Düngeverordnung

Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung-DüV).
Die Düngeverordnung mit dem Ausfertigungsdatum 26.05.2017 wurde erstmals am 01.06.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. In dieser Form galt sie bis 30.04.2020. Seit 01.05.2020 gilt die Düngeverordnung mit Änderungen.
Verordnungstext und Erläuterungen
Die Düngeverordnung mit dem Ausfertigungsdatum 26.05.2017 (BGBl. I S. 1305) ist in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.04.2020 (BGBl. S. 846) geändert worden. Die Verordnung dient auch der Umsetzung der Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (ABl. EG Nr. L 375 S. 1).
Erläuterungen zur Düngeverordnung
Die folgenden Ausführungen erläutern die „Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen“. Die Verordnung wird kurz „Düngeverordnung“ bzw. „DüV“ genannt.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gerne und kompetent zur Verfügung. Mehr
Ausführungsverordnung DüV – Rote Gebiete, grüne Gebiete
Durch die Düngeverordnung werden die Landesregierungen verpflichtet, in Gebieten mit einer hohen Nitratbelastung des Grundwassers (sogenannte "rote Gebiete") per Landesverordnung Auflagen bei der Düngung zu erlassen. Betriebe in wenig belasteten Gebieten (sogenannte "grüne Gebiete") können im Gegenzug Erleichterungen erhalten. Bayern kommt dieser Verpflichtung mit der "Verordnung über besondere Anforderungen an die Düngung und Erleichterungen bei der Düngung (Ausführungsverordnung Düngeverordnung – AVDüV)" nach. Mehr
Jahresbezogene Informationen im Bereich Düngung

In manchen Jahren werden aufgrund von Wetterereignissen auch Ausnahme- bzw. Sonderregelungen zur Düngung nötig und bekannt gegeben. Mehr
Häufig gestellte Fragen zur Düngeverordnung (FAQ)
Bei der Umsetzung der Düngeverordnung in der landwirtschaftlichen Praxis tauchen einige Fragen immer wieder auf. Sie finden hier die häufig gestellten Fragen zur Düngeverordnung. Mehr
DüV-Artikelserie im Wochenblatt
In der Artikelserie zu neuen Düngeverordnung werden die Neuerungen und beschlossenen Länderregelungen zeitnah bekannt gegeben. Mehr
Datengrundlage und Berechnungshilfen
Basisdaten (Düngeberatung/Düngeverordnung)
Die Bayerischen Basisdaten werden u.a. verwendet für die Ermittlung des Düngebedarfs, für die Umsetzung der Düngeverordnung, zur Kalkulation der Lagerkapazität von organischen Düngern und zur Berechnung der Nährstoffbilanz und Stoffstrombilanz. In den angebotenen EDV-Programmen sind die aktuellen Basisdaten hinterlegt. Mehr
Berechnung organischer Dünger (Grenze 170 kg N/ha)
Nach § 6 der Düngeverordnung darf mit organischen und organisch- mineralischen Dünger nur so viel Stickstoff ausgebracht werden, dass im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Flächen des Betriebs 170 kg/ha und Jahr nicht überschritten werden. Zur Berechnung der 170 kg Grenze steht jährlich ein aktualisiertes Programm zur Verfügung. Mehr
Düngebedarfsermittlung Stickstoff & Phosphat für Acker- und Grünland
Vor der ersten Düngung des Pflanzenbestands muss der Stickstoff- und Phosphatbedarf der Kultur ermittelt werden. Für die Düngebedarfsermittlung stehen ein Excelprogramm sowie das Onlineprogramm mit der Simulation des Nmin-Werts zur Verfügung. Mehr
Nährstoffvergleich im landwirtschaftlichen Betrieb
In einer Nährstoffbilanz werden die Nährstoffströme eines Betriebs erfasst. Die LfL stellt das kostenlose Programm "Nährstoffbilanz Bayern" zur Verfügung. Mit diesem Programm kann auch die betriebliche Stoffstrombilanz gerechnet werden. Mehr
Nährstoffbilanz Bayern - Zur Anmeldung mit Betriebsnummer und PIN
Berechnung des Lagerraumes für Gülle, Jauche und Stallmist
Wirtschaftsdünger müssen über festgesetzte Zeiten gelagert werden können. Der Betrieb benötigt dazu nachweisbar eine entsprechend große und ordnungsgemäße Lagerkapazität. Zur Berechnung der Lagerkapazität stehen Excelprogramme zur Verfügung. Mehr
Weitere Berechnungshilfen: