Klimaschutz durch Moorbodenschutz

Wiese

Wenn es darum geht, Ursachen des Klimawandels zu bekämpfen, rücken Moorböden in den Fokus. Gefragt sind Lösungen: Wie kann der Wasserstand auf Moorböden angehoben werden und zugleich das Land nachhaltig wertschöpfend genutzt werden?

Hintergrund

Ein Großteil der Moorflächen wird aktuell landwirtschaftlich genutzt. Früher war die Kultivierung der Moore zur Erzeugung von Lebens- und Futtermitteln gesellschaftlich erwünscht. Häufig wurden Moore entwässert. Das erleichterte die Bewirtschaftung, führte aber zu einem verstärkten Abbau der organischen Substanz und damit des Moorbodens. Entwässerte Moore setzen Kohlendioxid in großer Menge frei. Die Anhebung des Wasserstands kann diese Prozesse weitgehend stoppen und so zum Klimaschutz beitragen.
  • In Bayern gibt es ca. 228.000 Hektar Moorböden.
  • Ca. 134.000 Hektar davon sind landwirtschaftlich genutzt.

Moorbildung

Ausreichend Niederschläge, ein hoher Grundwasserstand und gegebenenfalls eine wasserundurchlässige Sperrschicht sind für die Bildung von Mooren nötig. Niederschläge speisen Hochmoore oder Regenmoore. Niedermoore hingegen werden durch den Einfluss von Grund-, Sicker-, Quell- oder Überflutungswasser gebildet.
Die permanente Wassersättigung behindert die aerobe Zersetzung der organischen Substanz des Pflanzenaufwuchses. Dadurch entsteht Torf. Moore befinden sich daher vor allem an niederschlagsreichen Standorten. In Deutschland finden sich die Moore häufig entlang von Küsten sowie in Süddeutschland.

Überblick der Moorböden in Deutschland - Thünen Institut Externer Link

Bayern zählt zu den moorreichen Standorten. Die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 ausgewiesene Moorbodenkulisse (GLÖZ 2) zeigt die Moorböden in Bayern.

Moorböden in Bayern - Kartenviewer-Agrar Externer Link

Moorbodenschutz – Rechtliche Grundlagen

Europäische Union

Moorbodenschutz in der Europäischen Union

Auf europäischer Ebene gibt es Zielvorgaben für Klimaschutz im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) im Rahmen der LULUCF-Verordnung. Es gilt eine Zielvorgabe auf EU-Ebene für den Nettoabbau in Höhe von 310 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bis 2030. Hierunter fällt auch der Beitrag von Klimaschutzleistungen auf Moorböden.

Klimaziele in den Bereichen Landnutzung und Forstwirtschaft - Europäischer Rat Externer Link

Schutz von Feuchtgebieten und Mooren (GLÖZ 2)
Im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 werden förderrechtliche Grundvoraussetzungen im Bereich Moorbodenschutz durch die Konditionalität Schutz von Feuchtgebieten und Mooren (GLÖZ 2) umsetzt.

Im Rahmen von GLÖZ 2 gelten in Deutschland folgende Auflagen:

  • Dauergrünland darf nicht umgewandelt oder gepflügt werden.
  • Dauerkulturen dürfen nicht in Ackerland umgewandelt werden.
  • Keine Veränderungen auf landwirtschaftlicher Fläche durch Eingriff in das Bodenprofil mit schweren Baumaschinen, Bodenwendung tiefer als 30 Zentimeter oder Auf- und Übersandung.
  • Zusätzliche Auflagen im Hinblick auf die Entwässerung durch Drainagen oder Gräben sind zu beachten.

Deutschland

Moorbodenschutz in Deutschland

Das Bundesklimaschutzgesetz (KSG) legt in § 3a KSG das Ziel fest, im Sektor LULUCF bis 2030 Kohlendioxidäquivalent um 25 Millionen Tonnen zu senken.

Klimaschutzgesetz und Klimaschutzprogramm - Bundesregierung Externer Link

Die Bund-Länder-Zielvereinbarung "Klimaschutz durch Moorbodenschutz" vom 20.10.2021 sieht vor, bis 2030 die jährlichen THG-Emissionen aus Moorböden um mindestens 5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr zu senken.

Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz - Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) Externer Link

Die am 09.11.2022 beschlossene "Nationale Moorschutzstrategie" beschreibt die Herangehensweise des Bundes und unterstützt die gesetzlich verankerte Klimaneutralität Deutschlands bis 2045.

