Qualitätskontrolle bei frischem Obst und Gemüse
Qualitätskontrolle am Beispiel "Orange"
Das Institut für Qualität in der Ernährungswirtschaft ist für amtliche Kontrollen auf Basis der EU-Vermarktungsnormen bei Obst und Gemüse im Freistaat Bayern zuständig.
Daneben gibt es die Freiwillige Qualitätskontrolle, die in Bayern durch das Landeskuratorium für pflanzliche Erzeugung in Bayern e.V. (LKP) angeboten wird.
Amtliche Qualitätskontrolle
Die EU-Verordnungen Nr. 1308/2013 sowie die ergänzende VO (EU) 2023/2429 und die DVO (EU) 2023/2430 treffen Bestimmungen über die Vermarktungsnormen bei frischem Obst und Gemüse und die Durchführung amtlicher Kontrollen.
Weitere Informationen zu Vermarktungsnormen
Die Kontrollen erfolgen regelmäßig auf Basis einer Risikoanalyse sowie anlassbezogen auf allen Handelsstufen, vom Erzeuger bis zum Lebensmitteleinzelhandel. Daneben werden auf Antrag Konformitätskontrollen durchgeführt, die im Falle einer geplanten Ausfuhr (Export) von deutschem und bayerischem Obst und Gemüse in Nicht-Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (sogenannte Drittländer) vorgeschrieben sind. Entspricht das kontrollierte Erzeugnis den rechtlichen Vorgaben wird eine Konformitätsbescheinigung ausgestellt. Verzichtet die zuständige Behörde auf die Kontrolle, stellt sie eine Verzichtserklärung aus. Das jeweils ausgestellte Dokument ist bei der Ausfuhr zur Vorlage beim Zoll notwendig. Voraussetzung für die Zuständigkeit des Instituts für Qualität in der Ernährungswirtschaft ist ein Sitz des antragstellenden Unternehmens in Bayern. Der Antrag ist mindestens 24 Stunden vor dem beabsichtigten Export per E-Mail an og-kontrolle@LfL.bayern.de zu stellen.
Ziel ist es, durch die Überprüfung der ordnungsgemäßen Kennzeichnung und der Qualität der Waren einen fairen und lauteren Handel zu ermöglichen und Verbraucher vor Täuschung und Falschinformation zu schützen.
Die Nichteinhaltung der EU-Vermarktungsnormen wird mit Vermarktungsverboten geahndet, in schweren Fällen oder im Wiederholungsfall kann ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
Zuständige Behörde in Bayern:
Institut für Qualität in der Ernährungswirtschaft
Ansprechpartner:
Martin Schaser
Menzinger Str. 54
80638 München
Tel.: 08161 8640-1324
Fax: 08161 8640-1332
E-Mail: og-kontrolle@LfL.bayern.de
Hinweis:
Speisekartoffeln unterliegen seit 1. Juli 2011 nicht mehr dem Handelsklassenrecht bzw. den gesetzlichen Vermarktungsnormen. Die Überprüfung liegt im Zuständigkeitsbereich der Lebensmittelüberwachung.
Die LfL ist als zuständige Behörde verpflichtet, der Bundesanstalt für Ernährung regelmäßig über die durchgeführten Kontrollen und die Beanstandungen zu berichten. Eine Übersicht über die Ergebnisse der vom Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte der LfL durchgeführten Qualitätskontrollen bei Obst und Gemüse finden Sie hier:
Vierteljahresergebnisse auf der Großhandelsstufe
Jahresergebnisse auf der Einzelhandelsstufe
Freiwillige Qualitätsfeststellung
Die freiwillige Qualitätsfeststellung Obst und Gemüse ist eine neutrale Überprüfung der Qualität von Obst und Gemüse, das zur Vermarktung bestimmt ist. Überprüft wird die Konformität mit den gesetzlichen Vermarktungsnormen, die Erfüllung gültiger Industrienormen oder die Einhaltung der Bedingungen von Lieferverträgen. Dies hilft Erzeugern und Vermarktern bzw. Verarbeitern bei der Preisbildung auf einer neutralen Basis.
In Bayern führt das Landeskuratorium für pflanzliche Erzeugung in Bayern e.V. (LKP) die freiwilligen Qualitätsfeststellungen durch. Die fachliche Aufsicht, die Schulung der Prüferinnen und Prüfer sowie die Sicherung der Neutralität erfolgt durch das Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte.
Für folgende Produkte werden freiwillige Qualitätsprüfungen angeboten:
- Speise- und Veredelungskartoffeln
- Bohnen
- Einlegegurken
- Karotten
- Rote Bete
- Sellerie
- Speisezwiebeln
Zuständige Stelle für die freiwillige Qualitätsfeststellung:
Landeskuratorium für pflanzliche Erzeugung in Bayern e.V.
Landsberger Str. 282
80687 München
Tel.: 089 290063-0
Fax: 089 290063-20
Internet: LKP Bayern 