Notfallzulassungen zur Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade im Ackerbau erteilt

Die Schilf-Glasflügelzikade breitet sich in Bayern immer weiter aus und verursacht in zahlreichen Kulturen (z.B. Kartoffel, Zuckerrübe usw.) zum Teil dramatische Ertrags- und Qualitätsverluste. Diese werden dadurch verursacht, dass die Zikade zwei bakterielle Erreger überträgt, die als Stolbur (Candidatus Phytoplasma solani) und SBR (Candidatus Arsenophonus phytopathogenicus) bezeichnet werden.

Die Zikade beginnt im Mai in Kartoffel- oder Zuckerrübenbestände einzufliegen und dort an den Leitungsbahnen, konkret im Phloem, zu saugen. Dadurch kann die Zikade die eben genannten Bakterien übertragen. Im Sommer erfolgt in diesen Kulturen, die letztlich die Wirtspflanzen der Zikade darstellen, die Eiablage in den Boden. Aus diesen Eiern entwickeln sich sog. Nymphen (= Larven), die bis zum Frühjahr des Folgejahres im Boden bleiben. Die sich aus den Nymphen entwickelnden Zikaden verlassen ab Mai die Flächen und suchen neue Wirtspflanzen auf, so dass der Kreislauf von vorne beginnt.

Integrierter Pflanzenschutz bietet zahlreiche Lösungsansätze

Um Pflanzen vor Schadorganismen zu schützen, sieht der Integrierte Pflanzenschutz zahlreiche Maßnahmen vor. Hier sind zunächst die indirekten Pflanzenschutzmaßnahmen zu nennen, wobei im Fall der Schilf-Glasflügelzikade der Fruchtfolge eine zentrale Bedeutung zukommt. Fruchtfolge bedeutet in erster Linie nach der Ernte von Zuckerrüben oder Kartoffeln auf den Anbau von Winterungen zu verzichten. Auf diese Weise wird nach der Ernte dieser Kulturen das Nahrungsangebot für die Nymphen deutlich reduziert, so dass sie über Winter oftmals "verhungern“. Auf diese Weise wird die Zahl der im Frühjahr ausfliegenden Zikaden deutlich reduziert.
Weitere Möglichkeiten, die durch die Zikade verursachten Schäden zu verringern, stellen der Anbau widerstandsfähiger Sorten – soweit vorhanden – und eine optimale Versorgung der Pflanzen mit Nährstoffen und Wasser dar. Zusätzliche Stellschrauben sind – wenn es die Witterung zulässt – möglichst frühe Saat- bzw. Legetermine, damit die Pflanzen zum Zeitpunkt der Infektion in ihrer Entwicklung schon möglichst weit vorangeschritten sind, da "späte“ Infektionen bezogen auf die Pflanzenentwicklung weniger gravierend sind als frühe. Bei den Ernteterminen verhält es sich ähnlich. Hier wären frühe Ernten vorteilhaft, um die durch die Erreger verursachten Ertrags- und Qualitätsverluste zu begrenzen.

Direkte Pflanzenschutzmaßnahmen

Bei den direkten Pflanzenschutzmaßnahmen sind im Fall der Schilf-Glasflügelzikade die Möglichkeiten sehr begrenzt, wenngleich es hierzu zahlreiche Forschungsaktivitäten gibt. Auf kleinen Flächen bzw. in Kulturen mit einer hohen Wertschöpfung stellt die Verwendung von Kulturschutznetzen ein geeignetes Verfahren dar, Bakterieninfektionen durch die Schilf-Glasflügelzikade zu verhindern.

Erteilung von Notfallzulassungen

Durch die Erteilung von Notfallzulassungen hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) – wie im letzten Jahr – für 120 Tage die Möglichkeit geschaffen, in Kulturen wie Kartoffeln oder Zuckerrüben Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren zu bekämpfen. Diese Notfallzulassungen sind ein Baustein bei der Bekämpfung von Glasflügelzikaden als Überträger zweier bakterieller Krankheitserreger. Ziel dieser Behandlungen ist es, Ertrags- und Qualitätsverluste zu minimieren, die Vektorpopulation (insbesondere die Nymphen im Boden) zu reduzieren und die Bildung neuer Hotspotregionen zu vermeiden. 2025 waren witterungsbedingt die durch die Schilf-Glasflügelzikade verursachten Schäden glücklicherweise deutlich geringer als im Jahr zuvor. Dies mag auch der Grund dafür sein, wieso sich im letzten Jahr durch den Insektizideinsatz nur bedingt Ertrags- und Qualitätsabsicherungen realisieren ließen.

