Vermarktung von Eiern Registrierung als Packstelle (Eier)
Falls Eier nicht ab Hof, nicht über das Haustürgeschäft oder nicht auf einem öffentlichen Markt direkt an den Endverbraucher abgegeben oder Eier nach Güte und Gewichtsklassen abgegeben werden, ist neben Ihrer Registrierung als Erzeugerbetrieb auch eine Registrierung als Packstelle erforderlich.
Vermarktungsweg - Registrierung
Vermarktungswege
Registrierung des Stalles (Erzeugercode-zuteilung)
Verwendung des Erzeugercodes auf dem Ei
Registrierung einer Packstelle **)
Ab Hof/Haustüre < 350 Legehennen
nein *)
nein *)
nein *)
Ab Hof/Haustüre > 350 Legehennen
ja
nein *)
nein *)
Öffentlicher Markt
ja
ja
nein *)
Wiederverkäufer/ Handel
ja
ja
ja
*) falls unsortiert und ohne Angabe von Gewichtsklassen oder Güteklasse **) auch Nutzung der Packstelle eines anderen Betriebes möglich
Nur zugelassene Packstellen dürfen Eier nach Güte- und Gewichtsklassen sortieren und verpacken.
Ablauf der Registrierung
Bitte verwenden Sie für die Beantragung einer entsprechenden Registriernummer für Packstellen das Formular "Zulassung als Packstelle" (Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Sortieren und Verpacken von Eiern).
Mit der Genehmigung Ihrer Packstelle stehen alle Vermarktungswege offen. Seitens des Gesetzgebers sind sie dann verpflichtet, folgende Listen zu führen:
Führen der Zukaufliste (woher kommen die Eier?, welche Mengen?; auch bei Eiern vom eigenen Erzeugerbetrieb anzugeben!)
Sortierliste (wieviel Eier der Kategorie S, M, L, XL werden täglich sortiert?)
Verkaufsliste (welche Mengen werden wo und wann umgesetzt?)
Wer ist zuständig für die Registrierung von Legehennenbetrieben? Wer muss sich registrieren lassen? Welche Informationen stecken hinter dem Erzeugercode?
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Welche Betriebe müssen sich registrieren lassen? Wer ist für die Registrierung zuständig und wie läuft sie ab? Welche Informationen beinhaltet die Kennnummer?
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