Berufsausbildung
Pferdewirtin, Pferdewirt: Spezialreitweisen

Im Mittelpunkt der beruflichen Qualifikation in der Fachrichtung Spezialreitweisen steht die Grunderziehung und -ausbildung von Pferden in einer Spezialreitweise sowie die Arbeit mit Reitern und Reiterinnen in einer Spezialreitweise. Außerdem sind die Wettbewerbsvorbereitung und der Einsatz in Prüfung einer Spezialreitweise sowie die Beurteilung von Pferden in einer Spezialreitweise wichtige Ausbildungsinhalte.

Überbetriebliche Lehrgänge

Der Besuch der Lehrgänge ist verbindlicher Bestandteil der Berufsausbildung und eine Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Die nachstehend aufgeführten Lehrgänge werden bis auf weiteres durchgeführt. Änderungen sind grundsätzlich möglich.

Ausbildungsmodule mit Dauer in den Lehrgängen und Lehrgangsorte

  • 1. Ausbildungsjahr
    • Techniklehrgang: 5 Tage, LMS Schönbrunn für Südbayern, LMS Triesdorf für Nordbayern
  • 2. Ausbildungsjahr
    • Grundlehrgang vor Zwischenprüfung: 3 Tage, Staatsgut Schwaiganger
    • Zwischenprüfung: 1 Tag, Staatsgut Schwaiganger
    • Grundlehrgang nach der Zwischenprüfung: 5 Tage, Staatsgut Schwaiganger
    • Termin: September
  • 3. Ausbildungsjahr
    • Schwerpunktlehrgang I: 5 Tage, Staatsgut Schwaiganger
    • Termine: Mai, Juni
    • Schwerpunktlehrgang II: 2 Tage und Praktische Abschlussprüfung (2 Tage), Staatsgut Schwaiganger
    • Termine: Juli, August

Informationen zu den Lehrgangsorten

Prüfungen

Übersicht der Prüfungsbereiche mit Prüfungsart und Gewichtung

  • Pferdehaltung und -gesundheit: Praktische Prüfung (60 Minuten), 20 Prozent
  • Ausbildung von Pferden: Praktische Prüfung (60 Minuten), 20 Prozent
  • Ausbildung und Beratung von Reitern und Reiterinnen: Praktische Prüfung (60 Minuten), 20 Prozent
  • Planung und Organisation: Schriftliche Prüfung (120 Minuten), 30 Prozent
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: Schriftliche Prüfung (45 Minuten), 10 Prozent

Prüfungsinhalte

Pferdehaltung und -gesundheit

Es sind Prüfungsaufgaben aus folgenden Gebieten möglich:

  • Beurteilung von Pferdehaltungen
  • Beurteilung des Gesundheitszustandes von Pferden
  • Beurteilung von Futtermitteln, Zusammenstellung leistungsgerechter Futterrationen und Durchführung von Fütterungen
  • Planung und Vorbereitung von Pferdetransporten und Verladen von Pferden
Ausbildung von Pferden

Es sind Prüfungsaufgaben aus folgenden Gebieten möglich:

  • spezielle Ausrüstung und Hilfsmittel auswählen und einsetzen
  • verschiedene Pferde gymnastizieren und ausbilden
  • Eignung von verschiedenen Pferden beurteilen, Ausbildungsstand und Trainingsmöglichkeiten vorstellen
  • Pferde an der Hand und in Kerndisziplinen unter dem Sattel arbeiten sowie taktrein, losgelassen, an den Hilfen und in Balance vorstellen
Ausbildung und Beratung von Reitern und Reiterinnen

Es sind Prüfungsaufgaben aus folgenden Gebieten möglich:

  • Reiter und Reiterinnen bei der Auswahl und Ausrüstung von Pferden beraten
  • den Ausbildungsstand von Reitern und Reiterinnen analysieren und Ausbildungswege planen
  • Reiter und Reiterinnen unterrichten
Planung und Organisation

Es sind Prüfungsaufgaben aus folgenden Gebieten möglich:

  • Planung und Bewertung leistungsgerechter Haltung von Pferden
  • Darstellung von Kriterien der Pferdefütterung, Auswahl von Futtermitteln sowie Berechnung und Bewertung leistungsgerechter Futterrationen
  • Planung und Erläuterung der Ausbildung, des Trainings, des Einsatzes und Transportes von Pferden
  • Planung und Erläuterung der Ausbildung und des Trainings von Reitern und Reiterinnen unter Berücksichtigung von Bewegungs- und Trainingslehre
  • Planung und Organisation von Veranstaltungen und Lehrgängen
Wirtschafts- und Sozialkunde

Es sind Prüfungsaufgaben aus folgenden Gebieten möglich:

  • Arbeitsrecht, Tarifregelungen, Lohnabrechnung
  • Rechenaufgaben, Rechnungswesen
  • Umweltfragen
  • Politik, Schriftverkehr und Allgemeinwissen

Die Abschlussprüfung ist bei folgenden Leistungen bestanden:

  1. Gesamtergebnis mindestens "ausreichend",
  2. Ausbildung von Pferden mindestens "ausreichend",
  3. mindestens drei der übrigen Prüfungsbereiche mindestens "ausreichend" und
  4. kein Prüfungsbereich "ungenügend"
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem schriftlich zu erbringenden Prüfungsbereich, der schlechter als "ausreichend" bewertet wurde, durch eine mündliche Ergänzungsprüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten.

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