50 Jahre Staatliche Genreserve in Bayern

Gefäß mit InhaltZoombild vorhanden

Blick in einen Samencontainer, Foto: BVN

Die Staatliche Genreserve in Bayern ist ein wichtiger Beitrag für den Erhalt der genetischen Vielfalt bei den heimischen Nutztierrassen.

Der Freistaat Bayern hat bereits im Jahr 1975 als erstes Bundesland in Deutschland ein staatliches Genreservedepot eingerichtet, in dem Samenportionen von Bullen der bayerischen Rinderpopulationen dauerhaft gelagert werden, um wertvolles Erbgut für die Rinderzucht zu erhalten. Später wurde die Genreserve auch auf heimische bedrohte Schaf- und Pferderassen und die Langzeitlagerung von Rinderembryonen ausgeweitet.

Historie

In der Gründungszeit schloss das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) für den Freistaat Bayern mit allen bayerischen Rinder-Besamungsstationen einheitliche Lieferverträge und mit drei regional verteilten Besamungsstationen Samenverwahrungsverträge ab. Es wurde eine staatliche Kommission gegründet, welche die geeigneten Bullen auswählte und die Anzahl einzulagernder Portionen vorschlug. In den ersten Jahren erfolgten Einlagerungen von den drei in dieser Zeit am stärksten verbreiteten heimischen Rinderrassen Fleckvieh, Braunvieh und Gelbvieh nach Linien, um die bestehende Genetik unter sich verändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und züchterischen Gewichtungen zu sichern und bei Bedarf wieder in die Population integrieren zu können. Darüber hinaus wurden auch Bullen von den gefährdeten heimischen Rassen Pinzgauer und Murnau-Werdenfelser eingelagert, um vorausschauend eine Anpaarungsmöglichkeit für die Zukunft zu geschaffen.

Sicherung der Genetik bedrohter heimischer Rassen

Aus züchterischen und landeskulturellen Gründen ist es notwendig, die vorhandenen, in ihrem Bestand gefährdeten heimischen landwirtschaftlichen Nutztierrassen vor dem Aussterben zu bewahren und damit deren Erbgut für die Zukunft zu erhalten. Unter geänderten Rahmenbedingungen können die Stärken und besonderen Eigenschaften dieser Rassen in der Zukunft wieder an Bedeutung gewinnen. Deshalb werden von den heimischen gefährdeten Rinderrassen Murnau-Werdenfelser, Original Braunvieh, Pinzgauer, Gelbvieh, Ansbach-Triesdorfer und Rotes Höhenvieh gezielt Samenportionen von ausgewählten männlichen Linienvertretern und eine kleinere Menge an züchterisch wertvollen Embryonen eingelagert. Von den gefährdeten heimischen Pferderassen Rottaler Pferd und Leutstettener Pferd ist Samen von bedeutsamen Hengsten gesichert. Bei den Schafen sind alte Waldschaf-Linien konserviert.
Bulle auf Wiese stehend.

Gelbviehbulle, geb. 1969, Foto: BVN

Schafbock auf der Wiese vor Person stehend

Waldschaf-Bock

Pferd stehend auf der Wiese

Hengst Leutstettener Pferd, Foto: F. Danscheid

Mehrere Standorte

Das staatliche Genreservedepot ist aus seuchenhygienischen Gründen auf verschiedene Standorte in Bayern aufgeteilt. Beim Rind ist der Besamungsverein Neustadt/Aisch, die Bayern-Genetik und der Zweckverband für Künstliche Besamung der Haustiere Greifenberg mit der Samenverwahrung betraut. Die Hengstsamendosen lagern am Haupt- und Landgestüt Schwaiganger und einem weiteren Standort. Die Langzeitkonservierung erfolgt in separaten Containern, in denen die Samenpailletten in flüssigem Stickstoff bei –196 Grad Celsius tiefgefroren sind.

Auslagerungen zur Stärkung der Linienvielfalt

Über 84.000 Samenportionen von mehr als dreihundert Bullen, acht Hengsten und drei Bocklinien umfasst das Genreservedepot. Neben jährlichen Einlagerungen werden von der Genreservestelle auf Antrag durch die Zuchtleiter der Rasse vereinzelt auch Portionen von nicht mehr verfügbaren alten Bullen ausgelagert, um über eine gezielte Anpaarung von sehr guten rassetypischen weiblichen Tieren der Population Nachkommen mit kaum mehr vorhandener väterlicher Genetik zu erzeugen. Dies dient der Stärkung der Linienvielfalt in den bedrohten Populationen.

Aufgabe an der LfL seit 25 Jahren

Die Staatliche Genreserve wurde 25 Jahre vom StMELF organisiert und verwaltet und zum 01.06.2000 an die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft als Hoheitsaufgabe übertragen. Das Institut für Tierzucht ist seitdem mit der Durchführung der Aufgabe betraut.