Fischottermanagementplan

Der Fischottermanagementplan wurde 2013 in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe an der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft erarbeitet. Dort wurden Leitlinien zum Umgang mit dem Fischotter festgelegt.

Die Ziele sind die Abwendung von erheblichen Schäden in der Teichwirtschaft und das Erreichung eines günstigen FFH-Erhaltungszustands in Bayern.
Seit Februar 2016 wird der Fischottermanagementplan an der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft umgesetzt. Er besteht aus den Säulen Beratung, Förderung der Errichtung von Schutzzäunen und Entschädigungszahlungen. Seit dem 01.02.2016 gibt es einen Fischotterberater für Niederbayern, seit dem 15.02.2017 zwei Fischotterberater für die Oberpfalz und seit 01.01.2022 einen Fischotterberater für Franken. Zuschüsse für den Bau eines Zauns und Entschädigungsleistungen können seit 2017 beantragt werden. Aktuell wird der Fischottermanagementplan um die vierte Säule Entnahme ergänzt.

Die Fischotterberater

Die Fischotterberater beraten die Teichwirte vor Ort. Sie informieren über mögliche Abwehrmaßnahmen, wie den Bau von Abwehrzäunen, stellen aber auch die durch Fischotter entstandenen Schäden fest. Sie sind Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Themen Beratung, Prävention, Zaunbau und Entschädigung.

Fischotterberater für das westliche Oberfranken (Landkreise Coburg, Lichtenfels, Bamberg und Forchheim), sowie Mittelfranken und Unterfranken
Alexander Krappmann
Mobil: 0173 1723564
E-Mail: Alexander.Krappmann@LfL.bayern.de

Fischotterberater für Niederbayern, Oberbayern und Schwaben
Florian Baierl
Mobil: 0152 54669790
E-Mail: Florian.Baierl@LfL.bayern.de

Fischotterberater für die südliche Oberpfalz (Landkreise Neumarkt i.d. Oberpfalz, Schwandorf, Regensburg, Cham)
Peter Ertl
Mobil: 0172 1430423
E-Mail: Peter.Ertl@LfL.bayern.de

Fischotterberater für die nördliche Oberpfalz (Landkreise Tirschenreuth, Neustadt a.d. Waldnaab, Weiden i.d. Oberpfalz, Amberg-Sulzbach) und das östliche Oberfranken (Landkreise Wunsiedel, Bayreuth, Hof, Kulmbach und Kronach)
Alexander Horn
Mobil: 0162 1379764
E-Mail: Alexander.Horn@Tirschenreuth.de

Der Bau von Zäunen

Förderfähiger Elektrozaun, vierlitzigZoombild vorhanden

Förderfähiger Elektrozaun, vierlitzig

Der Bau von Abwehrzäunen kann bei kleineren Teichen den Zugang des Fischotters verhindern. Die Baumaßnahmen können mit Zuschüssen des EU-Förderprogramms EMFF (Europäischer Meeres- und Fischereifonds) unterstützt werden. Für Zäune, die nach den Vorgaben des Fischotterberaters errichtet wurden, kann der Teichwirt die Hälfte der Kosten bezuschusst bekommen.
Prinzipiell antragsberechtigt ist, wer mehr als 0,5 Hektar Teichfläche bewirtschaftet oder jährlich Fische mit einem Gesamtwert von mehr als 750 Euro erzeugt oder jährlich Fische mit einem Gesamtgewicht von mehr als 250 Kilogramm erzeugt.

Der Entschädigungsfonds

Ausgleich von Fischotterschäden in Teichen (StMELF)Zoombild vorhanden

Verteilung der verursachten Schäden

Für Schäden, die trotz Zäune entstanden sind oder in Teichwirtschaften, bei denen ein Zaunbau nicht durchführbar ist, wurde ein Entschädigungsfonds eingerichtet. Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat im Jahr 2016 Fischotterschäden mit 216.000 Euro, im Jahr 2017 mit 491.000 Euro, im Jahr 2018 mit 493.000 Euro, im Jahr 2019 mit 766.000 Euro und im Jahr 2020 mit 1,08 Millionen Euro ausgeglichen.
Prinzipiell antragsberechtigt ist, wer mehr als 0,5 Hektar Teichfläche bewirtschaftet oder jährlich Fische mit einem Gesamtwert von mehr als 750 Euro erzeugt oder jährlich Fische mit einem Gesamtgewicht von mehr als 250 Kilogramm erzeugt.
Denken Sie daran, dass Sie ab 1.1.2017 zwingend ein aussagekräftiges Teichbuch führen müssen, um eine Entschädigung zu erhalten.

Ausgleich von Fischotterschäden in Teichen (StMELF) Externer Link