Checkliste zur Düngung – was ist zu beachten

Die Düngung gehört zu den wirkungsvollsten Maßnahmen des erfolgreichen Pflanzenbaus. Um die pflanzlichen Produkte in einer bestimmten Menge und Qualität erzeugen zu können, muss eine ausreichende Nährstoffmenge im Boden vorliegen.

Die optimale Nährstoffnutzung im landwirtschaftlichen Betrieb ist die Basis für eine langfristig gesunde Entwicklung des Betriebs und der Umwelt.
Dazu muss der betriebliche Nährstoffkreislauf aus Nährstoffzufuhr und Nährstoffabfuhr ausgewogen laufen:
Die Düngeverordnung (DüV), Stoffstombilanzverordnung (StoffBilV) und die Inverkehrbringungsverordnung (WDüngV) legen im Nährstoffkreislauf verschiedene Prüfstellen fest.

Berechnung der organischen Stickstoffmenge im Betrieb

Kalkulation der Lagerkapazität für organische Dünger

Schriftliche Aufzeichnungen über die aufgenommenen und abgegebenen Wirtschaftsdünger

Ermittlung des Düngebedarfs der angebauten Kulturen

Gegenrechnen der zugeführten Nährstoffe und abgefahrenen Nährstoffe von der Fläche (Nährstoffvergleich)

Betriebliche Bilanz zwischen Nährstoffzugang in den Betrieb und Nährstoffabgabe aus dem Betrieb (Stoffstrombilanz)

1) Vor der Düngung

Vor der Düngung bzw. zu Jahresbeginn ist zu beachten:

Berechnung organischer Dünger (Grenze 170 kg N/ha)

Berechnung organischer Dünger (Grenze 170 kg N/ha)Zoombild vorhanden

Schema zur betriebsbezogenen 170 kg N/ha Grenze

Einem landwirtschaftlichen Betrieb können neben den Ausscheidungen der gehaltenen Tiere auch durch Düngeraufnahme organische Dünger zur Verfügung stehen. Die Stickstoffmenge, die jährlich über organische Dünger im Durchschnitt aller Flächen je Hektar ausgebracht werden darf, ist jedoch wie folgt begrenzt:
Mit organischen und organisch-mineralischen Düngern darf im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Flächen eines Betriebs nur so viel Stickstoff (N) ausgebracht werden, dass 170 kg N/ha und Jahr nicht überschritten werden.
Zur Kalkulation der betriebsbezogenen Grenze 170 kg N/ha und der Stickstoffmenge, die über organische Dünger evtl. noch aufgenommen werden kann bzw. abgegeben werden muss, steht ein Berechnungsprogramm zur Verfügung.

Programm und weitere Informationen zur 170 kg N Grenze

Aufzeichnungs- und Meldeplicht bei Auf- oder Abgabe von Wirtschaftsdüngern

Fermenter einer Biogasanlage

Befüllen eines Güllefasses

Bei Aufnahme und/oder Abgabe von Wirtschaftsdüngern sind die Vorgaben der WDüngV zu beachten.
Nach WDüngV (Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger) besteht bei der Abgabe, dem Befördern und der Aufnahme von Wirtschaftsdüngern für die beteiligten Betriebe eine Aufzeichnungspflicht. Dabei muss dokumentiert werden, zwischen welchen Betrieben welcher Dünger in welcher Menge und mit welchem Nährstoffgehalt gehandelt werden. Weiterhin hat der Abgeber die Pflicht, sich als Abgeber (Inverkehrbringer) von Wirtschaftsdünger bei der zuständigen Stelle zu melden und registrieren zu lassen.

