Qualitätskontrolle bei frischem Obst und Gemüse

Das Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte ist für amtliche Kontrollen auf Basis der EU-Vermarktungsnormen bei Obst und Gemüse im Freistaat Bayern zuständig.
Daneben gibt es die Freiwillige Qualitätskontrolle, die in Bayern durch das Landeskuratorium für pflanzliche Erzeugung in Bayern e.V. (LKP) angeboten wird.

Amtliche Qualitätskontrolle

Die EU-Verordnungen Nr. 1308/2013 und 543/2011 treffen Bestimmungen über die Vermarktungsnormen bei frischem Obst und Gemüse und die Durchführung amtlicher Kontrollen.

Weitere Informationen zu Vermarktungsnormen

Die Kontrollen erfolgen regelmäßig auf Basis einer Risikoanalyse sowie anlassbezogen auf allen Handelsstufen, vom Erzeuger bis zum Lebensmitteleinzelhandel. Daneben finden auf Antrag Konformitätskontrollen statt. Für die Ausfuhr von Ware in einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist die Ausstellung einer Konformitätsbescheinigung zur Vorlage beim Zoll notwendig.
Ziel ist es, durch die Überprüfung der ordnungsgemäßen Kennzeichnung und der Qualität der Waren einen fairen und lauteren Handel zu ermöglichen und Verbraucher vor Täuschung und Falschinformation zu schützen.
Die Nichteinhaltung der EU-Vermarktungsnormen wird mit Vermarktungsverboten geahndet, in schweren Fällen oder im Wiederholungsfall kann ein Bußgeld bis zu 10.000 € verhängt werden.

Zuständige Behörde in Bayern:
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte
Ansprechpartner:
Franz Egerer, Dr. Maria Linderer
Menzinger Str. 54
80638 München

Tel.: 08161 8640-1318
Fax: 08161 8640-1332
E-Mail: maerkte@lfl.bayern.de

Zuständige Behörde für die Ein- oder Ausfuhr in die/ aus der Europäischen Union ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Externer Link

Hinweis:
Speisekartoffeln unterliegen seit 1. Juli 2011 nicht mehr dem Handelsklassenrecht bzw. den gesetzlichen Vermarktungsnormen. Die Überprüfung liegt im Zuständigkeitsbereich der Lebensmittelüberwachung.

Bericht zur Qualitätskontrolle für Obst und Gemüse

Die LfL ist als zuständige Behörde verpflichtet, der Bundesanstalt für Ernährung regelmäßig über die durchgeführten Kontrollen und die Beanstandungen zu berichten. Eine Übersicht über die Ergebnisse der vom Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte der LfL durchgeführten Qualitätskontrollen bei Obst und Gemüse finden Sie hier:

Freiwillige Qualitätsfeststellung

Die freiwillige Qualitätsfeststellung Obst und Gemüse ist eine neutrale Überprüfung der Qualität von Obst und Gemüse, das zur Vermarktung bestimmt ist. Überprüft wird die Konformität mit den gesetzlichen Vermarktungsnormen, die Erfüllung gültiger Industrienormen oder die Einhaltung der Bedingungen von Lieferverträgen. Dies hilft Erzeugern und Vermarktern bzw. Verarbeitern bei der Preisbildung auf einer neutralen Basis.
In Bayern führt das Landeskuratorium für pflanzliche Erzeugung in Bayern e.V. (LKP) die freiwilligen Qualitätsfeststellungen durch. Die fachliche Aufsicht, die Schulung der Prüferinnen und Prüfer sowie die Sicherung der Neutralität erfolgt durch das Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte.
Für folgende Produkte werden freiwillige Qualitätsprüfungen angeboten:
  • Speise- und Veredelungskartoffeln
  • Bohnen
  • Einlegegurken
  • Karotten
  • Rote Bete
  • Sellerie
  • Speisezwiebeln

Zuständige Stelle für die freiwillige Qualitätsfeststellung:
Landeskuratorium für pflanzliche Erzeugung in Bayern e.V.
Landsberger Str. 282
80687 München

Tel.: 089 290063-0
Fax: 089 290063-20
Internet: Externer Link