Insektizidanwendung nur nach amtlichem Warndienstaufruf möglich

Die Anwendung dieser vom BVL im Rahmen von Notfallzulassungen einsetzbarer Insektizide ist an strenge Auflagen geknüpft und nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Um den Einsatz der begrenzt zugelassenen Mengen an Pflanzenschutzmitteln dort sicherzustellen, wo die größten Schäden drohen, wurde bundesweit eine Unterteilung der Anbaugebiete in drei verschiedene Regionen vorgenommen. Nur bei den Flächen, die in einer sog. Hotspot- oder Übergangsregion liegen (s. Tabelle "Landkreisliste mit Hotspot- und Übergangsregionen 2026“), ist ein amtlicher Warndienstaufruf vorgesehen, der für die Behandlung zwingend erforderlich ist.

Landkreisliste mit Hotspot- und Übergangsregionen 2026 pdf 95 KB

  • Hotspotregionen: hier ist eine Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade möglich, sobald ein amtlicher Warndienstaufruf erfolgt.
  • Übergangsregionen: hier soll eine Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade nach amtlichen Warndienstaufruf nur dann erfolgen, wenn für Sie eines der folgenden Kriterien zutrifft.
    • Im letzten Jahr kam es bei Ihnen durch das Auftreten der Zikade zu Ertragseinbußen in Zuckerrüben, Kartoffeln und dem Gemüse.
    • Im letzten Jahr kam es bei Ihnen durch das Auftreten der Zikade zu verringerten Zuckergehalten im Rübenanbau.
    • Im letzten Jahr kam es bei Ihnen durch das Auftreten der Zikade zu Gefäßbündelverbräunungen im Kartoffelbau.
    • Im letzten Jahr kam es bei Ihnen durch das Auftreten der Zikade zu Qualitätsbeeinträchtigungen im Gemüsebau
  • In allen anderen Regionen ist aufgrund der Befallssituation in der Regel kein Insektizideinsatz gerechtfertigt. Insoweit erfolgt hier kein Warndienstaufruf.
Angemeldete Pflanzkartoffel-Vermehrungsvorhaben werden wegen der Nulltoleranz bezüglich Stolbur separat eingestuft. Für diese Bestände können Behandlungen gegen die Schilf-Glasflügelzikade auch außerhalb der Hotspot- und Übergangsregionen durchgeführt werden, wenn für die nächstgelegene Übergangs- bzw. Hotspotregion ein amtlicher Warndienstaufruf erfolgt.

Warndienstaufruf nach Monitoring-Daten

Ein amtlicher Warndienstaufruf erfolgt in Abhängigkeit des Zikadenauftretens und der Wetterlage. Um die Zikadensituation korrekt beurteilen zu können, findet in Bayern ein umfangreiches Monitoring auf Glasflügelzikaden in Zuckerrüben, Kartoffeln und Gemüse statt, das von der Wirtschaft intensiv unterstützt wird. Mindestens einmal pro Woche werden die im Rahmen des Monitorings aufgestellten Klebefallen auf Glasflügelzikaden kontrolliert und die Fänge fachlich bewertet. Voraussetzung für einen Warndienstaufruf ist ein nachhaltiger Anfangsbefall mit Glasflügelzikaden.

Warndienstaufruf stellt keine Bekämpfungspflicht dar!

Wichtig: Ein amtlicher Warndienstaufruf stellt lediglich eine Freigabe für etwaige Insektizidanwendungen dar. Es besteht keine Pflicht, die Bestände mit Insektiziden zu behandeln. Es bleibt allein die Entscheidung des Bewirtschafters, ob und in welchem Umfang die Notfallzulassungen genutzt werden. Der amtliche Warndienstaufruf für einen Landkreis (kreisfreie Stadt) bedeutet nicht automatisch, dass auf jeder Rüben-, Kartoffel- und Gemüsefläche bereits Zikaden vorhanden sind. Da der Flugbeginn der Zikaden lokal unterschiedlich sein kann, sollte vor einer Behandlung auf jeden Fall der Bestand auf etwaige Glasflügelzikaden kontrolliert werden. So kann es z.B. in kühleren Lagen sinnvoll sein, erst einige Tage nach dem Warndienstaufruf zu behandeln.

