Checkliste zur Düngung – was ist zu beachten
Die Düngung gehört zu den wirkungsvollsten Maßnahmen des erfolgreichen Pflanzenbaus. Um die pflanzlichen Produkte in einer bestimmten Menge und Qualität erzeugen zu können, muss eine ausreichende Nährstoffmenge im Boden vorliegen.
Die optimale Nährstoffnutzung im landwirtschaftlichen Betrieb ist die Basis für eine langfristig gesunde Entwicklung des Betriebs und der Umwelt.
Dazu muss der betriebliche Nährstoffkreislauf aus Nährstoffzufuhr und Nährstoffabfuhr ausgewogen laufen:
Dazu muss der betriebliche Nährstoffkreislauf aus Nährstoffzufuhr und Nährstoffabfuhr ausgewogen laufen:
Die Düngeverordnung (DüV) und die Inverkehrbringungsverordnung (WDüngV) legen im Nährstoffkreislauf verschiedene Prüfstellen fest.
1) Vor der Düngung
Vor der Düngung bzw. zu Jahresbeginn ist zu beachten:
Berechnung organischer Dünger (Grenze 170 kg N/ha)
Zoombild vorhanden
Schema zur betriebsbezogenen 170 kg N/ha Grenze
Einem landwirtschaftlichen Betrieb können neben den Ausscheidungen der gehaltenen Tiere auch durch Düngeraufnahme organische Dünger zur Verfügung stehen. Die Stickstoffmenge, die jährlich über organische Dünger im Durchschnitt aller Flächen je Hektar ausgebracht werden darf, ist jedoch wie folgt begrenzt:
Mit organischen und organisch-mineralischen Düngern darf im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Flächen eines Betriebs nur so viel Stickstoff (N) ausgebracht werden, dass 170 kg N/ha und Jahr nicht überschritten werden.
Zur Kalkulation der betriebsbezogenen Grenze 170 kg N/ha und der Stickstoffmenge, die über organische Dünger evtl. noch aufgenommen werden kann bzw. abgegeben werden muss, steht ein Berechnungsprogramm zur Verfügung.
Mit organischen und organisch-mineralischen Düngern darf im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Flächen eines Betriebs nur so viel Stickstoff (N) ausgebracht werden, dass 170 kg N/ha und Jahr nicht überschritten werden.
Zur Kalkulation der betriebsbezogenen Grenze 170 kg N/ha und der Stickstoffmenge, die über organische Dünger evtl. noch aufgenommen werden kann bzw. abgegeben werden muss, steht ein Berechnungsprogramm zur Verfügung.
Aufzeichnungs- und Meldeplicht bei Auf- oder Abgabe von Wirtschaftsdüngern
Befüllen eines Güllefasses
Bei Aufnahme und/oder Abgabe von Wirtschaftsdüngern sind die Vorgaben der WDüngV zu beachten.
Nach WDüngV (Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger) besteht bei der Abgabe, dem Befördern und der Aufnahme von Wirtschaftsdüngern für die beteiligten Betriebe eine Aufzeichnungspflicht. Dabei muss dokumentiert werden, zwischen welchen Betrieben welcher Dünger in welcher Menge und mit welchem Nährstoffgehalt gehandelt werden. Weiterhin hat der Abgeber die Pflicht, sich als Abgeber (Inverkehrbringer) von Wirtschaftsdünger bei der zuständigen Stelle zu melden und registrieren zu lassen.
Nach WDüngV (Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger) besteht bei der Abgabe, dem Befördern und der Aufnahme von Wirtschaftsdüngern für die beteiligten Betriebe eine Aufzeichnungspflicht. Dabei muss dokumentiert werden, zwischen welchen Betrieben welcher Dünger in welcher Menge und mit welchem Nährstoffgehalt gehandelt werden. Weiterhin hat der Abgeber die Pflicht, sich als Abgeber (Inverkehrbringer) von Wirtschaftsdünger bei der zuständigen Stelle zu melden und registrieren zu lassen.
Weitere Informationen zur Inverkehrbringungsverordnung (WDüngV)
Berechnung Lagerkapazität organischer Dünger
Güllegrube
Die im Betrieb anfallenden Wirtschaftsdünger und Gärreste müssen über festgesetzte Zeiten gelagert werden können. Der Betrieb benötigt dazu nachweisbar entsprechend große und ordnungsgemäße Lagerkapazitäten.
Mit dem zur Verfügung stehenden Excelprogramm kann geplant werden, ob der Lagerraum rechtlich groß genug ist, um die anfallenden Wirtschaftsdünger und Gärreste über die festgesetzte Zeit lagern zu können.
