Fischottermanagementplan

Der Fischottermanagementplan wurde 2013 in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe an der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft erarbeitet. Dort wurden Leitlinien zum Umgang mit dem Fischotter festgelegt.

Die Ziele sind die Abwendung von erheblichen Schäden in der Teichwirtschaft und das Erreichung eines günstigen FFH-Erhaltungszustands in Bayern.
Seit Februar 2016 wird der Fischottermanagementplan an der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft umgesetzt. Er besteht aktuell aus den Säulen Beratung, Förderung der Errichtung von Schutzzäunen, Entschädigungszahlungen und Entnahme. Seit dem 01.02.2016 gibt es einen Fischotterberater für Niederbayern, seit dem 15.02.2017 zwei Fischotterberater für die Oberpfalz und seit 01.01.2022 einen Fischotterberater für Franken. Zuschüsse für den Bau eines Zauns und Entschädigungsleistungen können seit 2017 beantragt werden.

Die Fischotterberater

Die Fischotterberater beraten die Teichwirte vor Ort. Sie informieren über mögliche Abwehrmaßnahmen, wie den Bau von Abwehrzäunen, stellen aber auch die durch Fischotter entstandenen Schäden fest. Sie sind Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Themen Beratung, Prävention, Zaunbau und Entschädigung.

Fischotterberater für das westliche Oberfranken (Landkreise Coburg, Lichtenfels, Bamberg und Forchheim), sowie Mittelfranken und Unterfranken
N. N.
(Anfragen aus Oberfranken bitte an Alexander Horn)
E-Mail: wildtiere@LfL.bayern.de

Fischotterberater für Niederbayern, Oberbayern und Schwaben
Florian Baierl
Mobil: 0152 54669790
E-Mail: Florian.Baierl@LfL.bayern.de

Fischotterberater für die südliche Oberpfalz (Landkreise Neumarkt i.d. Oberpfalz, Schwandorf, Regensburg, Cham)
Peter Ertl
Mobil: 0172 1430423
E-Mail: Peter.Ertl@LfL.bayern.de

Fischotterberater für die nördliche Oberpfalz (Landkreise Tirschenreuth, Neustadt a.d. Waldnaab, Weiden i.d. Oberpfalz, Amberg-Sulzbach) und das östliche Oberfranken (Landkreise Wunsiedel, Bayreuth, Hof, Kulmbach und Kronach)
Alexander Horn
Mobil: 0162 1379764
E-Mail: Alexander.Horn@LfL.bayern.de

Der Bau von Zäunen

Förderfähiger Elektrozaun, vierlitzigZoombild vorhanden

Förderfähiger Elektrozaun, vierlitzig

Der Bau von Abwehrzäunen kann bei kleineren Teichen den Zugang des Fischotters verhindern. Die Baumaßnahmen können mit Zuschüssen des EU-Förderprogramms EMFAF (Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds) unterstützt werden. Für Zäune, die nach den Vorgaben des Fischotterberaters errichtet wurden, kann der Teichwirt 60 Prozent der förderfähigen Nettokosten bezuschusst bekommen.
Prinzipiell antragsberechtigt ist, wer mehr als 0,5 Hektar Teichfläche bewirtschaftet oder jährlich Fische mit einem Gesamtwert von mehr als 750 Euro erzeugt oder jährlich Fische mit einem Gesamtgewicht von mehr als 250 Kilogramm erzeugt.

Ausgleich von Fischotterschäden in Teichen

Ausgleich von Fischotterschäden in Teichen (StMELF)Zoombild vorhanden

Verteilung der verursachten Schäden

Für Schäden, die trotz Zäune entstanden sind oder in Teichwirtschaften, bei denen ein Zaunbau nicht durchführbar ist, wurde ein Entschädigungsfonds eingerichtet. Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gleicht diese Schäden bis zu einem bestimmten Prozentsatz aus. Die Schäden steigen seit 2016 kontinuierlich und teilweise massiv an.
Prinzipiell antragsberechtigt ist, wer mehr als 0,5 Hektar Teichfläche bewirtschaftet oder jährlich Fische mit einem Gesamtwert von mehr als 750 Euro erzeugt oder jährlich Fische mit einem Gesamtgewicht von mehr als 250 Kilogramm erzeugt.
Denken Sie daran, dass Sie ab 1.1.2017 zwingend ein aussagekräftiges Teichbuch führen müssen, um eine Entschädigung zu erhalten.

Ausgleich von Fischotterschäden in Teichen (StMELF) Externer Link

Fischotterschäden von 2016 - 2022
AntragsjahrAnzahl AnträgeSchaden [Euro]Entschädigung [Euro]Anteil Auszahlung [%]
201661280.886216.18280
20171161.021.861491.13660
2018119814.607492.98963
20191371.062.394766.36472
20201721.443.3011.082.47675
20211621.556.9351.152.13274
20222122.309.2821.662.68372