Unter www.isip.de können Sie sich einen Überblick über die Aktivität der Zikaden verschaffen. Externer Link

Notfallzulassungen auch für den ökologischen Anbau erteilt

Sowohl für die Zuckerrüben als auch die Kartoffeln hat das BVL jeweils eine Notfallzulassung erteilt. So ist in Kartoffeln ab BBCH 19 eine fünfmalige Anwendung von jeweils 6,0 l/ha Neudosan Neu im Abstand von mindestens 7 Tagen möglich. In der Zuckerrübe kann Raptol HP ab dem 9-Blattstadium der Zuckerrübe zweimal im Abstand von mindestens 7 Tagen mit jeweils 0,6 l/ha eingesetzt werden.

Im konventionellen Ackerbau stehen durch die Notfallzulassungen mehrere Insektizide zur Verfügung

Das BVL hat sowohl für systemische Insektizide als auch für Kontaktmittel Notfallzulassungen zur Bekämpfung von Glasflügelzikaden erteilt (s. Tabelle "Notfallzulassungen zur Bekämpfung von Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren 2026“). Auch wenn zur Bekämpfung der Glasflügelzikaden in Kartoffeln und Zuckerrüben oftmals die gleichen Pflanzenschutzmittel eine Notfallzulassung erhalten haben, weisen diese zum Teil deutliche Unterschiede im Anwendungszeitraum, der max. zugelassenen Anwendungshäufigkeit, der Wartezeit, den Anwendungsbestimmungen und den max. zugelassenen Aufwandmengen auf:
Insektizide zur Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade im Rahmen der Notfallzulassung
Carnadine 2000,2 l/ha in der Kartoffel0,25 l/ha in der Zuckerrübe
Decis forte, Nuyard 50 ml/ha in der Kartoffel 75 ml/ha in der Zuckerrübe
Sivanto prime 0,5 l/ha in der Kartoffel 0,25 l/ha in der Zuckerrübe
Da die frühen Infektionen als besonders kritisch angesehen werden, sind an sich für die ersten beiden Behandlungen sowohl in der Kartoffel als auch in der Zuckerrübe Insektizidkombinationen aus systemischem Insektizid und Pyrethroid vorgesehen. Da das Temperaturoptimum für Pyrethroide im kühlen Bereich bei Temperaturen unter 18° C liegt, ist deren Anwendung aber bei Temperaturen über 25° C zu unterlassen. Bei Spritzfolgen und Tankmischungen müssen Sie als Anwender / Anwenderin – wie bei zugelassenen Pflanzenschutzmitteln – auch im Falle der Notfallzulassung das zwingend einhalten, was in den Notfallzulassungen festgelegt wurde.

In der Zuckerrübe wird nach amtlichem Warndienstaufruf folgende Spritzfolge empfohlen:

  • 1. Behandlung (nach amtlichem Warndienstaufruf): 0,25 l/ha Sivanto prime + 0,2 l/ha Mavrik Vita oder anderes Pyrethroid
  • 2. Behandlung (ca. 10 – 12 Tage später): 0,25 kg/ha Danjiri + 75 ml/ha Karate Zeon oder anderes Pyrethroid
  • 3. Behandlung (ca. 10 – 12 Tage später): 0,25 kg/ha Mospilan SG
Sivanto prime ist also für die erste Behandlung vorgesehen, und dies aus zweierlei Gründen: Zum einen kann Sivanto prime bereits ab dem 2-Blattstadium der Rübe eingesetzt werden, während z.B. Danjiri oder Mospilan SG erst ab dem 9-Blattstadium der Rüben zugelassen ist. Und zum anderen hat Sivanto prime eine Wartezeit von 90 Tagen, so dass die Rüben nicht zu früh gerodet werden dürfen, wenn Sivanto prime erst beim zweiten Behandlungstermin eingesetzt wird. Wenn aber die Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikaden erst ab dem 9-Blattstadium erfolgt und die Rüben nicht gleich zu Beginn der Kampagne geerntet werden, wäre es aus Gründen des Resistenzmanagement besser, als systemisches Insektizid zunächst Danjiri einzusetzen und die zweite Behandlung mit Sivanto prime durchzuführen.
Bei den Pyrethroiden spricht für den frühen Einsatz von Mavrik Vita sowohl der Zulassungszeitraum (EC 12 - 39) als auch die günstigen Auflagen beim Gewässerabstand. Bei Karate Zeon haben wir die Situation, dass wir beim Gewässerabstand gewisse Vorteile gegenüber den Präparaten mit dem Wirkstoff Deltamethrin haben, eine Anwendung aber erst ab dem 9-Blattstadium der Rübe möglich ist. Sollte dieses zum Behandlungszeitpunkt noch nicht erreicht sein, ist auf Deltamethrin auszuweichen.
Stehen die Rüben auf drainierten Flächen kann die oben empfohlene Spritzfolge weitgehend beibehalten werden. Im Fall des Karate Zeon ist aber darauf zu achten, dass dieses erst ab EC 39 (Bestandesschluß: über 90% der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich) die Drainauflage verliert und somit erst ab diesem Stadium dem systemischen Insektizid zugemischt werden kann. Als einziges Pyrethroid weist Mavrik Vita keinerlei Beschränkungen für drainierte Flächen auf, es darf aber nur ein einziges Mal zur Zikadenbekämpfung eingesetzt werden.