Berechnung Lagerkapazität organischer Dünger

Güllegrube

Güllegrube

Die im Betrieb anfallenden Wirtschaftsdünger und Gärreste müssen über festgesetzte Zeiten gelagert werden können. Der Betrieb benötigt dazu nachweisbar entsprechend große und ordnungsgemäße Lagerkapazitäten.
Mit dem zur Verfügung stehenden Excelprogramm kann geplant werden, ob der Lagerraum rechtlich groß genug ist, um die anfallenden Wirtschaftsdünger und Gärreste über die festgesetzte Zeit lagern zu können.
Mit diesem Programm können weiterhin die Nährstoffgehalte der Wirtschaftsdünger bezogen auf den Anfall abgeschätzt werden. Die berechneten Werte können auch in der Düngebedarfsermittlung angesetzt werden. Das Programm rechnet mit den Anfallszahlen der DüV. In der Praxis kann betriebsindividuell eine größere Lagerkapazität nötig sein.

Programm und weitere Informationen zur Lagerkapazität

Rote Gebiete, gelbe Gebiete - AV DüV

Auszug aus der Gebietskulisse nach AV DüV 2021Zoombild vorhanden

Karte der roten Flächen nach AV DüV

Mit der "Verordnung über besondere Anforderungen an die Düngung und Erleichterungen bei der Düngung" (Ausführungsverordnung Düngeverordnung – AVDüV) wurde eine Gebietskulisse festgelegt. Diese Gebietskulisse weist aus, ob die bayerischen Flächen in Gebieten mit einer hohen Nitratbelastung im Grundwasser (sogenannte "rote Gebiete") und/oder in Gebieten mit einer Eutrophierung von Oberflächengewässern durch Phosphorverbindungen (sogenannte „gelbe Gebiete“) liegen. In den Gebieten gelten nochmals strengere Anforderungen an die Düngung.
Die Informationen zu den Feldstücken sind in iBALIS bei der jeweiligen Fläche hinterlegt.

Weitere Informationen zur AV DüV – Rote Gebiete, Gelbe Gebiete

Berechnung Düngebedarfsermittlung für Stickstoff und Phosphat und Nmin-Simulation

Nährstoffstrom zwischen Düngung und ErnteproduktZoombild vorhanden

Nährstoffzufuhr und Nährstoffabfuhr

Vor der ersten Düngung eines Pflanzenbestands, der auf der Fläche steht/stehen wird, muss der Stickstoff- und Phosphatbedarf anhand des zu erwartenden Ertrags ermittelt werden. Diese Düngebedarfsermittlung muss für jede Kultur und für jeden Schlag bzw. Bewirtschaftungseinheit schriftlich nach einem vorgegebenen Schema erfolgen.
Der Stickstoffdüngebedarf ist die Nährstoffmenge, die den Nährstoffbedarf einer Kultur nach Abzug sonstiger verfügbarer Nährstoffmengen und unter Berücksichtigung der Nährstoffversorgung des Bodens abdeckt.
Der berechnete Stickstoffdüngebedarf ist die standortbezogene Obergrenze, die für die Kultur während der gesamten Vegetation gilt. Der Bedarf darf auf Teilgaben aufgeteilt und ausgebracht werden.
Es stehen verschiedene Berechnungsprogramme zur Verfügung.

Programme und weitere Informationen zur Düngebedarfsermittlung

2) Bei der Düngung

ein Schlepper mit Mineraldüngestreuer und ein Schlepper mit Güllefass
Kurz vor der Düngung und während der Düngung gelten bestimmte Ausbringbedingungen. Die Bedingungen und Regelungen zur Ausbringung sind unbedingt zu beachten. Die Schlagworte dazu sind:
  • Ausbringung auf Boden, der nicht wassergesättigt, schneebedeckt oder gefroren ist
  • Gerätetechnik bzw. Einarbeitungspflicht
  • Abstände zu Oberflächengewässer
  • Sperrfristen

3) Nach der Düngung

Nach der Düngung bzw. am Jahresende sind folgende Aufzeichnungen und Berechnungen zu erstellen:

Aufzeichnung der Düngmaßnahmen

Dokumentation am Computer

Düngedokumentation im Büro
(Foto: Angelika Warmuth)

Innerhalb von zwei Tagen müssen erfolgte Düngemaßnahmen aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnungen umfassen neben der Schlagbezeichnung und der Schlaggröße die Düngerart, die Ausbringmenge und die Gesamtmenge des ausgebrachten Stickstoffs und des Phosphats.
Zum Abschluss eines Düngejahres sind die geplante Düngung sowie die tatsächlich aufgebrachten Nährstoffmengen bis zum Ablauf des 31. März des Folgejahres zu jährlichen betrieblichen Gesamtsummen zusammenzufassen. Die Aufzeichnungen können formlos (z.B. handschriftlich) oder beispielsweise auch in den beiden EDV-Programmen der LfL zur Düngebedarfsermittlung erfolgen.

