Empfehlungen für die Anlage von Bracheflächen nach GLÖZ-8

Hügelige Landschaft mit verschiedenen blühenden Pflanzenarten und Büschen im Hintergrund.

Mit Unterstützung der Wild­lebensraum­beratung arten­reich angesäte Acker­fläche als Brache/Stilllegung
Foto: B. Schönberger

Im Rahmen der neuen GAP (Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union) sind ab 2023 als Voraussetzung für den Erhalt von EU-Zahlungen sogenannte Konditionalitäten einzuhalten. Zur Erhaltung von Ackerflächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) sind für die bayerische Landwirtschaft neun Standards definiert.

Im GLÖZ-8 ist ein Mindestanteil von vier Prozent nichtproduktiver Flächen durch die Anlage von Ackerbrachen und/oder durch Landschaftselemente zu erbringen. Die LfL hat eine abgestimmte Empfehlung für die Anlage von Bracheflächen nach GLÖZ-8 erarbeitet.