Fischetikettierung

Der Markt für Fische und Fischereierzeugnisse ist geprägt von einer sich ständig vergrößernden Angebotspalette. Diese Beobachtung führte bei der Europäischen Kommission zu der Entscheidung, dem Verbraucher ein Mindestmaß an Informationen über die Hauptmerkmale der Erzeugnisse an die Hand zu geben.

Im Fokus

Fischetikettierung (Vorgehen)

Fischverkäuferin an einer Theke

Im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 sind zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften für Fische und bestimmte Fischereierzeugnisse festgelegt.  Mehr

Kontrollwesen im Bereich Fischetikettierung

Kennzeichnung von Fischen in einer Theke

Das Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) überwacht in Bayern die Kennzeichnungsvorschriften zu Fisch- und Fischereierzeugnissen.  Mehr

Richtige Kennzeichnung von Fisch- und Fischereierzeugnissen (LfL-Broschüre)

Übergabe des Flyers Fischkennzeichnung

Fisch- und Fischereierzeugnisse können auf der Stufe des Einzelhandels nur dann dem Endverbraucher zum Verkauf angeboten werden, wenn bei der Kennzeichnung oder Etikettierung die Handelsbezeichnung der Art, der wissenschaftliche Name, die Produktionsmethode, das Fanggebiet oder das Herkunftsland, sowie seit 2014 die Fanggerätekategorie, und ggf. ein Auftauhinweis angegeben werden.   Mehr

Forschung

Umsetzung der gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) – Fischetikettierung und Rückverfolgung

Ziel des Projektes ist es die Ziele der GFP durch verbesserte Kontrollmechanismen (wie Aufbau und Nutzung von Bild- und DNA-Datenbanken) optimaler umzusetzen, und damit den Umfang illegaler Fischerei und Fischvermarktung zu reduzieren.  Mehr