Vorbereitungslehrgänge und ihre Lehrinhalte
Der verbindliche Ausbildungsplan umfasst fünf Themengebiete und praxisnahe Ausbildungsinhalte zur Fischerprüfung. Jeder Prüfungsbewerber muss mindestens 30 Stunden Ausbildung nachweisen können um an der Staatlichen Fischerprüfung teilnehmen zu können. Zudem müssen in den ersten fünf Fachgebieten mindesten drei Stunden Anwesenheit dokumentiert sein, in den Fachgebieten 6 und 7 mindestens zwei Stunden. Darüber hinaus müssen noch 11 Stunden nach eigener Wahl besucht werden (entspricht "minimum" in unten stehender Tabelle). Viele Kursanbieter bieten weit mehr Unterrichtsstunden an (entspricht "empfohlen" in unten stehender Tabelle). Informieren Sie sich direkt beim Kursleiter. Online-Kurse, in denen der Unterricht mit Hilfe von technischen Geräten verfolgt wird, sind in Bayern nicht anerkannt.1. Fischkunde (minimum 7 Std., empfohlen 9 Std.)
2. Gewässerkunde (minimum 5 Std., empfohlen 7 Std.)
3. Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege (minimum 3 Std, empfohlen 5 Std.)
4. Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung gefangener Fische (minimum 4 Std., empfohlen 7 Std.)
5. Rechtsvorschriften (minimum 5 Std., empfohlen 6 Std.)
6. Praktische Einweisung in den Gebrauch der Fanggeräte (minimum 3 Std., empfohlen 4 Std.)
7. Praktische Einweisung in die Behandlung gefangener Fische (minimum 3 Std., empfohlen 4 Std.)