Fischottermanagementplan
Der Fischottermanagementplan wurde 2013 in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe an der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft erarbeitet. Dort wurden Leitlinien zum Umgang mit dem Fischotter festgelegt.
Seit Februar 2016 wird der Fischottermanagementplan an der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft umgesetzt. Er besteht aus den Säulen Beratung, Förderung der Errichtung von Schutzzäunen und Entschädigungszahlungen. Seit dem 01.02.2016 gibt es einen Fischotterberater für Niederbayern, seit dem 15.02.2017 zwei Fischotterberater für die Oberpfalz und seit 01.01.2022 einen Fischotterberater für Franken. Zuschüsse für den Bau eines Zauns und Entschädigungsleistungen können seit 2017 beantragt werden. Aktuell wird der Fischottermanagementplan um die vierte Säule Entnahme ergänzt.
Die Fischotterberater
Fischotterberater für das westliche Oberfranken (Landkreise Coburg, Lichtenfels, Bamberg und Forchheim), sowie Mittelfranken und Unterfranken
Alexander Krappmann
Mobil: 0173 1723564
E-Mail: Alexander.Krappmann@LfL.bayern.de
Fischotterberater für Niederbayern, Oberbayern und Schwaben
Florian Baierl
Mobil: 0152 54669790
E-Mail: Florian.Baierl@LfL.bayern.de
Fischotterberater für die südliche Oberpfalz (Landkreise Neumarkt i.d. Oberpfalz, Schwandorf, Regensburg, Cham)
Peter Ertl
Mobil: 0172 1430423
E-Mail: Peter.Ertl@LfL.bayern.de
Fischotterberater für die nördliche Oberpfalz (Landkreise Tirschenreuth, Neustadt a.d. Waldnaab, Weiden i.d. Oberpfalz, Amberg-Sulzbach) und das östliche Oberfranken (Landkreise Wunsiedel, Bayreuth, Hof, Kulmbach und Kronach)
Alexander Horn
Mobil: 0162 1379764
E-Mail: Alexander.Horn@Tirschenreuth.de
Der Bau von Zäunen

Förderfähiger Elektrozaun, vierlitzig
Prinzipiell antragsberechtigt ist, wer mehr als 0,5 Hektar Teichfläche bewirtschaftet oder jährlich Fische mit einem Gesamtwert von mehr als 750 Euro erzeugt oder jährlich Fische mit einem Gesamtgewicht von mehr als 250 Kilogramm erzeugt.
Nähere Informationen im Förderwegweiser des StMELF:
Der Entschädigungsfonds

Verteilung der verursachten Schäden
Prinzipiell antragsberechtigt ist, wer mehr als 0,5 Hektar Teichfläche bewirtschaftet oder jährlich Fische mit einem Gesamtwert von mehr als 750 Euro erzeugt oder jährlich Fische mit einem Gesamtgewicht von mehr als 250 Kilogramm erzeugt.
Denken Sie daran, dass Sie ab 1.1.2017 zwingend ein aussagekräftiges Teichbuch führen müssen, um eine Entschädigung zu erhalten.