Staatliche Fischerprüfung in Bayern
Wer in Bayern den Fischfang ausüben will, muss die Staatliche Fischerprüfung ablegen. Dies wird als Onlineverfahren zu verschiedenen Zeiten an unterschiedlichen Orten angeboten.
Aktuell: Corona-Pandemie
Hinweis zu den Vorbereitungskursen
Derzeit sind nach der 11. BayIfSMV Angebote der Erwachsenenbildung nach dem Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetz und vergleichbare Angebote anderer Träger sowie sonstige außerschulische Bildungsangebote vorbehaltlich des § 20 Abs. 2 in Präsenzform untersagt. Hierzu zählen auch die Vorbereitungslehrgänge.
In Bayern ist das Pilotprojekt "Online-Präsenzkurs" Anfang November gestartet. Diese neue Form eines Vorbereitungslehrgangs wird mittels Videokonferenz durchgeführt. Wie bei den Präsenz-Vorbereitungskursenn ist ein ständiger Dialog zwischen Kursleiter und Teilnehmer eine Vorgabe. Die praktischen Unterweisungen finden in persönlicher Anwesenheit der Teilnehmer statt.
Nach der 11. BayIfSMV dürfen die Online-Präsenzkurse weiterhin angeboten werden, allerdings kann der Praxisunterricht nicht durchgeführt werden. Dieser muss zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, wenn die Beschränkungen wieder aufgehoben werden.
Wir bitten um Beachtung, dass auf den Verkehrs- und Begegnungsflächen eine Maskenpflicht besteht.
Online-Prüfungen
Aufgrund der Hygiene- und Schutzmaßnahmen können nur die Hälfte der Prüfungsplätze genutzt werden. Wartezeiten müssen daher in Kauf genommen werden. Reservierungen sind ausgeschlossen.
Registrierung Onlineprüfung
Wegweiser zur Online-Fischerprüfung
Zur Online-Fischerprüfung können Sie sich rund um das Jahr anmelden. Es gibt keine Anmeldefristen. Vorab muss ein Vorbereitungslehrgang besucht werden. Die Prüfung wird dann am Computer abgelegt mit anschließendem Ergebnis bestanden oder nicht bestanden. Mehr
Details zur Prüfung
Lösungen und Ergebnisse der Staatlichen Fischerprüfung
Die Fischerprüfung ist bestanden, wenn in den 5 Fachgebieten je 12 Fragen weniger als insgesamt 15 Fehler gemacht wurden. Hat ein Bewerber dagegen in einem oder mehreren Prüfungsgebieten mehr als 6 Fragen nicht oder nicht richtig beantwortet und/oder insgesamt mehr als 15 der gestellten Fragen nicht oder nicht richtig beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.
Ob Sie bestanden haben oder nicht, erfahren Sie noch im Prüfungslokal unmittelbar nach Beendigung der Prüfung. Das Zeugnis erhalten Sie etwa ein bis zwei Wochen nach der Prüfung.
Prüfungsfragen in deutscher Sprache
Bekanntgabe
Die Prüfungsbehörde der Staatlichen Fischerprüfung gibt folgende Regelungen zum Ablauf der Prüfung bekannt. Mehr