Hopfenbau und Produktionstechnik
Formblätter und Dateien
Die Dokumentation aller produktionstechnischer Maßnahmen und die Erfassung der variablen Kosten mit Hilfe einer Schlagkartei ist die Voraussetzung für eine pflanzenbauliche und betriebswirtschaftliche Analyse der Produktion. Für die Einhaltung der Dokumentationspflicht zur Anwendung von Pflanzenschutzmittel, die kontrolliert werden, können einfache Dokumentationshilfen verwendet werden. Unter Formblätter und Dateien werden Dokumente und Anwendungen zur Verfügung gestellt, mit denen die Schlag-Dokumentation im Hopfenbaubetrieb durchgeführt werden kann.
Erfassungsbogen Pflanzenschutz
Die bisherigen Vorschriften für die Dokumentation von Pflanzenschutzmittelanwendungen durch berufliche Anwender, unabhängig von der Betriebsgröße oder Größe der behandelten Flächen, wurden mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 um zusätzliche Angaben erweitert.
- behandelte Kulturpflanze (z.B. Hopfen) mit EPPO - Code (Hopfen = HUMLU)
- behandelte Fläche (Feldstücksname und FID-Nummer, ggf. GPS-Geometrie oder GPS-Punkt) mit Größe oder Umfang der behandelten Fläche (ha und Sorte)
- Art der Verwendung (z.B. Freiland)
- verwendetes Pflanzenschutzmittel (Vollständiger Name)
- Zulassungsnummer (8-stellig)
- Anwendungsdatum
- Startzeitpunkt (Uhrzeit) der Anwendung (nur erforderlich, wenn die Verwendung des Pflanzenschutzmittels auf bestimmte Tageszeiten (z.B. bei B2-Anwendungen) beschränkt ist
- Aufwandmenge (in l oder kg/ha)
- BBCH - Stadium der Kultur (beachte Hopfenbau-Ringfax und Rückseite „Grünes Heft“)
(nur erforderlich, wenn die Verwendung des Pflanzenschutzmittels auf einen bestimmten BBCH - Bereich beschränkt ist - Name und Vorname des Anwenders
Die Pflanzenschutzmittelanwendungen müssen unverzüglich aufgezeichnet werden, spätestens jedoch 30 Tage nach der Verwendung des Pflanzenschutzmittels.
Dieses Jahr kann die Aufzeichnung noch handschriftlich erfolgen. Ab 1. Januar 2027 muss die Dokumentation der Pflanzenschutzmittelanwendungen elektronisch in einem maschinenlesbaren Format erfolgen. Eine Verpflichtung zur Nutzung eines bestimmten Programms zur Aufzeichnung der Pflanzenschutzmittelanwendungen gibt es nicht. Es empfiehlt sich aber, die für Hopfen geeigneten elektronischen Schlagkartei- und Dokumentationsprogramme (z.B. "Acker-Chef" oder "Mein Acker") zu verwenden oder einen Dienstleister mit der Dokumentation zu beauftragen. Alternativ können 2026 noch Erfassungsformulare verwendet werden. Die Pflanzenschutzmitteldokumentation wird wie bisher bei den Anwendern gespeichert und muss der zuständigen Behörde z.B. bei einer Fachrechtskontrolle zur Verfügung gestellt werden. Die Aufbewahrungsdauer der Dokumentation beträgt 3 Jahre nach dem Anwendungsjahr.
Dieses Jahr kann die Aufzeichnung noch handschriftlich erfolgen. Ab 1. Januar 2027 muss die Dokumentation der Pflanzenschutzmittelanwendungen elektronisch in einem maschinenlesbaren Format erfolgen. Eine Verpflichtung zur Nutzung eines bestimmten Programms zur Aufzeichnung der Pflanzenschutzmittelanwendungen gibt es nicht. Es empfiehlt sich aber, die für Hopfen geeigneten elektronischen Schlagkartei- und Dokumentationsprogramme (z.B. "Acker-Chef" oder "Mein Acker") zu verwenden oder einen Dienstleister mit der Dokumentation zu beauftragen. Alternativ können 2026 noch Erfassungsformulare verwendet werden. Die Pflanzenschutzmitteldokumentation wird wie bisher bei den Anwendern gespeichert und muss der zuständigen Behörde z.B. bei einer Fachrechtskontrolle zur Verfügung gestellt werden. Die Aufbewahrungsdauer der Dokumentation beträgt 3 Jahre nach dem Anwendungsjahr.
Schlagbezogene Aufzeichnungen der Düngemaßnahmen
Der Betriebsleiter muss innerhalb von 14 Tagen nach jeder Düngungsmaßnahme für jeden Schlag oder Bewirtschaftungseinheit folgende Angaben aufzeichnen:
- eindeutige Bezeichnung des Schlages (oder der Bewirtschaftungseinheit)
- Größe des Schlages (oder der Bewirtschaftungseinheit)
- Datum, Art und Menge des Düngemittels
- aufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff und Phosphat, bei organischen Düngern auch die Menge an verfügbarem Stickstoff (NH4-N)
Zur Erleichterung der Aufzeichnungen ein einfaches Dokumentationsblatt in das Sie ihre Düngemaßnahmen eintragen und die Schläge, auf denen die gleiche Düngermenge ausgebracht wurde, ankreuzen können.

