Kastanienminiermotte (Cameraria ohridella, Deschka & Dimic)
Vor allem die weißblühende Roßkastanie wird von der Kastanienminiermotte befallen. Den Schaden erkennt man an den Minengängen auf den Blättern. Zur Bekämpfung ist es wichtig, im Herbst das Falllaub zu beseitigen. Bei Befall der mehrere Jahre überdauert, kann die Lebensfähigkeit der Kastanie massiv abnehmen.
Bedeutung

Schadbild
Durch die Miniertätigkeit der Larven werden in den Kastanienblättern zwischen den Blattadern etwa pfenniggroße Hohlräume unter der Blattoberfläche herausgefressen, die später verbräunen und vertrocknen. Bei starkem Befall entstehen so bis zum Herbst zahlreiche Minengänge, die die Blätter erheblich schädigen. Ähnliche Blattschäden verursacht auch der Blattbräunepilz Guignardia aesculi, der während der gesamten Vegetationsperiode auftreten kann. Diese Blattflecken verbreiten sich über die Blattadern und sind fast immer von einem leuchtend gelben bis hellbraunen Rand umgeben.
Biologie
Der Flug der 1. Generation der Kastanienminiermotte beginnt während der Kastanienblüte. Die Weibchen legen pro Fiederblatt bis zu 100 Eier auf die Blattoberseite. Nach zwei bis drei Wochen schlüpfen die Raupen und minieren in den Blättern. Im Gegenlicht sind die drei bis vier Millimeter langen Raupen in der durchscheinenden Mine leicht zu erkennen. Nach der zwei- bis drei-wöchigen Puppenruhe in einem Kokon in der Blattmine schlüpfen die Falter der 2. Generation Ende Juli/Anfang August. Je nach Witterung und Nahrungsangebot kann sich eine 3. Generation von September bis Oktober/November entwickeln. Die Puppen der letzten Generation und immer auch einige der 1. und 2. überwintern in den Blattminen der abgefallenen Blätter.
Befallsminderung und Bekämpfung

Larve und Ektoparasit
Für die Abtötung der Puppen reicht das Kompostieren des Herbstlaubs im Hausgarten in der Regel temperaturbedingt nicht aus. Kleinere Laubmengen können über den Hausmüll entsorgt werden, größere Mengen sollten örtlichen Kompostieranlagen zugeführt werden.
Eine chemische Bekämpfung ist nur mit dafür ausgewiesenen Pflanzenschutzmitteln erlaubt. Die Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes sind zu beachten. Bedingt durch die übliche Größe der Bäume ist die Ausbringung oft technisch nicht nach guter fachlicher Praxis möglich.
Wichtig ist deshalb die Erforschung weiterer Bekämpfungsmöglichkeiten. Bei der Suche nach natürlichen Gegenspielern wurden bis jetzt 14 Parasitoiden-Arten gefunden. Die Parasitierungsraten sind allerdings für einen meßbaren Bekämpfungseffekt im Augenblick noch zu niedrig.