Informationen für Landwirtinnen, Landwirte und weitere Akteure vor Ort

Wildlebensraumverbessernde Maßnahmen erfolgen stets in enger Abstimmung mit interessierten Landwirtinnen und Landwirten und beruhen auf dem Prinzip der Freiwilligkeit.
Die Interessen der Landbewirtschaftenden und vor allem ihrer betrieblichen Belange sind die entscheidenden Parameter für eine praktikable, betriebsbezogene und fachlich fundierte Maßnahmenumsetzung.
Wildlebensraumverbessernde Maßnahmen sollen sich in den Betriebsablauf einpassen und ebenso Hilfestellung bei der Umsetzung gesetzlicher Rahmenbedingungen bieten.

Auch Kommunen, Naturschutzverbände, Imkerinnen und Imker, Jägerinnen und Jäger sowie Jagdgenossinnen und Jagdgenossen können sich bei den Ansprechpartnern vor Ort über die möglichen Maßnahmen der Wildlebensraumverbesserung eingehend informieren. Zahlreiche Maßnahmen kommen hierbei unterschiedlichen Arten zugute, und können Anstoß geben, um mit dem Landwirt in Dialog zu treten. So profitieren beide Seiten von der Wildlebensraumberatung in Bayern und es entstehen Win-Win Situationen.

Hierzu einige Beispiele:

  • Hecken und Feldgehölze beugen der Wasser- und Winderosion vor und bieten gleichzeitig wichtige Rückzugs-, Brut- und Nahrungsräume für Wildtiere.
  • Winterbegrünung mit Wildsaaten dient dem Bodenschutz und bietet Feldhase, Rebhuhn und Co. wertvolle Nahrung und Deckung in der Winterzeit.

Wildlebensraumberatung als gemeinsame Aufgabe vieler Akteure

Biodiversität in der offenen Kulturlandschaft erhöhen als gemeinschaftliche Aufgabe

Ansprechpartner Wildlebensraumberatung vor Ort

Die Aufgabe Wildlebensraumberatung wird seit 1. Januar 2021 an jedem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) wahrgenommen.