UVP-Leitfaden für Anlagen der landwirtschaftlichen Tierhaltung in Bayern

Mit Inkrafttreten der Neufassung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) mit seinen Verordnungen (bes. 4. und 9. BImSchV) und Verwaltungsvorschriften (hier v.a. die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft, TA-Luft) sowie des neugefassten Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat der Gesetzgeber im Jahr 2002 den umweltrechtlichen Rahmen für Genehmigungen von landwirtschaftlichen Tierhaltungsanlagen neu gesteckt. Durch die veränderten Anforderungen in der Umweltgesetzgebung sind die Aspekte Immissionsschutz bzw. Schutz und Vorsorge vor erheblichen nachteiligen Umweltwirkungen in den Vordergrund gerückt.

Anforderungen bei Genehmigungen

Überprüfen bzw. Einhalten von Abständen

Das Überprüfen bzw. Einhalten von Abständen zu Wald und stickstoffempfindlichen Ökosystemen (Ammoniak) bzw. Wohnbebauung (Geruch, Staub, Lärm) nimmt bei der Genehmigung einen hohen Stellenwert ein. Einerseits soll durch vorangestellte Untersuchungen dem Schutz- und Vorsorgegedanken Folge geleistet werden, andererseits stellen diese aber auch einen weiteren, nicht unwesentlichen Zeit- und Kostenfaktor bei der Planung von Investitionen in den bäuerlichen Betrieb dar, den es zu berücksichtigen gilt (Gebot der Verhältnismäßigkeit).

Vermeidung einer weiteren Zersiedelung der Landschaft

Erschwerend kommt hinzu, dass zugleich auch einer weiteren Zersiedelung der Landschaft entgegenzuwirken ist (u.a. Landesentwicklungsprogramm Bayern, 2003). Somit wird es gerade in Bayern mit seinem Waldreichtum (rund 36 % der Landesfläche sind bewaldet) und seinen oft kleinräumigen Strukturen zunehmend schwieriger, den "richtigen" Standort für eine Anlage zur Tierhaltung zu finden, bzw. bestehende Standorte vor einer geplanten Betriebserweiterung oder wesentlichen Veränderung objektiv zu beurteilen.

Prüfung der Umweltverträglichkeit "nach einheitlichen Grundsätzen"

Ein weiterer wichtiger Aspekt, der bei der Genehmigung berücksichtigt werden muss, ist es, sicher zu stellen, dass die Prüfung der Umweltverträglichkeit "nach einheitlichen Grundsätzen" erfolgt (UVPG § 1 Zweck des Gesetzes).

Praxisorientierte Lösungsansätze

Vor diesen Hintergründen ist es geboten, praxisorientierte Lösungsansätze zur Verfügung zu stellen, die den Anforderungen des Gesetzgebers gerecht werden, und die es zudem ermöglichen, eine für ganz Bayern einheitliche Vorgehensweise bei der Genehmigung landwirtschaftlicher Tierhaltungsanlagen zu gewährleisten. Der vorliegende Leitfaden bietet einen solchen Lösungsansatz an.

UVP-Leitfaden als direkte Anwendungshilfe

Der UVP-Leitfaden für Anlagen der landwirtschaftlichen Tierhaltung in Bayern ist als direkte Anwendungshilfe für Behörden, Beratung und ggf. auch für durch den Bauwerber beauftragte Ingenieurbüros in Bayern konzipiert. Er dient zum einen dazu, den richtigen Verfahrensweg herzuleiten, und bereits bei der Standortwahl die zu erwartende Ammoniak-emissionen abschätzen zu können. Zum anderen bietet er eine an landwirtschaftliche Verhältnisse angepasste Vorgehensweise der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG sowie des vereinfachten Verfahrens nach § 19 BImSchG an.
Er gibt Hilfestellung beim Genehmigungsverfahren und legt zwei auf die Landwirtschaft abgestimmte Formularsätze vor, mit deren Hilfe das Verfahren nicht nur für ganz Bayern vereinheitlicht, sondern auch vereinfacht und beschleunigt werden kann.
Der Leitfaden ist aus dem an der LfL durchgeführten Forschungsvorhaben "artgerechte, umweltverträgliche und wettbewerbsfähige Tierhaltungsverfahren" hervorgegangen, und fasst die Ergebnisse des Teilprojekts C: "Umweltverträglichkeitsprüfung in der Tierhaltung (UVP) - Praxisnahe Umsetzung des UVPG in Bayern (nach Beschluss des Bundestages und Bundesrates vom 22. Juni 2001)" zusammen.