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Landesanstalt für LandwirtschaftPflanzenschutz → Pflanzenschutzrecht
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Rechtsbereich Pflanzenschutz

Pflanzenschutzmittel

 
Vorschriften für die Maissaat 2010
Die Aussaat von "Mesurol-gebeiztem" Maissaatgut ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Verboten ist sowohl der Import als auch das Inverkehrbringen sowie auch die Aussaat von Maissaatgut, das mit einem Pflanzenschutzmittel behandelt wurde, das auch nur einen der Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid oder Thiamethoxam enthält. Maissaatgut darf also beispielsweise nicht mit „Poncho“, „Poncho Pro“, „Cruiser“ oder „Faibel“ gebeizt sein. weiter »
 
Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft
Kleines Bild Hinweise zur Anwendung, Wartezeiten, Auflagen, Aufwandmengen, Wirkung und Wirkungseinstufung, Lagerung von Pflanzenschutzmitteln sowie Informationen zur Guten Fachlichen Praxis weiter »
 
Umweltauflagen für Pflanzenschutzmittel
Kleines Bild Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist mit Auflagen verbunden, die bei der Zulassung festgelegt werden oder sich aus der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ergeben. Alle Auflagen sind zu beachten. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und werden mit einem Bußgeld belegt. weiter »
 

Genehmigungen und Meldungen

 
Genehmigungsverfahren nach § 6 Abs 3 Pflanzenschutzgesetz
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf nicht landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen weiter »
 


Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Pflanzenschutz
Tel.: 08161/71-5651 • Fax: 08161/71-5735