Wildtiermanagement
Herdenschutzhunde und andere Schutztiere

Schafherde mit einem Herdenschutzhund auf einer Wiese.

Herdenschutzhunde sind eine sehr effektive, aber auch herausfordernde Schutzmaßnahme.

Alle Hunderassen, die jahrhundertelang zu dem ausschließlichen Zweck gezüchtet wurden, Nutztierherden vor Beutegreifern und Dieben zu schützen, werden unter dem Sammelbegriff "Herdenschutzhunde" zusammengefasst.

Ihre Schutzwirkung beruht dabei in den seltensten Fällen auf ihrer Überlegenheit im direkten Kampf mit dem Beutegreifer. Vielmehr ist ihre Territorialität, das heißt die Kombination aus dem Markieren des Reviers, dem ständigen Ablaufen des Geländes, der erhöhten Aufmerksamkeit und dem aktiven Verbellen oftmals ausreichend, um Angreifer fernzuhalten. In der Regel meiden diese einen unnötigen Kampf und suchen sich stattdessen leichter zugängliche Beute. Ihr Einsatz ist jedoch auch mit erheblichen finanziellen, arbeitszeitlichen und praktischen Herausforderungen verbunden, so dass diese Schutzvariante sicherlich nicht für jeden Betrieb geeignet ist. Um den Anforderungen, die eine Haltung von Herdenschutzhunden mit sich führt, gerecht zu werden, sind neben Fachberatungen auch Schulungen von großer Bedeutung.

Ansprechpartner

Das Landesamt für Umwelt (LfU) ist fachlich zuständig für den Bereich Herdenschutzhunde in Bayern.

LfU – Herdenschutz Externer Link

Der Freistaat Bayern fördert unter bestimmten Bedingungen die Anschaffung von Herdenschutzhunden. Die Beratung hierzu läuft ebenfalls über das Landesamt für Umwelt, die Förderabwicklung über die Landwirtschaftsverwaltung.

Förderwegweiser Externer Link

Aspekte aus Sicht der Nutztierhaltung

Hütehund (Border Collie, vorne) und Herdenschutzhund (Maremmano Abruzzese, hinten)Zoombild vorhanden

Hütehund (vorne) zum Treiben der Herde und Herdenschutzhund (hinten) zur Bewachung der Herde

Mittlerweile wird die Anzahl der Herdenschutzhund haltenden Betriebe in Bayern auf etwa 20 geschätzt. Kontakte vermittelt auf Anfrage das Landesamt für Umwelt (LfU). Die Herdenschutzhunde werden bislang in Schaf- oder Rinderherden eingesetzt. Es gibt noch keine Erfahrungen mit Herdenschutzhunden in Wildgehegen.
  • Herdenschutzhunde erfüllen andere Aufgaben als Hüte- bzw. Koppelgebrauchshunde und müssen daher zusätzlich zu diesen gehalten werden.
  • Je (Teil-)Herde werden mindestens zwei Herdenschutzhunde empfohlen. Bei der Kalkulation der Anzahl erforderlicher Hunde müssen die Herdenaufteilung und die Schlaggröße sowohl in der Sommer- als auch in der Winterweideperiode berücksichtigt werden. Die erforderliche Anzahl von Herdenschutzhunden kann durch eine zeitweise notwendige Aufteilung des Schafbestandes in mehrere Deckgruppen die kalkulierte Anzahl übersteigen. Außerdem können ein ungünstiges Gelände und ein hoher Wolfsdruck die erforderliche Anzahl an Herdenschutzhunden noch weiter erhöhen.
  • Die Herdenschutzhunde leben ganzjährig in den von ihnen beschützten Herden. In der Weidesaison bei den Herden im Freien, während der Stallhaltung bei den Herden im Stall. Anwohner können sich durch zum Teil langanhaltendes Bellen bzw. Jaulen gestört fühlen. Einige kleinstrukturierte Betriebe müssten für die zusätzliche Haltung von Herdenschutzhunden ihre Stallungen ausbauen.
  • Beim Treiben und Hüten der Tierherde sind die Herdenschutzhunde (in der Regel) nicht in der Herde, sondern werden zum neuen Standort gefahren bzw. ruhen während des Hütens an einem geeigneten Platz.
  • Die Haltung von Herdenschutzhunden bedeutet einen erheblichen zusätzlichen täglichen Arbeitsaufwand. Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) kalkuliert mit durchschnittlich rund 0,75 AKh/Tag unter anderem für:
    • Ausbildung
    • Fütterung
    • Fellpflege
    • Reinigung der Hundehütte
    • Tierarztbesuche
    • Schulungen
    • Teilweise sind auch zusätzliche Fahrten zur Koppel notwendig.
  • Herdenschutzhunde sind eine verhältnismäßig teure Schutzvariante. Der Anschaffungspreis bzw. die Kosten der Aufzucht für einen einsatzfähigen Herdenschutzhund liegen bei ca. 3.000 Euro. Der Hund wird in der Regel acht Jahre genutzt. Pro Jahr muss von rund 1.400 Euro Unterhaltskosten ausgegangen werden, andere Angaben sprechen von bis zu 2.500 Euro. Teilweise werden zusätzlich Hundeanhänger und Hundehütte benötigt.
  • Deutschland ist ein dicht besiedeltes und (freizeitwirtschaftlich) intensiv genutztes Land. Daher können Zwischenfälle mit Herdenschutzhunden nie ausgeschlossen werden. Rechtzeitige Einbindung relevanter Behörden sowie Information in der Fläche über die Arbeitsweise der Hunde sind notwendig. Die Versicherungsbedingungen der Betriebshaftpflichtversicherung müssen eingehalten werden (unter anderem eine Meldung bei der Anschaffung der Hunde), damit mögliche zukünftige Schäden abgedeckt sind.

