Tel: 08745 96446-0 Fax: 08745 96446-15
E-Mail: info@eberl-trocknungsanlagen.de
Ansprechpartner: Herr Feuerecker |
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Liste der nach dem ISPM Nr. 15 zugelassenen Behandlungsbetriebe/Verpackungsmittelhersteller in Deutschland
Ihre Ansprechpartner:
Melanie Willner, Telefon: 08161 71-5731 Carolin Bögel, Telefon: 08161 71-5715
Email an Pflanzenpass@LfL.bayern.de
Carolin Bögel
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Pflanzenschutz
Tel.: 08161/71-5651 • Fax: 08161/71-5735
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