Berechnung einer Feld-Stall-Bilanz (Schlagbilanz)

Nährstoffkreislauf im landwirtschaftlichen BetriebZoombild vorhanden

Nährstoffkreislauf im Betrieb

Die Feld-Stall-Bilanz, oder auch Nährstoffvergleich genannt, ist der Vergleich von Nährstoffzufuhr und Nährstoffabfuhr auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen eines Betriebs.
Zur betrieblichen Orientierung und zu Beratungszwecken kann es hilfreich sein, den Nährstoffvergleich zu rechnen. Im Hinblick auf die Stoffstrombilanz empfiehlt sich für alle Betriebe, die Nährstoffe jährlich zu bilanzieren.

Berechnung einer Stall-Tier-Bilanz (Stallbilanz)

Die Stallbilanz bildet die Nährstoffeffizienz der Tierproduktion und die zu erwartenden Nährstoffgehalte der anfallenden Wirtschaftsdünger ab. Betrachtungsebene können die gesamte Tierhaltung eines Betriebes oder auch einzelne Teilbereiche der Tierhaltung sein, wie z. B. einzelne Ställe oder Tiergruppen.

Berechnung einer Hof-Tor-Bilanz (Stoffstrombilanz)

drei verschiedene Bilanztypen mit Pfeilen für den jeweiligen In- und OutputZoombild vorhanden

Übersicht über die Bilanztypen

Bestimmte Betriebe müssen eine Nährstoffbilanz nach Stoffstrombilanzverordnung erstellen.
Die Stoffstrombilanz, auch Hof-Tor-Bilanz genannt, ist die Gegenüberstellung von Nährstoffzufuhr und Nährstoffabfuhr im landwirtschaftlichen Gesamtbetrieb. Im Vergleich zur Feld-Stall-Bilanz werden zusätzlich noch alle Nährstoffströme in und aus dem Stall erfasst. Dazu zählen der Zukauf von Futtermittel und Tieren und die Abgabe von Tieren, Milch, Eier und Wolle. Bei der Stoffstrombilanz dürfen weder Stall- und Lagerungsverluste noch Aufbringungsverluste abgezogen werden.
Das Ergebnis der Stoffstrombilanz hat noch keine rechtlichen Konsequenzen. Allerdings wird dringend empfohlen, sich mit dem Bilanzergebnis auseinanderzusetzen und Optimierungsmöglichkeiten zu prüfen bzw. umzusetzen. Auch für Betriebe, die erst 2023 stoffstrompflichtig werden, ist schon jetzt eine Berechnung und Prüfung der Stoffstrombilanz ratsam.
Nur so kann frühzeitig auf die Anforderungen der Stoffstrombilanz reagiert werden und in Problemfällen rechtzeitig Lösungsansätze gefunden werden.

Programm und weitere Informationen zu den Bilanzen

Übersichtshilfen

Schema mit Pfeilen, die den Nährstofffluss veranschaulichen

Grenze 170 kg N/ha

Schema mit Pfeilen, die den Nährstofffluss veranschaulichen

Lagerkapazität

Schema mit Pfeilen, die den Nährstofffluss veranschaulichen

WDüngV

Schema mit Pfeilen, die den Nährstofffluss veranschaulichen

Düngebedarfsermittlung

Schema mit Pfeilen, die den Nährstofffluss veranschaulichen

Stoffstrombilanz

Die wichtigsten Informationen zu den Vorgaben und fachlichen Empfehlungen im Bereich Düngung sind im Gelben Heft zusammengefasst.

Gelbes Heft - Leitfaden für die Düngung von Acker- und Grünland