Erfahrungen mit Esel, Lama und Alpaka als Herdenschutztiere

Neben Herdenschutzhunden können prinzipiell auch Esel, Lamas und Alpakas als Schutztiere eingesetzt werden. Aber wie gut können diese Tiere schützen? Bislang sind hierzu kaum gesicherte Aussagen möglich, da nur wenige Einsätze als Herdenschutztiere bekannt sind und diese sowohl positiv als auch negativ verliefen. Der größte Vorteil gegenüber Schutzhunden in touristisch stark erschlossenen Gebieten ist die konfliktärmere Haltung. Eine Schutzwirkung ist am ehesten gegen Luchse zu erwarten. Aus Tierschutzgründen wird empfohlen, immer mindestens zwei Schutztiere pro zu schützender (Teil-)Herde zu halten. Um Haltungsprobleme zu vermeiden, sollte vorab geprüft werden, ob die Ansprüche der Schutztiere mit denen der zu schützenden Tiere zusammenpassen (Futtergrundlage, Aufstallung usw.).

Esel

Mehrere Esel mit Schafherde.Zoombild vorhanden

Esel als Herdenschutztiere in der Schafherde

Am ehesten sind Erfahrungen aus der Schweiz bekannt. In verschiedenen Projekten in der Schweiz wurden Esel als Herdenschutztiere bei Schafen erprobt. Wie Hunde schützen sie in der Regel eher das Territorium als die Tiere darauf. Die Ergebnisse waren jedoch nicht eindeutig, nicht in jedem Fall haben Esel ihre Schutzfunktion auch wirklich erfüllt. Sie werden daher weder in der Schweiz noch (zukünftig) in Bayern finanziell gefördert. Auf kleinen, relativ übersichtlichen, nicht zu steilen Weiden scheinen Esel jedenfalls besser zu schützen als in unübersichtlichem Gelände. Wenn mehrere Esel miteinander gehalten werden, beschäftigen sie sich eher mit ihren Artgenossen als mit dem Schutz.

Lamas und Alpakas

Lama/Alpaka auf einer Wiese.Zoombild vorhanden

Ob Lamas und Alpakas die Herden zuverlässig schützen, ist bislang nicht ausreichend nachgewiesen-

Lamas und Alpakas scheinen in ihrer Schutzarbeit austauschbar zu sein: Ihre Schutzwirkung beruht auf ihrer natürlichen Abneigung gegenüber Eindringlingen, besonders Hundeartigen, aber auch auf der ihnen eigenen Neugier. Ihre sehr guten Augen und ihre Größe führen dazu, dass sie Raubtiere sehr früh wahrnehmen. Sie nähern sich eher den Beutegreifern, als dass sie flüchten. Das ist für die Angreifer ungewohnt und verunsichert ihn.
Untersuchungen und Praxiserfahrungen aus Nordamerika und Australien ergeben zwar eine Schutzwirkung, als Angreifer sind meist Fuchs, Kojote, Dingo (sehr aggressiv) und streunende Hunde genannt, fast nie jedoch Wolf und Bär.
Schweizer Projekte zeigen, dass Lamas eine soziale Bindung zu Schafen aufbauen können. Diese Bindung ist für einen gut funktionierenden Schutz unumgänglich.
Esel im WildgehegeZoombild vorhanden

Esel als Herden­schutz­tier im Wild­gehege.
Foto: M. Wölfl, LfU

Hinweise für den Einsatz in Wildgehegen
In Bayern sind zwei Gehege bekannt, in denen Esel erfolgreich zum Schutz gegen Luchse eingesetzt werden. Generell eignen sich sowohl Lamas als auch Esel als Schutztiere für Gehegewild. Es sollte jedoch bedacht werden, dass es keine Garantie für die permanente Aufmerksamkeit der Herdenschutztiere gibt. Sie können daher vor allem in größeren Gehegen nicht mit der Sicherheit einer Elektrifizierung konkurrieren. Es gibt zwei Einschränkungen für den Einsatz von Esel und Lamas bzw. Alpakas in Gehegen: Die Richtlinien für Wildgehege in Bayern erlauben die Vergesellschaftung mit Equiden (unter anderem Esel) nur außerhalb der Brunft- und Setzzeit. Während dieser Zeit muss somit eine anderweitige Unterbringung bzw. Abtrennung des Esels möglich sein. Der Besatz mit Neuweltkameliden (unter anderem Lamas) ist in Bayern nach den aktuellen Richtlinien für Wildgehege zwar nicht ausdrücklich verboten, sollte aber bei Interesse mit dem zuständigen Landratsamt abgeklärt werden, weil diese bisher bei den zur permanenten Vergesellschaftung zulässigen Arten nicht erwähnt sind.