Behandlungsempfehlungen für die Kartoffel

In der Kartoffel wird nach amtlichem Warndienstaufruf folgende Spritzfolge empfohlen, wenn die Bestände zum Zeitpunkt des Warndienstaufrufes bereits EC 40 (= Schwellen der ersten Stolonenenden) erreicht haben:
  • 1. Behandlung (nach amtlichen Warndienstaufruf): 0,25 kg/ha Danjiri/Mospilan SG + 0,3 l/ha Sumicidin Alpha EC oder anderes Pyrethroid
  • 2. Behandlung (ca. 10 – 12 Tage später): 0,5 l/ha Sivanto prime + 75 ml/ha Karate Zeon oder anderes Pyrethroid
  • 3. Behandlung (ca. 10 – 12 Tage später): 0,25 kg/ha Danjiri/Mospilan SG
Auf drainierten Flächen ist der Einsatz von Sumicidin Alpha EC nicht möglich, hier wäre anstelle dessen Cyperkill Max (B1) einzusetzen.
Durch den verzögerten Start in das Frühjahr wurden viele Kartoffeln erst Mitte April gelegt und sind daher noch nicht so weit entwickelt. Hier haben wir die Situation, dass systemische Insektizide zulassungsbedingt erst ab dem Schwellen der ersten Stolonen (= EC 40) angewendet werden dürfen. Sind die Kartoffeln noch nicht soweit entwickelt, stehen in dieser frühen Phase ausschließlich Pyrethroide für eine Bekämpfung der Glasflügelzikaden zur Verfügung stehen. Weil darüber hinaus in diesem Stadium mit einem starken Neuzuwachs zu rechnen ist, dürfte eine Verkürzung des Spritzabstandes auf ca. 7 Tage sinnvoll sein.
In Kartoffelbeständen, die zum Zeitpunkt des Warndienstaufrufes noch im Stadium "Blattentwicklung / Seitensprossbildung“ sind, wird nach amtlichem Warndienstaufruf folgende Spritzfolge empfohlen:
  • 1. Behandlung (nach amtlichen Warndienstaufruf): 0,3 l/ha Sumicidin Alpha EC (erst ab EC 13 erlaubt; generell kein Einsatz auf drainierten Flächen möglich)
    Auf drainierten Flächen: 60 ml/ha Cyperkill Max (erst ab EC 20 = Seitensproßbildung erlaubt; B1)
  • 2. Behandlung (nach etwa einer Woche, ab EC 20): 75 ml/ha Karate Zeon oder anderes Pyrethroid
  • 3. Behandlung (nach etwa einer Woche, ab EC 40): 0,25 kg/ha Danjiri/Mospilan SG + 0,3 l/ha Sumicidin Alpha EC (Drainauflage!) oder anderes Pyrethroid (z.B. Cyperkill Max ohne Drainauflage; B1)
  • 4. Behandlung (nach 10-12 Tagen): 0,5 l/ha Sivanto prime
Durch diese Vorgehensweise könnte – ohne die Insektizidintensität zu erhöhen - ebenfalls ein Zeitraum von etwa 5 Wochen abgedeckt werden.

Anwendungsbestimmungen sind uneingeschränkt einzuhalten!

Neben den Drainauflagen schränken die Anwendungsbestimmungen NW uncodiert und die NW 701 bzw. 706 die Möglichkeit des Insektizideinsatzes deutlich ein. So schreibt die NW uncodiert vor, dass zwischen einer behandelten Fläche mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässer – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – ein mindestens 20 m breiter, mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein muss. Fehlt dieser 20 m breit bewachsene Streifen, darf die gesamte abflussgefährdete Fläche nicht mit diesen Insektiziden behandelt werden. Die Kriterien eines bewachsenen Randstreifens von 20 m Breite erfüllen z.B. Grünland, Ackergras oder Getreide (ab EC 30), nicht aber Hackfrüchte wie z.B. Kartoffeln, Mais oder Zuckerrüben. Ein Weg unterbricht diese Verpflichtung nicht.
Bei der NW706 ist bei Flächen mit einer Hangneigung von über 2% zu angrenzenden Oberflächengewässern (= 2 m Höhenunterschied auf 100 m gemessen ab Böschungsoberkante des Gewässers) ebenfalls ein mind. 20 m breiter Randstreifen erforderlich. Hier gibt es allerding eine Ausnahme: Dieser 20 m breite Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn die Behandlung auf einer Fläche im Mulch- oder Direktsaatverfahren (mind. 30% Bodendeckung zum Zeitpunkt der Behandlung erforderlich) erfolgt. Die NW701 ist ähnlich gestrickt wie die NW706. Einziger Unterschied: Der oben beschriebene Randstreifen muss nicht 20 m breit sein, sondern "nur“ 10 m.
Beachten Sie: Von diesen Auflagen sind fast alle Pyrethroide betroffen, außer Mavrik Vita in der Rübe (nur eine einmalige Anwendung zur Zikadenbekämpfung möglich) und Cyperkill Max (B1) in der Kartoffel. Cyperkill Max (B1) darf in dieser Kultur zwar zweimal zur Bekämpfung von Glasflügelzikaden eingesetzt werden, der zeitliche Abstand zwischen diesen beiden Behandlungen muss aber mindestens 14 Tage betragen.

Auflagen und Anwendungsbestimmungen der Insektizide zur Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade pdf 141 KB

Neben dem Gewässerschutz spielt auch der Bienenschutz eine zentrale Rolle!

Beachten Sie: Insektizidmischungen sind immer bienengefährlich (= B1). Eine Anwendung solcher Mischungen ist daher auf Flächen, die von Bienen beflogen werden, nicht erlaubt. Stehen auf einer Fläche blühende Unkräuter bzw. Schosserrüben oder kommt es auf einer Fläche wegen starkem Blattlausauftreten zur Bildung von Honigtau ist der Einsatz von B1-Mitteln bzw. B1-Mischungen nicht möglich! Beachten Sie auch, dass bienengefährliche Mittel bzw. Mischungen innerhalb eines Umkreises von 60 m um den Bienenstand während des täglichen Bienenfluges nur mit Zustimmung des Imkers ausgebracht werden dürfen. Dabei ist es unerheblich, ob die behandelte Kultur von Bienen beflogen wird oder nicht.
Sollten keine Insektizidmischungen zur Anwendung kommen, sondern die Insektizide solo eingesetzt werden, ist auch hier auf die Bieneneinstufung zu achten. So haben zur Bekämpfung der Glasflügelzikaden vom BVL zwei Insektizide eine Notfallzulassung erhalten, die als bienengefährlich (B1) eingestuft sind. Im Kartoffelbau sind dies Cyperkill Max und in der Zuckerrübe Polux. Als B2 eingestuft ist die Soloanwendung der Insektizide Carnadine 200, Leptostar, Decis forte, Nuyard, Sumicidin Alpha EC und Raptol HP. B2 bedeutet bienengefährlich, ausgenommen bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenflugs bis 23.00 Uhr. Bei einer Einstufung als B2 ist eine Anwendung auf Flächen, die von Bienen beflogen werden bzw. die blühende Pflanzen enthalten, nur nach dem Ende des täglichen Bienenflug bis 23.00Uhr möglich.
Um Bienenschäden auszuschließen, sind somit vor jeder Behandlung die Bestände auch auf den Zuflug von Bienen sowie auf blühende Unkräuter zu kontrollieren. Läuft z.B. in Kartoffeln an angefahrenen Dammflanken Windenknöterich auf, dürfen auf dieser Fläche keine B1 Mittel bzw. Insektizidmischungen mehr eingesetzt werden, sobald der Windenknöterich blüht!
Und noch etwas: Der amtliche Pflanzenschutzdienst wird die Anwendung und Einhaltung der Anwendungsbestimmungen kontrollieren.
Stand: 23.05.2026