Bodenschadstoffe
Bodenbelastungen landwirtschaftlicher Flächen im Umfeld von Wurfscheibenschießanlagen

Auf Wurfscheibenschießanlagen wird überwiegend Bleischrot als Munition verwendet. Bleischrot besteht zu etwa 95 % aus Blei und jeweils zu 2-3 % aus den Legierungszusätzen Arsen und Antimon.

Das Trägermaterial der Wurfscheiben ist zu 70 % Steinmehl und Zusätze, die den Verarbeitungs- und Formungsprozess erleichtern. Früher wurde als Bindemittel in der Regel bis zu 30 % Steinkohlen- oder Erdölpech verwendet, das in unterschiedlichem Umfang polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthält. Heute dürfen nur mehr PAK-arme Wurfscheiben (< 30 mg PAK/kg) verwendet werden.
Liegen im Hauptimmissionsbereich landwirtschaftliche Nutzflächen können die Böden v.a. durch Bleischrot mit Blei, Arsen und Antimon kontaminiert werden. Bei Schießbetrieb während der Vegetationszeit ist eine direkte Schrotimmission auf Pflanzenmaterial zu befürchten.

Modelluntersuchung Wurfscheibenschießanlagen

Trap und Niederhaus auf einer Wurfscheibenschießanlage Zoombild vorhanden

Trap und Niederhaus auf einer Wurfscheibenschießanlage

Seit 1999 gibt es in Bayern ein Kooperationsprojekt "Umweltverträglicher Betrieb von Wurfscheibenschießanlagen“ unter der Leitung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (StMUG) und Beteiligung der Bayerischen Staatsministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) und für Unterricht und Kultus (StMUK).
Kooperationspartner sind der Landesjagdverband Bayern e.V. (BJV), der Bayerische Sportschützenbund (BSSB), der Oberpfälzer Schützenbund (OSB), der Bundesverband Schießstätten (BVS e.V.), Vertreter der Schießstandsachverständigen im deutschen Sportschützenbund (DSB) sowie das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) und die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL).
Im Rahmen des Kooperationsmodells wurden zunächst 13 in Betrieb befindliche Wurfscheibenschießanlagen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Boden, Grundwasser und Pflanzen eingehend untersucht.
Bei 5 von 7 untersuchten Anlagen mit landwirtschaftlicher Nutzung im Immissionsbereich hat sich der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung aufgrund von Prüfwertüberschreitungen bei Blei für den Pfad Boden-Nutzpflanze bestätigt.

Arbeitshilfe „Der umweltverträgliche Betrieb von Wurfscheibenschießanlagen“

In einem zweiten Schritt erarbeiteten die Kooperationspartner - basierend auf den Ergebnissen der Modelluntersuchung - eine Arbeitshilfe zum umweltverträglichen Betrieb von Wurfscheibenschießanlagen. Zielgruppen sind Betreiber, Behörden und Ingenieursbüros.
Die Arbeitshilfe umfasst zwei Teile:
Teil I „Genehmigung und Betrieb von Wurfscheibenschießanlagen“
enthält die rechtlichen und fachlichen Anforderungen für Bodenschutz, Immissionsschutz, Gewässerschutz, Naturschutz, Lärmschutz und Abfallentsorgung sowie sicherheitstechnische Aspekte und Hinweise zur Erfassung und Untersuchung. Weiterhin sind Möglichkeiten des umweltgerechten Umbaus und der Sanierung von Wurfscheibenschießanlagen aufgezeigt.

Teil II „Untersuchung und Bewertung von Wurfscheibenschießanlagen“
ergänzt und präzisiert die Anforderungen an die Untersuchung und Bewertung von schädlichen Bodenveränderungen, soweit sie durch den Betrieb von Wurfscheibenschießanlagen hervorgerufen werden.

Umweltverträgliche Umgestaltung von Wurfscheibenschießanlagen und Zinsverbilligungsprogramm

Zwischenzeitlich wurden im Kooperationsprojekt rund 30 mögliche Standorte von Schwerpunktanlagen aus den rund 90 betriebenen Wurfscheibenschießanlagen in Bayern ausgewählt.
Nach Abschluss der Machbarkeitsvorstudien durch die Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern (GAB) mbH im Auftrag des StMUG liegen nun konkrete Vorschläge für eine umweltverträgliche Umgestaltung der Anlagen vor, auf deren Grundlage die verantwortlichen Betreiber den Umbau der Anlagen in Angriff nehmen können. Für die umweltverträgliche Umgestaltung können zinsverbilligte Darlehen aus dem vom StMUG neu aufgelegten Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm für Wurfscheibenschießanlagen (BZW) in Anspruch genommen werden.