Vorschriften für die Maissaat 2010 Die Aussaat von "Mesurol-gebeiztem" Maissaatgut ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Verboten ist sowohl der Import als auch das Inverkehrbringen sowie auch die Aussaat von Maissaatgut, das mit einem Pflanzenschutzmittel behandelt wurde, das auch nur einen der Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid oder Thiamethoxam enthält. Maissaatgut darf also beispielsweise nicht mit „Poncho“, „Poncho Pro“, „Cruiser“ oder „Faibel“ gebeizt sein.
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Dokumentation von Pflanzenschutzmittelanwendungen Wer einen landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betrieb oder eine Betriebsgemeinschaft leitet, ist verpflichtet elektronisch oder schriftlich Aufzeichnungen über die im Betrieb angewandten Pflanzenschutzmittel zu führen. Hier erfahren Sie mehr darüber ...
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Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft Hinweise zur Anwendung, Wartezeiten, Auflagen, Aufwandmengen, Wirkung und Wirkungseinstufung, Lagerung von Pflanzenschutzmitteln sowie Informationen zur Guten Fachlichen Praxis
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Umweltauflagen für Pflanzenschutzmittel Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist mit Auflagen verbunden, die bei der Zulassung festgelegt werden oder sich aus der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ergeben. Alle Auflagen sind zu beachten. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und werden mit einem Bußgeld belegt.
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Biotopindex Der "Biotopindex" entscheidet darüber, ob bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln die NT-Auflagen zum Schutz von Nicht-Zielorganismen (NT) eingehalten werden müssen. Zur Feststellung des Biotopindex müssen auf Gemeindeebene der Agrarraum ohne Grünland sowie vorhandene Kleinstrukturen erfasst werden.
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