Welche Rolle spielt die Haltungsform für mögliche Übergriffe durch Luchs, Wolf oder Bär? Große Beutegreifer sind sehr anpassungsfähig und lernen schnell, wo sie relativ leicht an Nahrung gelangen können. Dabei ist eine Koppelhaltung in Siedlungsnähe nicht von sich aus sicherer als eine Almhaltung. Vielmehr kommt es darauf an, dass der Tierhalter mögliche Schwachpunkte in seiner Haltungsform (z.B. nichtgezäunte Gräben, fehlende Elektrifizierung) erkennt und gezielt vermeidet.
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Staatliche Finanzierung von Schutzmaßnahmen Die Anwendung von Schutzmaßnahmen kann für den einzelnen Nutztierhalter zum Teil eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Der Artikel informiert über aktuelle staatliche Finanzierungsmöglichkeiten dieser Schutzmaßnahmen.
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Material zum Sofortschutz Für den Fall eines Übergriffes auf eine Nutztierherde hält die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Schutzmaterial vor, das kostenlos ausgeliehen werden kann.
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Schutzmaßnahmen für Schaf- und Ziegenhalter
Gute fachliche Praxis bei vermuteter oder tatsächlicher Anwesenheit von großen Beutegreifern Nutztierhalter sind verpflichtet ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen. In Gefahrenregionen – sei es durch die Nähe stark frequentierter Verkehrstrassen oder auch durch Hinweise auf Großbeutegreifer – sollte daher auf das Befolgen einer guten fachlichen Praxis besonders Wert gelegt werden. Der Artikel zeigt auf, welche Aspekte bei der Kontrolle von Tier und Zäunung berücksichtigt werden müssen und wie eine sichere Einzäunung erreicht werden kann.
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Aufbau und Wartung einer elektrischen Einzäunung Eine funktionierende elektrische Einzäunung stellt einen sehr guten Schutz gegen Übergriffe von Luchs, Wolf und Bär, aber auch von Fuchs und Hunden dar. Wichtig für einen wirksamen Schutz ist jedoch, dass der Zaun korrekt installiert und gewartet wird. Einen Überblick hierzu gibt der Artikel.
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Herdenschutzhunde zur Abwehr von Eindringlingen Schutzhunde werden seit Jahrtausenden eingesetzt, um Nutztiere vor Großbeutegreifern und Diebstahl zu schützen. Nachdem sich in Sachsen und der Schweiz in den letzten Jahren Wölfe zunehmend etablieren, werden auch die Dienste der Herdenschutzhunde wieder entdeckt. Im Folgenden soll daher ein Einblick in die Herdenschutzhund-Thematik gegeben werden.
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Behirtung von Schaf- und Ziegenherden Die Bewachung einer Herde durch den Schäfer oder Hirten stellt in Zusammenarbeit mit Hüte- und Herdenschutzhunden sowie einer nächtlichen Einzäunung (Nachtpferch) den besten Schutz dar.
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Verbesserter Schutz durch eine angepasste Gehegeeinzäunung Die Wahrscheinlichkeit eines Übergriffes auf Gehegewild lässt sich durch eine angepasste Einzäunung erheblich verringern. Der Artikel erläutert die verschiedenen Schutzvarianten, die hierfür geeignet sind.
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Schutzmaßnahmen für Bienenstände Von Bärenübergriffen sind nicht nur größere Nutztiere wie Schafe und Ziegen, sondern auch landwirtschaftliche Kulturen und Bienenstände betroffen. Der Artikel zeigt, wie mit Hilfe von Elektrozäunen ein Bienenstand bärensicher gemacht werden kann.
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Nutztierrisse und Ausgleichszahlungen
Verfahren bei einem vermuteten Nutztierriss Präventionsmaßnahmen verringern zwar die Gefahr von Schäden durch Luchs, Wolf und Bär – einen hundertprozentigen Schutz gibt es jedoch nicht. Der folgende Artikel stellt daher den Ablauf von der Meldung eines möglichen Risses durch Großbeutegreifer bis zum Endgutachten über den Verursacher des Risses vor.
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Finanzieller Ausgleich bei einem Nutztierriss Der Staat haftet grundsätzlich nicht für Schäden, die durch wildlebende Tiere verursacht werden. Bei besonders gefährdeten Tierarten wie Luchs, Wolf und Bär erscheinen jedoch freiwillige Ausgleichszahlungen zur Akzeptanzsicherung wichtig. Der Artikel stellt den "Ausgleichsfonds Große Beutegreifer" vor und erläutert, unter welchen Bedingungen eine finanzielle Kompensation erfolgt.
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Ansprechpartner, Beratung und weiterführende Informationen
Ansprechpartner, staatliche Beratung und weiterführende Informationen Interessierte Nutztierhalter können sich nicht nur bei der LfL, sondern z.B. auch bei den Fachberatern für Schaf-, Ziegen- und landwirtschaftliche Wildhaltung beraten lassen. Allgemeine Informationen finden sich zudem auf ausgewählten Seiten im Internet.
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Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Institut für Tierzucht
Tel.: 089/99141-100 • Fax: 089/99141-199