Nährstoffbilanzen im landwirtschaftlichen Betrieb
Eine Grundlage für die langfristig gesunde Betriebsentwicklung und Schonung der natürlichen Ressourcen ist die optimale Nutzung der zur Verfügung stehenden Nährstoffe im landwirtschaftlichen Betrieb.
Der betriebliche Nährstoffkreislauf aus Nährstoffzufuhr und Nährstoffabfuhr muss dazu möglichst ausgewogen sein. Die sogenannte Nährstoffbilanz, die Stoffstrombilanz und die Stallbilanz beschreiben verschiedene Nährstoffkreisläufe im Betrieb und dessen Untereinheiten.
Aktuelles zur Stoffstrombilanz
Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit der Stoffstrombilanz auseinander!
Betriebe, die ab 2023 stoffstrombilanzpflichtig werden, müssen erstmals das Kalenderjahr 2023 bzw. Wirtschaftsjahr 2023/24 berechnen. Die Stoffstrombilanz ist gemäß aktuell gültiger Stoffstrombilanzverordnung spätestens sechs Monate nach Ablauf des festgelegten Bezugszeitraums zu rechnen. Die Stoffstrombilanzverordnung des Bundes wird im Laufe des Jahres 2023 novelliert. Inhaltlich ist zur zukünftigen Stoffstrombilanz und deren Bewertungsgrenzen für Stickstoff und Phosphor bisher nichts bekannt. Bleiben wird aber in jedem Fall die Bruttobilanzierung ohne anrechenbare gasförmige Verluste beim Stickstoff, sodass vorhandene betriebliche Nährstoffverluste so weit wie möglich zu reduzieren sind.
Stoffstrombilanz (Hof-Tor-Bilanz)

Muss ich seit 2018 eine Stoffstrombilanz rechnen?
Muss ich seit 2018 eine Stoffstrombilanz rechnen? (Abbildung in hoher Auflösung) 77 KB
Ab 2023 muss die Stoffstrombilanz drüber hinaus gerechnet werden von Betrieben mit:
- mehr als 20 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche oder
- mehr als 50 Großvieheinheiten (GV) je Betrieb.
Im Moment muss die Stoffstrombilanz zwar erstellt werden, das Ergebnis der Stoffstrombilanz hat aber noch keine rechtlichen Konsequenzen.
Allerdings wird dringend empfohlen, sich mit dem Bilanzergebnis auseinanderzusetzen und Optimierungsmöglichkeiten zu prüfen bzw. umzusetzen. Auch für Betriebe, die erst 2023 stoffstrompflichtig werden, ist schon jetzt eine Berechnung und Prüfung der Stoffstrombilanz ratsam.
Nur so kann frühzeitig auf die Anforderungen der Stoffstrombilanz reagiert werden und in Problemfällen rechtzeitig Lösungsansätze gefunden werden.
Stallbilanz (Stall-Tier-Bilanz)
Schlagbilanz (Feld-Stall-Bilanz)
Programm "Nährstoffbilanz Bayern" (inkl. Stoffstrombilanz)

Bei Fragen zu den Programmen wenden Sie sich an Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder an den Verbundpartner in Ihrer Nähe.