Pressemitteilung – 02. Dezember 2022, München
Neues LfL-Video: Worauf kommt es bei der Kennzeichnung von Fisch und Fischereierzeugnissen an?

Zu Weihnachten muss es nicht immer Gänsebraten sein. Eine gesunde und schmackhafte Alternative ist Fisch, der bei vielen Familien an einem der Festtage auf den Tisch kommt. Wer Wert legt auf Qualität, Nachhaltigkeit und Lebensmittel aus der Region, kann sich an der Ladentheke gezielt informieren. Denn die Transparenz und die Rückverfolgbarkeit von Fischen und Fischprodukten werden durch gesetzlich festgelegte Art- und Herkunftsinformationen gewährleistet. Diese Infos müssen bis zum Endkunden weitergegeben werden. Worauf es dabei ankommt und wie die Informationen helfen, um regional und besonders nachhaltig einzukaufen, zeigt ein neues Video der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL).

Auf der Zeichnung reicht eine Verkäuferin Fisch über die Ladentheke. Den Einkauf tätigen ein kleines Mädchen und ihr Vater (Quelle: LfL)Zoombild vorhanden

Augen auf beim Fisch-Einkauf!
Das LfL-Video informiert über Transparenz und Rückverfolgbarkeit von Fischereierzeugnissen. (LfL)

Fisch- und Fischereierzeugnisse einzukaufen, ist angesichts der riesigen Auswahl für den Verbraucher nicht so leicht. Deshalb müssen Händler Informationen zu Art- und Herkunftsinformationen bereitstellen, um Transparenz und Rückverfolgbarkeit von Fischereiprodukten innerhalb der kompletten Lieferkette zu gewährleisten.

Im Rahmen des EU-Projekts „Umsetzung der gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) – Fischetikettierung und Rückverfolgung“ ist das Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte an der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) zuständig für die Fischetikettierungsvorschriften und die Rückverfolgbarkeit von Fisch und Fischereierzeugnissen. Neben einer Broschüre zum Thema gibt es nun das LfL-Video „Fische richtig kennzeichnen“ mit allen Infos zur Fischetikettierung.

Überwacht wird die korrekte Etikettierung in Bayern von Kontrolleuren der LfL. Sie prüfen in Fachgeschäften, Groß- und Supermärkten, ob alle Kennzeichnungselemente eingehalten werden. Diese gelten für frische, getrocknete und geräucherte Fisch- und Aquakulturerzeugnisse. Dazu gehören die Angabe der Handels- sowie der wissenschaftlichen Bezeichnung, die Produktionsmethode, das Fanggebiet, die Fanggerätekategorie und gegebenenfalls auch ein Auftau-Hinweis.

Weltweit werden mittlerweile jährlich pro Kopf etwa 20,4 kg Fische, Muscheln, Krebse und Algen verzehrt. Dabei stehen die marinen Bestände unter sehr hohem Befischungsdruck, weshalb ein wichtiger Bestandteil der UN Agenda 2030 die Bekämpfung illegaler und unregulierter Fischerei ist (LfL Agrarmärkte, 2021). Durch die Fischetikettierung und die Informationen der LfL haben Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, innerhalb der stetig wachsenden Angebotspalette qualitätsbewusst und nachhaltig einzukaufen.

Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte
Menzingerstr. 54
80638 München

Tel. +49 8161 8640-1333
E-Mail: Fischetikettierung@LfL.Bayern.de

Auf der Zeichnung reicht eine Verkäuferin Fisch über die Ladentheke. Den Einkauf tätigen ein kleines Mädchen und ihr Vater (Quelle: LfL)

Augen auf beim Fisch-Einkauf!
Das LfL-Video informiert über Transparenz und Rückverfolgbarkeit von Fischereierzeugnissen. (LfL)

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Ein Blick in die Fischtheke – appetitlich leuchtender Lachs und Co auf Eis. (Quelle LfL)

Verlockende Auslage - die Angebotspalette an Fisch ist groß. (LfL)

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Unterschiedliche Muscheln und Garnelen liegen in einer Fischauslage. (Quelle: LfL)

Meeresfrüchte fallen auch unter die "Fischetikettierung". (LfL)

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Die LfL-Broschüre "Die richtige Kennzeichnung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen“ wird gerade jemandem überreicht. Zu sehen sind nur Hände und die Broschüre. (Quelle: LfL).

Qualitätsbewusster und nachhaltiger Einkauf – die LfL-Broschüre "Die richtige "Kennzeichnung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen“ liefert dafür wichtige Informationen. (LfL)

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Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) ist das Wissens- und Dienstleistungszentrum für die Landwirtschaft in Bayern. Sie ist dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unmittelbar nachgeordnet und erarbeitet Entscheidungsgrundlagen für Landwirte und Berater sowie die Politik und Verwaltung. Die Hauptstandorte der LfL sind Freising und Grub-Poing. Ihre Aufgabenfelder sind die anwendungsorientierte Forschung, die Ausbildung, die Beratung und der Hoheitsvollzug. Mit Ihrer Arbeit unterstützt die LfL eine nachhaltige und ressourcenschonende Landwirtschaft sowie eine vielfältige Kulturlandschaft.