Mit diesem Programm können weiterhin die Nährstoffgehalte der Wirtschaftsdünger bezogen auf den Anfall abgeschätzt werden. Die berechneten Werte können auch in der Düngebedarfsermittlung angesetzt werden. Das Programm rechnet mit den Anfallszahlen der DüV. In der Praxis kann betriebsindividuell eine größere Lagerkapazität nötig sein.
Mit dem zur Verfügung stehenden Excelprogramm kann geplant werden, ob der Lagerraum rechtlich groß genug ist, um die anfallenden Wirtschaftsdünger und Gärreste über die festgesetzte Zeit lagern zu können.
Mit diesem Programm können weiterhin die Nährstoffgehalte der Wirtschaftsdünger bezogen auf den Anfall abgeschätzt werden. Die berechneten Werte können auch in der Düngebedarfsermittlung angesetzt werden. Das Programm rechnet mit den Anfallszahlen der DüV. In der Praxis kann betriebsindividuell eine größere Lagerkapazität nötig sein.
Berechnung Düngebedarfsermittlung für Stickstoff und Phosphat und Nmin-Simulation
Zoombild vorhanden
Nährstoffzufuhr und Nährstoffabfuhr
Vor der ersten Düngung eines Pflanzenbestands, der auf der Fläche steht/stehen wird, muss der Stickstoff- und Phosphatbedarf anhand des zu erwartenden Ertrags ermittelt werden. Diese Düngebedarfsermittlung muss für jede Kultur und für jeden Schlag bzw. Bewirtschaftungseinheit schriftlich nach einem vorgegebenen Schema erfolgen.
Der Stickstoffdüngebedarf ist die Nährstoffmenge, die den Nährstoffbedarf einer Kultur nach Abzug sonstiger verfügbarer Nährstoffmengen und unter Berücksichtigung der Nährstoffversorgung des Bodens abdeckt.
Der berechnete Stickstoffdüngebedarf ist die standortbezogene Obergrenze, die für die Kultur während der gesamten Vegetation gilt. Der Bedarf darf auf Teilgaben aufgeteilt und ausgebracht werden.
Es stehen verschiedene Berechnungsprogramme zur Verfügung.
Der Stickstoffdüngebedarf ist die Nährstoffmenge, die den Nährstoffbedarf einer Kultur nach Abzug sonstiger verfügbarer Nährstoffmengen und unter Berücksichtigung der Nährstoffversorgung des Bodens abdeckt.
Der berechnete Stickstoffdüngebedarf ist die standortbezogene Obergrenze, die für die Kultur während der gesamten Vegetation gilt. Der Bedarf darf auf Teilgaben aufgeteilt und ausgebracht werden.
Es stehen verschiedene Berechnungsprogramme zur Verfügung.
Programme und weitere Informationen zur Düngebedarfsermittlung
2) Bei der Düngung
Düngung
Kurz vor der Düngung und während der Düngung gelten bestimmte Ausbringbedingungen. Die Bedingungen und Regelungen zur Ausbringung sind unbedingt zu beachten:
- Ausbringung auf Boden, der nicht wassergesättigt, schneebedeckt oder gefroren ist
- Gerätetechnik bzw. Einarbeitungspflicht
- Abstände zu Oberflächengewässern
- Sperrfristen
3) Nach der Düngung
Nach der Düngung bzw. am Jahresende sind folgende Aufzeichnungen und Berechnungen zu erstellen:
Aufzeichnung der Düngemaßnahmen
Düngedokumentation im Büro
(Foto: Angelika Warmuth)
Innerhalb von 14 Tagen müssen erfolgte Düngemaßnahmen aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnungen umfassen neben der Schlagbezeichnung und der Schlaggröße die Düngerart, die Ausbringmenge und die Gesamtmenge des ausgebrachten Stickstoffs sowie des Phosphats.
Zum Abschluss eines Düngejahres sind die geplante Düngung sowie die tatsächlich aufgebrachten Nährstoffmengen bis zum Ablauf des 31. März des Folgejahres zu jährlichen betrieblichen Gesamtsummen zusammenzufassen. Die Aufzeichnungen können formlos (z.B. handschriftlich) oder beispielsweise auch in den beiden EDV-Programmen der LfL zur Düngebedarfsermittlung erfolgen.
Zum Abschluss eines Düngejahres sind die geplante Düngung sowie die tatsächlich aufgebrachten Nährstoffmengen bis zum Ablauf des 31. März des Folgejahres zu jährlichen betrieblichen Gesamtsummen zusammenzufassen. Die Aufzeichnungen können formlos (z.B. handschriftlich) oder beispielsweise auch in den beiden EDV-Programmen der LfL zur Düngebedarfsermittlung erfolgen.
Übersichtshilfen
Die wichtigsten Informationen zu den Vorgaben und fachlichen Empfehlungen im Bereich Düngung sind im Gelben Heft zusammengefasst.
Gelbes Heft - Leitfaden für die Düngung von Acker- und Grünland

