Netz "Vergleichsbetriebe Pflanzenschutz" – Beteiligung bayerischer Betriebe

Ein Globalziel des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist es, Risiken abzuwenden oder vorzubeugen, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln oder durch andere Maßnahmen des Pflanzenschutzes, insbesondere für die Gesundheit von Mensch und Tier und für den Naturhaushalt, entstehen können. In Zusammenhang damit ist die Einhaltung des notwendigen Maßes bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ein weiteres Globalziel.
Um das notwendige Maß zu ermitteln, hat der Bund in Zusammenarbeit mit den Ländern das Projekt "Vergleichsbetriebe Pflanzenschutz" auf den Weg gebracht. Mit dem Projekt verfolgen sie das Ziel, die Intensität der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (Behandlungsindex) in einzelnen Kulturen bzw. Feldern der beteiligten Betriebe jährlich zu ermitteln.

Beteiligte Betriebstypen

Am Projekt "Vergleichsbetriebe Pflanzenschutz" sind Betriebe beteiligt, die Getreide, Winterraps, Mais, Freilandgemüse, Obst (Äpfel), Wein, Hopfen und z. T. auch andere Kulturen anbauen.
In Bayern sind seit dem Jahr 2010 zehn Ackerbaubetriebe und seit dem Jahr 2011 zusätzlich drei Hopfenbaubetriebe am Projekt beteiligt.

Abbildung der Verteilung der Vergleichsbetriebe Pflanzenschutz Externer Link

Dokumentation und Bewertung der Pflanzenschutzmaßnahmen

Die Betriebe dokumentieren jährlich ihre Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln. Anhand dieser Daten wird ermittelt, in welcher Intensität Pflanzenschutzmittel in der Praxis angewendet werden. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben werden auch Angaben zu den Entscheidungsgrundlagen erfasst, aber auch die Witterung, die Vorkultur, die Bodenbearbeitung sowie ggf. mechanische Unkrautbekämpfungsverfahren.
Und zu guter Letzt wird der Pflanzenschutzmitteleinsatz durch Pflanzenschutzexperten von den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit Fachzentrum Pflanzenbau im Hinblick auf das notwendige Maß fachlich bewertet. So bewerten die Experten die Anwendungen anhand von Fragen wie z. B.: War die Maßnahme in Anbetracht des Schaderregeraufkommens notwendig oder wurde sie zu früh oder zu spät gesetzt?

Auswertung der Daten durch das JKI

"Aus den Daten, den statistischen Analysen und den fachlichen Bewertungen zur Einhaltung des notwendigen Maßes können retrospektiv Korridore des notwendigen Maßes im jeweiligen Jahr abgeleitet und objektive Einflüsse (z. B. Witterung, Schaderregerauftreten, Kosten und Erlöse, Beratungsangebote) und subjektive Einflüsse (z. B. Kenntnisse, Risikoverhalten) auf die Intensität der Pflanzenschutzmittel-Anwendungen regional bzw. jahresspezifisch identifiziert werden. Die Erkenntnisse werden längerfristig helfen, den Pflanzenschutz noch stärker auf das notwendige Maß und insgesamt auf das Konzept des integrierten Pflanzenschutzes unter Beachtung regionaler Bedingungen auszurichten."
(Quelle: Netz Vergleichsbetriebe Pflanzenschutz; Zwei-Jahresbericht 2015 und 2016; Analyse der Ergebnisse der Jahre 2007 bis 2016, S. 6)
Die Einhaltung des notwenigen Maßes ist ein wesentliches Ziel des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP). Im NAP ist als Zielquote die 95%ige Einhaltung des notwendigen Maßes festgelegt. Die Einhaltung des notwendigen Maßes ist auch ein NAP-Indikator.

Ergebnisse

Die Auswertung der 10-jährigen Ergebnisse aller in Deutschand beteiligten Betriebe durch das Julius Kühn-Institut (JKI) zeigt, dass die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln weitestgehend dem notwendigen Maß entspricht.
"Die Analyse der fachlichen Bewertungen durch die Pflanzenschutzdienste im Hinblick auf das notwendige Maß zeigte, dass insbesondere regionale Besonderheiten des Schaderregerauftretens die Pflanzenschutzintensität bestimmten und die Maßnahmen überwiegend gezielt und maßvoll erfolgten.
Einsparungspotentiale zeigten sich zum Beispiel bei Insektizid-Anwendungen in den drei Ackerbaukulturen, insbesondere Winterweizen und Wintergerste, aber nach wie vor auch in Winterraps."
(Quelle: Netz Vergleichsbetriebe Pflanzenschutz; Zwei-Jahresbericht 2015 und 2016; Analyse der Ergebnisse der Jahre 2007 bis 2016, S. 121)
Eine Auswertung ist aufgrund des Stichprobenumfangs nur für alle Betriebe Deutschlands, nicht jedoch für Bayern möglich. Das JKI schlussfolgert für die bundesweiten Betriebe: Um das notwendige Maß noch besser einzuhalten, müssen die Anwender zur Verfügung stehende Prognosemodelle und Entscheidungshilfen noch mehr nutzen und die Hinweise der Offizialberatung konsequenter umsetzen.
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