EDV-Anwendung Düngung
Sperrfristprogramm – Darf ich im Herbst düngen?

Bodennahe Gülleausbringung auf Getreidestoppel

Die Excelanwendung „Sperrfristprogramm“ zeigt in Abhängigkeit der angebauten Kultur, ob die Fläche im Herbst noch gedüngt werden darf. Dabei berücksichtigt das Programm auch die zusätzlichen Auflagen zur Herbstdüngung, wenn es sich um eine rote oder gelbe Fläche handelt.

Sperrfristen – in welchen Zeiträumen ist Düngen verboten?

Erläuterungen zum Programm

Um die Frage „Darf ich die Kultur auf dieser Fläche im Herbst düngen?“ zu klären, müssen eine Reihe von Teilfragen beantwortet werden:
  • Hat die Fläche zusätzliche Auflagen (rote/gelbe Fläche)?
  • Wurde die Sperrfrist für Grünland und mehrjährigen Feldfutterbau verschoben?
  • Was war die Vorfrucht und wie lang stand sie?
  • Steht vor der Hauptfrucht eine Zwischenfrucht oder Zweitfrucht?
    • Wann wurde sie gesät?
    • Wird sie geerntet? Wenn ja, wann?
    • Wann wird sie umgebrochen?
  • Was ist die Hauptfrucht im nächstjährigen Mehrfachantrag?
Diese Fragen werden in der Excelanwendung übersichtlich durch Eingabefelder abgefragt. Anschließend gibt das Programm in einem Diagramm aus, in welchem Zeitraum noch gedüngt werden darf. Dabei unterscheidet das Programm, ob es sich um eine mineralische Düngung, um eine organische Düngung mit Kompost und Festmist von Huf- und Klauentieren oder um eine organische Düngung mit Gülle, Gärrest etc. handelt.

Eingabebeispiele

Beispiel 1
Darf ich den mehrjährigen Feldfutterbau, der schon mehrere Jahre steht, im Frühjahr nochmal geerntet wird und anschließend umgebrochen wird, im Herbst nach der letzten Nutzung noch düngen? Es handelt sich um Flächen ohne zusätzliche Auflagen und die Sperrfrist wurde nicht verschoben.
Eingabemaske des Excelprogramms zur SperrfristüberprüfungZoombild vorhanden

Eingabe des mehrjährigen Feldfutterbaus im letzten Standjahr

Bei dieser Frage ist bei der Dateneingabe folgendes zu beachten:
Unter „Hauptfrucht Ernte 2021“ wird mehrjähriger Feldfutterbau ausgewählt und das Datum des letzten Schnitts im Herbst des Kalenderjahrs 2021 eingetragen. Um auch die Ernte im Frühjahr zu erfassen, ist unter „Zwischen-/Zweitfrucht 2021/22“ eine winterharte Kultur auszuwählen. Als Saatdatum ist das Erntedatum des letzten Schnitts im Herbst 2021 zu setzen. Bei „Ernte“ wird „ja Frühjahr“ eingetragen und die Verwendung der Ernte (auch wenn es in diesem Fall nicht relevant ist) muss ausgewählt werden. Unter „Hauptfrucht Ernte 2022“ wird die Kultur ausgewählt, die 2022 im Mehrfachantrag steht.
Das Diagramm gibt die Antwort auf die Frage. Wenn die Fläche zusätzliche Auflagen hat (rote Fläche), ändert sich die Antwort.

Eingabe des mehrjährigen Feldfutterbaus im letzten Standjahr (Bild in hoher Auflösung) photo 183 KB

Beispiel 2
Darf ich den mehrjährigen Feldfutterbau, der im Herbst 2021 gesät wird und mindestens zwei Jahre auf der Fläche stehen bleibt, im Herbst düngen, wenn im Herbst noch eine Nutzung erfolgt? Es handelt sich um Flächen ohne zusätzliche Auflagen und die Sperrfrist wurde nicht verschoben.
Bei dieser Frage ist bei der Dateneingabe folgendes zu beachten:
Der Feldfutterbau, der im Herbst gesät wird und mindestens zwei Jahre auf der Fläche bleibt, ist unter „Hauptfrucht Ernte 2022“ einzutragen (auch wenn er bereits im Herbst 2021 das erste Mal geerntet wird).
Das Diagramm gibt die Antwort auf die Frage. Wenn die Fläche zusätzliche Auflagen hat (rote Fläche), ändert sich die Antwort.

Eingabe des mehrjährigen Feldfutterbaus im ersten Standjahr (Bild in hoher Auflösung) photo 193 KB