Abteilung für Qualitätssicherung und Untersuchungswesen
Jahresbericht 2016/2017 – Überwachung des Ausbringungsverbots von Neonikotinoiden an Saatgut 2016/17

Extraktion von Rapssamen, Erlenmeyerkolben auf Schüttelvorrichtung

Extraktion von Rapssamen

Neonikotinoide sind systemisch wirkende Insektizide, die von der Pflanze aufgenommen und in der Pflanze verteilt werden und so den Schutz des natürlichen Nikotins aus Tabakpflanzen gegen Fressfeinde nachahmen. Sie wirken als Botenstoffe am nikotinischen Acetylcholinrezeptor, können aber nicht abgebaut werden, so dass die Insekten daher an Reizüberflutung eingehen.
Für Warmblüter sind Neonikotinoide weniger toxisch. Das massenhafte Bienensterben im Frühjahr 2008 in Baden-Württemberg wurde auf Maissaatgut zurückgeführt, dass mit Wirkstoffen aus der Gruppe der Neonikotinoide gebeizt wurde. Die Abdrift von wirkstoffhaltigem Abrieb und deren Ablagerung auf Blütenpflanzen sind neben anderen Faktoren für die Schäden an den Bienenvölkern verantwortlich zu machen. Als Maßnahme erfolgte 2009 die Aussetzung der Zulassung Neonikotinoidhaltiger Saatgutbeizen beim Mais. Im Dezember 2013 erfolgte nach EU-Verordnung ein Verbot von Neonikotinoiden bei Rapssaat und im Juli 2016 trat eine Verordnung des BMELV in Kraft, die den Verkauf und Aussaat von Wintergetreide verbietet, die mit Clothianidin, Imidacloprid oder Thiamethoxam gebeizt sind.

Ziel

Die Überwachung des Ausbringungsverbotes von gebeiztem Saatgut, die die Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam enthalten könnten, erfolgte auch 2016/17 wieder in Zusammenarbeit mit IPS.

Methode

Eine neue Hochdruckflüssigchromatographieanlage (HPLC), die 2016 angeschafft wurde, machte es nötig das Extraktionsprocedere von dem bislang genutzten Verhältnis Acetonitril/Wasser = 8/2 (v/v) zu ändern. Der Wasseranteil wurde auf ein Verhältnis von Acetonitril/Wasser = 3/7 (v/v) erhöht, um eine unerwünschte Peakverbreiterung in der chromatographischen Trennung (Säulenmaterial 2,6 µm) zu vermeiden. Die gebeizten Saatkörner wurden mit dem oben genannten Lösungsmittel auf dem Magnetrührer gerührt und anschließend im Ultraschallbad extrahiert. Aus dem Überstand der Extrakte wurden Aliquote über Nylon-Filter (25 mm, 0,2 µm) in die HPLC-Fläschchen filtriert. Die Proben wurden mit einem linearen Gradienten getrennt (Pentafluorphenyl-modifizierte KINETEX core-shell-Säule, 100 x 4,6 mm, Fluss 2 ml/min) und die Neonikotinoide bei einer Wellenlänge von 273 nm detektiert. Die Quantifizierung erfolgte über externe Bestimmungsgeraden der drei Referenzsubstanzen.

Chromatogramm Misch-Standard

Chromatogramm Misch-Standard

Ergebnis

Die Wirkstoffe ließen sich auch mit dem verringerten Anteil an organischem Lösungsmittel zufriedenstellend lösen. Die Wiederfindungen der drei Neonikotinoide auf einem Niveau von 10 mg/kg reichten von 90–95 % beim Mais, von 91-102 % beim Raps und von 87–93 % beim Wintergetreide.

Mais

Aus früheren Untersuchungen regulär gebeizter Maisproben ergaben sich Wirkstoffkonzentrationen von ca. 2000 mg für Thiamethoxam, ca. 1500 mg für Imidacloprid und ca. 5000 mg für Clothianidin pro Kilogramm Mais für regulär gebeiztes Saatgut . Als Untergrenze einer aktiven Beizung wird eine Aufwandmenge von 10 % einer handelsüblich gebeizten Probe betrachtet . Somit sollten bei Verdachtsfällen die Entscheidungsgrenzwerte im Bereich von 200 mg/kg, 150 mg/kg und 500 mg/kg für Thiamethoxam, Imidacloprid und Clothianidin anzusiedeln sein.

Chromatogramm einer Maisprobe mit Imidacloprid

Chromatogramm einer Maisprobe mit Imidacloprid

Im Berichtsjahr 2016 wurden 141 Maisproben untersucht. In einer Probe wurde Imidacloprid in einer Konzentration von 850 mg/kg gemessen (s. nebenstehendes Chromatogramm), was etwa der Hälfte der Aufwandsmenge entspricht, die als reguläre Aufwandsmenge für Imidacloprid angesehen wird. Das Probenmaterial entspricht damit nicht den Vorgaben des Ausbringungsverbots von Neonikotinoid-gebeiztem Saatgut.
Im Berichtsjahr 2017 wurden 126 Maisproben untersucht. In allen Proben war der Neonikotinoidgehalt unter der Nachweisgrenze.

Raps

Die regulären Aufwandmengen bei Rapssaat wurden 2014 an gebeizten Mustern bestimmt und ergaben Aufwandmengen für Clothianidin in Höhe von 9900 mg/kg und für Thiamethoxam von 4400 mg/kg. Ab einer Aufwandmenge von 10 % der üblichen Pflanzschutzmittelbeize kann von einer aktiven Beizung ausgegangen werden. Somit ergeben sich beim Raps Entscheidungsgrenzwerte von 440 mg/kg für Thiamethoxam und 990 mg/kg für Clothianidin.
Im Jahr 2016 fiel eine der 30 untersuchten Rapsproben auf, in welcher Clothianidin nachgewiesen wurde. Die Probe enthielt farblich unterschiedliche Körner. Einige Körner wurden nach Farben aussortiert und einzeln analysiert. Dabei wurde in einer kleineren Fraktion eine Konzentration an Clothianidin gemessen die der regulären Aufwandmenge entsprach. Somit kann davon ausgegangen werden, dass offensichtlich geringe Mengen an Clothianidin-gebeiztem Saatgut in die Probe gelangt.
Im Jahr 2017 wurden 22 Rapsproben untersucht. In zwei Proben wurden geringe Gehalte an Clothianidin gemessen, mit Werten von 18 µg/kg und 29 µg/kg, sind die Konzentrationen jedoch weit unter dem Entscheidungsgrenzwert. Offensichtlich handelt es sich um geringfügige Beimengungen. Bei den anderen Proben lagen die Gehalte an Neonikotinoieden unter der Nachweisgrenze.

Wintergetreide

Bei den 48 untersuchten Saatgutproben des Wintergetreides 2016 (Weizen, Roggen, Gerste und Triticale) wurden keine Neonikotinoide nachgewiesen. Im Jahr 2017 wurden 39 Proben untersucht. Auch diese Proben enthielten keine Neonikotinoide über der Nachweisgrenze.
Projektleitung: Dr. J. Rieder
Projektbearbeitung: S. Hadler, G. Clasen
Projektdauer: 2016/2017
Kooperation: Dr. J. Huber, IPS 1b