Bayern

Moorbodenschutz in Bayern
Bayern als moorreiches Land stellt sich der Verantwortung für den Klimaschutz durch Moorbodenschutz. Der Freistaat setzt auf Kooperation aller Beteiligten und auf Freiwilligkeit. Maßnahmen im bayerischen Klimaschutzgesetz und im bayerischen Klimaschutzprogramm sind Moorwildnis-, Moorwald- und Moorbauernprogramm.
Ziel des Moorbauernprogramms ist eine klima- und moorbodenverträgliche Nutzung auf 20.000 Hektar bis 2029.

Das Bayerische Klimaschutzprogramm (PDF) – Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Externer Link

Maßnahmen Klimaschutz durch Moorbodenschutz – Moorbauernprogramm

Maßnahmen zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz können nur gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren erfolgreich sein. Es gilt, mit den Menschen vor Ort den Prozess zu gestalten und unterschiedliche Sichtweisen ernst zu nehmen.

Die zentralen Bausteine zur Umsetzung des Moorbauernprogramms sind:

  • Instrumente der Ländlichen Entwicklung
  • Flächenförderprogramme
  • Moorbodenschonende Bewirtschaftungsmaßnahmen
  • Information und Beratung

Instrumente der Ländlichen Entwicklung

Die Ländliche Entwicklung setzt in ihren Projekten auf:

  • das Genossenschaftsprinzip in der Flurneuordnung und Dorferneuerung,
  • die aktive Bürgerarbeit und freiwillige Zusammenarbeit von Gemeinden in der Integrierten Ländlichen Entwicklung,
  • die unternehmerischen Menschen in den Initiativen boden:ständig und Heimat Unternehmen.
Immer begleiten Experten der Verwaltung oder externe Fachleute mit ihrem Wissen und ihrem Sachverstand die Projekte. Gemeinsam entstehen Leitbilder, um die eigene Heimat weiterzuentwickeln.
Die Ländliche Entwicklung setzt auf die Macher und Pioniere bei Landnutzern und Gemeinden. Sie gestaltet die Rahmenbedingungen vor Ort so, dass immer mehr Menschen ihr Lebensumfeld mitgestalten wollen.
Anhebung des Wasserstands
Der Wasserstand spielt eine wichtige Rolle beim Moorbodenschutz. Dessen Anhebung ist ist in der Regel die Voraussetzung, um mehr Wasser in der Fläche zu halten und so den Torfkörper vor dem Abbau zu schützen. Maßnahmen zur Wasserstandsanhebung können sich auf den Wasser- und Naturhaushalt auswirken. In den meisten Fällen werden wasser- und naturschutzrechtliche Genehmigungsverfahren notwendig sein.
Bei einer Anhebung des Wasserstands sind zudem in der Regel mehrere Grundstückseigentümer betroffen. Hier kann eine Flurneuordnung nötig werden. Die Ämter für Ländliche Entwicklung sind für Flurneuordnungen zuständig. Sie leisten planerische, finanzielle und organisatorische Hilfe. Dies gilt unter anderem auch für die Errichtung von z. B. Staueinrichtungen.

Flächenförderprogramme

Das Moorbauernprogramm fördert die moorverträgliche landwirtschaftliche Nutzung durch Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) auf der Fläche. Mit der Maßnahme M10 wird die Umwandlung von Acker in Dauergrünland in der Moorbodenkulisse fünf Jahre lang mit jährlich 3.300 € pro Hektar honoriert. Eine Rückumwandlung des entstandenen Dauergrünlands in Ackerland nach Ende des Verpflichtungszeitraums ist ausgeschlossen.
Die entstandenen Dauergrünlandflächen können im Rahmen des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) in Grünland-AUKM einbezogen werden und/oder in Maßnahmen des Moorbauernprogramms, die eine "nasse Nutzung" von Flächen honorieren. Das Maßnahmenangebot wird ab 2024 entsprechend erweitert. Die erforderliche Anhebung der Wasserstände auf der Fläche erfolgt meist im Rahmen von Projekten und Verfahren der Ländlichen Entwicklung.

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) Externer Link

Moorbodenschonende Bewirtschaftungsmaßnahmen

Die Emissionen aus entwässerten Mooren gilt es durch eine moorbodenschonende Bewirtschaftung zu reduzieren. Für wiedervernässte Moorstandorte sind unterschiedliche Optionen denkbar. Landwirtschaftlich genutzt werden können die Flächen vor allem durch die Bewirtschaftung als Feucht- oder Nassgrünland oder den Anbau von Paludikulturen.
Paludikulturen
Paludikultur bezeichnet die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung nasser und wiedervernässter Moorstandorte, bei der der Torfkörper erhalten wird. In Bayern kommen vor allem die Niedermoorböden für den Anbau von Paludikulturen in Frage.

