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Landesanstalt für LandwirtschaftTierzucht → Herdenschutz
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Herdenschutz

Allgemeine Informationen zum Herdenschutz in Bayern

 
Welche Rolle spielt die Haltungsform für mögliche Übergriffe durch Luchs, Wolf oder Bär?
Kleines Bild Große Beutegreifer sind sehr anpassungsfähig und lernen schnell, wo sie relativ leicht an Nahrung gelangen können. Dabei ist eine Koppelhaltung in Siedlungsnähe nicht von sich aus sicherer als eine Almhaltung. Vielmehr kommt es darauf an, dass der Tierhalter mögliche Schwachpunkte in seiner Haltungsform (z.B. nichtgezäunte Gräben, fehlende Elektrifizierung) erkennt und gezielt vermeidet. weiter »
 
Material zum Sofortschutz
Kleines Bild Für den Fall eines Übergriffes auf eine Nutztierherde hält die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Schutzmaterial vor, das kostenlos ausgeliehen werden kann. weiter »

Schutzmaßnahmen für Schaf- und Ziegenhalter

 
Aufbau und Wartung einer elektrischen Einzäunung
Kleines Bild Eine funktionierende elektrische Einzäunung stellt einen sehr guten Schutz gegen Übergriffe von Luchs, Wolf und Bär, aber auch von Fuchs und Hunden dar. Wichtig für einen wirksamen Schutz ist jedoch, dass der Zaun korrekt installiert und gewartet wird. Einen Überblick hierzu gibt der Artikel. weiter »
 
Herdenschutzhunde zur Abwehr von Eindringlingen
Kleines Bild Schutzhunde werden seit Jahrtausenden eingesetzt, um Nutztiere vor Großbeutegreifern und Diebstahl zu schützen. Nachdem sich in Sachsen und der Schweiz in den letzten Jahren Wölfe zunehmend etablieren, werden auch die Dienste der Herdenschutzhunde wieder entdeckt. Im Folgenden soll daher ein Einblick in die Herdenschutzhund-Thematik gegeben werden. weiter »
 
Behirtung von Schaf- und Ziegenherden
Kleines Bild Die Bewachung einer Herde durch den Schäfer oder Hirten stellt in Zusammenarbeit mit Hüte- und Herdenschutzhunden sowie einer nächtlichen Einzäunung (Nachtpferch) den besten Schutz dar. weiter »

Schutzmaßnahmen für Gehegewildhalter

 
Verbesserter Schutz durch eine angepasste Gehegeeinzäunung
Kleines Bild Die Wahrscheinlichkeit eines Übergriffes auf Gehegewild lässt sich durch eine angepasste Einzäunung erheblich verringern. Der Artikel erläutert die verschiedenen Schutzvarianten, die hierfür geeignet sind. weiter »
 

Schutzmaßnahmen für Bienenstände

 

Nutztierrisse und Ausgleichszahlungen

 
Finanzieller Ausgleich bei einem Nutztierriss
Kleines Bild Der Staat haftet grundsätzlich nicht für Schäden, die durch wildlebende Tiere verursacht werden. Bei besonders gefährdeten Tierarten wie Luchs, Wolf und Bär erscheinen jedoch freiwillige Ausgleichszahlungen zur Akzeptanzsicherung wichtig. Der Artikel stellt den "Ausgleichsfonds Große Beutegreifer" vor und erläutert, unter welchen Bedingungen eine finanzielle Kompensation erfolgt. weiter »

Ansprechpartner, Beratung und weiterführende Informationen

 


Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Tierzucht
Tel.: 089/99141-100 • Fax: 089/99141-199