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Landesanstalt für LandwirtschaftPflanzenschutz → Pflanzenschutzrecht
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Rechtsbereich Pflanzenschutz

Pflanzenschutzmittel

 
Raps - neue Vorschriften für Beizung und Aussaat beachten!
Betroffen von den neuen Vorschriften sind in Deutschland die Beizen Antarc (zugelassen, aber nicht im Vertrieb), Chinook, Cruiser OSR und Elado. weiter »
 
Vorschriften für die Maisbeizung und Maissaat 2011
Mit der „Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Maissaatgut“ (MaisPflSchMV) vom 11. Februar 2009 hat der Gesetzgeber wichtige Regelungen für insektizide Maisbeizen getroffen. weiter »
 
Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft
Kleines Bild Hinweise zur Anwendung, Wartezeiten, Auflagen, Aufwandmengen, Wirkung und Wirkungseinstufung, Lagerung von Pflanzenschutzmitteln sowie Informationen zur Guten Fachlichen Praxis weiter »
 
Umweltauflagen für Pflanzenschutzmittel
Kleines Bild Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist mit Auflagen verbunden, die bei der Zulassung festgelegt werden oder sich aus der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ergeben. Alle Auflagen sind zu beachten. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und werden mit einem Bußgeld belegt. weiter »
 

Genehmigungen und Meldungen

 
Genehmigungsverfahren nach § 6 Abs 3 Pflanzenschutzgesetz
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf nicht landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen weiter »
 
Meldepflicht für Personen, die andere über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beraten, nach § 9 Pflanzenschutzgesetz
Wer andere über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beraten will, muss dies vor Aufnahme der Tätigkeit anzeigen. Eine nicht oder nicht rechtzeitig erfolgte Meldung ist bußgeldbewehrt! weiter »

Pflanzenschutzrecht

 
Neue Bekanntmachung zur guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz
Die neue „Bekanntmachung der Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz“ wurde Ende Mai 2010 im Bundesanzeiger veröffentlicht. weiter »
 


Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Pflanzenschutz
Tel.: 08161/71-5651 • Fax: 08161/71-5735