Zu den Pflanzen, die auf nassen Niedermoorböden angebaut werden können, zählen

  • Schilf (Phragmites australis),
  • Großseggen (Carex spp.),
  • Rohrglanzgras (Phalaris arundinacea) oder
  • Rohrkolben (Typha spp.).
Segge SchauparzelleZoombild vorhanden

Großseggen in der Schauparzelle mit Wurzelnetzwerk, Foto: L. Gosch

Etablierung
Idealerweise erfolgt der Anbau der Kulturen auf ehemaligen Ackerflächen, die mittels konventioneller Bodenbearbeitung (Pflug) für den Paludikultur-Anbau vorbereitet werden. Die Etablierung kann durch Ansaat oder Pflanzung erfolgen. Nach jetzigem Erkenntnisstand lassen sich Schilf, Rohrglanzgras und Rohrkolben durch Ansaat gut etablieren. Bei Seggen ist eine Pflanzung von Setzlingen für eine erfolgreiche Etablierung erforderlich. Allerdings können Seggen bereits nach 2 Jahren einen monodominanten Bestand bilden, da ein rascher Bestandsschluss erfolgt. Wichtig ist eine zügige Anhebung des Wasserstandes während der Etablierung, damit die Kulturen mit Beikräutern konkurrieren können.

Leitfaden - Peatland Science Centre an der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf Externer Link

Bewirtschaftung
Es handelt sich um mehrjährige Kulturen deren oberirdische Biomasse in der Regel ein- bis zweimal jährlich geerntet wird. Der Schnittzeitpunkt richtet sich dabei unter anderem nach der Verwertungsschiene. Erfolgt der Schnitt im Herbst/Winter ist der Nährstoffentzug gering, da eine Verlagerung der Nährstoffe in das Wurzelsystem erfolgt ist. Ob und wie eine Düngung von Anbau-Paludikulturen erforderlich ist, ist derzeit noch Gegenstand der Untersuchungen. Zumindest bei der Etablierung ist jedoch davon auszugehen, dass der degradierte Moorboden bereits eine hohe Nährstoffverfügbarkeit aufweist.
Die permanente Wassersättigung des Torfkörpers erschwert es erheblich, die Flächen zu befahren. Es muss daher angepasste Landtechnik oder Spezialtechnik zum Einsatz kommen, ggf. unterstützt durch regelbare Wehre, die den Wasserstand zeitweise absenken. Seggen bildet ein dichtes Wurzelnetzwerkes aus. Dadurch erhöht sich die Befahrbarkeit.
ProduktexemplareZoombild vorhanden

Möbelbauplatten, Weidezaunpfosten aus Paludikulturbiomasse, Foto: L.Gosch

Vermarktung
Die Absatzmärkte entwickeln sich derzeit. Es empfiehlt sich, regionale Absatzmöglichkeiten individuell zu analysieren. Zukunftsträchtig sind vor allem stoffliche Nutzungsoptionen wie die Rohstoffbereitstellung für die Baustoff- oder Kunststoffherstellung. So lassen sich etwa Möbelplatten aus Paludikulturbiomasse oder Kunststoff-Weidezaunpfosten, die überwiegend aus Paludikulturbiomasse bestehen, herstellen. Aber auch eine energetische Verwertung (Biogasanlage, Heizwerk) ist möglich. In Biogasanlagen sind vor allem Beimengungen von Paludikulturbiomasse bereits realisierbar.
Feucht- und Nassgrünland
Die Grünlandbewirtschaftung auf Moorstandorten bei feuchten oder nassen Bedingungen erfolgt bisher überwiegend extensiv. Ziele sind, die Landschaft zu pflegen und offen zu halten. Aber auch ein mittelintensives Nutzungsniveau ist mit angehobenen Wasserständen vereinbar.
Etablierung
Damit sich Feuchtgrünland für die Futterproduktion etabliert, kann eine süßgräserbasierte Saatgutmischung eingesetzt werden. Das haben Untersuchungen der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) ergeben. Dabei kommen Rohrglanzgras, Wiesenfuchsschwanz und Rohrschwingel bisher am besten mit wiedervernässten Bedingungen zurecht. Es empfiehlt sich eine Neuansaat vor der Anhebung des Grundwasserstands.
Bei Nassweiden ist eine Etablierung durch natürliche Sukzession nach der Wiedervernässung möglich. Beispielsweise fressen Wasserbüffel auch Sauergräser und Schilf. Alternativ kann eine Nachsaat mit nässeverträglichen Süßgräsern erfolgen.
Gerät

Ernte im Feuchtgrünland mit leichtem Einachser, Foto: B. Zwack

Bewirtschaftung
In der Regel sind drei bis vier Schnitte pro Jahr zielführend. Durch regelbare Technik (höhenverstellbare Schieber in Dränrohren bzw. -schächten oder Stauwehren) kann der Wasserstand in der Fläche angepasst werden. Neben der Bewirtschaftung mit leichter Standardtechnik kann bei ungünstigen Witterungs- und Standortsbedingungen der Einsatz von Spezialtechnik nötig sein. Soll die Fläche direkt beweidet werden, kommen Wasserbüffel oder Robustrassen wie Murnau-Werdenfelser, Dexter-Rinder oder Schottische Hochlandrinder mit einer Besatzdichte zwischen 0,6 bis 1 GVE je Hektar in Frage. In der Regel muss in den Wintermonaten zugefüttert werden.
Büffel auf der Weide

Wasserbüffel im Schwäbischen Donaumoos, Foto: L. Gosch

Vermarktung
Die Aufwüchse des mittelintensiv-genutzten Feuchtgrünlandes können für die Verfütterung an Rinder genutzt werden. Aufgrund niedriger Kaliumgehalte sind sie vor allem für Trockensteher geeignet. Für die Milchkuhfütterung können sie als Strukturergänzung dienen. Bei der Nassweide wird das Fleisch der Wasserbüffel und Robustrinderrassen zumeist direkt vermarktet (z. B. Hofladen).
Andere Nutzungsformen
Gehölzpflanzungen für Wald oder Kurzumtriebskulturen
Zu naturnahen Mooren gehören auch Bäume oder Sträucher. Je nach Wasserstand sind sie dort unterschiedlich vital und produktiv und können auch wirtschaftlich genutzt werden.
Moor-Photovoltaik
Die Kombination von PV-Anlagen und Moorbodenschutz ist dann am klimawirksamsten, wenn die Wasserstände unter der PV-Anlage erhöht und emissionsmindernd eingestellt werden. Solche multifunktionalen Konzepte finden Interesse, haben aber auch ihre Grenzen und erfordern Kompromisse. Eine Einspeisevergütung nach EEG ist nur in Verbindung mit gleichzeitiger Anhebung der Wasserstände möglich.
Für die praktische Umsetzung ist in der Regel eine größere Fläche notwendig, für die die Gemeinde einen entsprechenden Bebauungsplan aufstellt.

Information und Beratung

Ansprechpartner
Die ÄELF sind erste Ansprechpartner für Interessierte. Sie informieren und beraten zu den grundsätzlichen Möglichkeiten klima- und moorschonenden Bewirtschaftungsmaßnahmen und Flächenförderprogrammen. Dabei binden sie bei Bedarf die ALE und weitere Akteure ein, um die Möglichkeiten im konkreten Fall vor Ort zu klären. Die ÄELF begleiten die Umsetzung entsprechender Maßnahmen und Projekte.
Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Ihr Ansprechpartner für Information und Beratung im Bereich Moorbodenschutz sind die zuständigen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Beim Klimaschutz durch Moorbodenschutz bringen die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten folgende Kompetenzen ein:
  • Einzel- und Gruppenberatungen zur klima- und moorbodenfreundlichen Bewirtschaftung unter besonderer Berücksichtigung der Gegebenheiten im Dienstgebiet.
  • Etablierung von Umsetzungskonzepten im Dienstgebiet in enger Abstimmung mit den Ämtern für Ländliche Entwicklung.
  • Fachliche Begleitung von Vorhaben und Verfahren in Zusammenhang mit der Umsetzung klima- und moorbodenfreundlicher Bewirtschaftungsmaßnahmen in die Praxis in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung für Ländliche Entwicklung, weiteren Behörden und Verbänden.
  • Unterstützung bei der Entwicklung regionaler Wertschöpfungsketten in Kooperation mit allen relevanten Stakeholdern.
  • Öffentlichkeitsarbeit zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz.
Ämter für Ländliche Entwicklung

Die Ämter für ländliche Entwicklung bringen sich insbesondere mit folgenden Kompetenzen ein:

  • Projektmanagement für Instrumente der Ländlichen Entwicklung
  • Kommunikation zur Mobilisierung unternehmerischer Menschen
  • Vorbereitung und Durchführung von Bodenordnungsmaßnahmen
  • Flächenmanagement
  • Konzeptionelle und investive Maßnahmen im Rahmen des Gesamtportfolios der Ländlichen Entwicklung zur Verfahrensvorbereitung und -begleitung.