Pflanzenschutzmittelliste Erdbeeren und Beerenobst 2023

In der Pflanzenschutzmittelliste Erdbeeren und Beerenobst finden Sie Informationen zu den zur Zeit zugelassenen Pflanzenschutzmitteln in Erdbeeren, Himbeeren, Brombeeren, Johannisbeeren, Stachelbeeren, Heidelbeeren und Holunder. Sie enthält die jeweiligen Einsatzgebiete, Aufwandmengen, Anwendungsbestimmungen und Umweltauflagen sowie aktuelle Zulassungshinweise.
Aktuelle Verlängerungen von Zulassungen
Folgende Zulassungen wurden verlängert:
Beendete Zulassungen
Für Pflanzenschutzmittel deren Zulassung nach dem 14.06.2011 endete gilt die folgende Regelung für Aufbrauchfristen nach EU-Verordnung (1107/2009) und neuem Pflanzenschutzgesetz:
Es besteht eine Abverkaufsfrist von 6 Monaten und eine Aufbrauchfrist von maximal 12 zusätzlichen Monaten, d. h. insgesamt 18 Monate Aufbrauchfrist. Bei einem Widerruf der Zulassungen können andere Fristen bestehen.
Für die in der nachfolgenden Liste aufgeführten Pflanzenschutzmittel ist die Aufbrauchfrist im Jahr 2022 abgelaufen. Für diese Pflanzenschutzmittel besteht damit ein Anwendungsverbot.
Pflanzenschutzmittel | Wirkstoff | Zulassungsende | Aufbrauchsfrist bis |
---|---|---|---|
Envidor | Spirodiclofen | 31.07.2020 | 31.01.2022 |
Pirimor Granulat | Pirimicarb | 31.10.2020 | 30.04.2022 |
Devrinol FL | Napropamid | 31.12.2020 | 30.06.2022 |
Steward, KN1280 PZ | Indoxacarb | 19.03.2022 | 19.09.2022 |
Met52 Granulat | Metarhizium anisopliae | 30.04.2021 | 30.10.2022 |
Systhane 20 EW | Myclobutanil | 31.05.2021 | 30.11.2022 |
Für die in der nachfolgenden Liste aufgeführten Pflanzenschutzmittel ist die Zulassung abgelaufen. Sie können aber bis zum Ende der genannten Aufbrauchfrist noch eingesetzt werden:
Pflanzenschutzmittel | Wirkstoff | Zulassungsende | Aufbrauchsfrist bis |
---|---|---|---|
Floramite 240 SC | Bifenazat | 30.06.2022 | 31.12.2023 |
Änderung von Zulassungen
- VitiSan (Wirkstoff: Kaliumhydrogencarbonat) Seit Mai 2023 gibt es eine neue Zulassung von VitiSan in Erdbeeren, Himbeeren, Brombeeren, Johannisbeeren, Stachelbeeren, Heidelbeeren zur Anwendung gegen Botrytis cinerea und Echten Mehltaupilzen im Freiland, nur zur Befallsminderung, Aufwandmenge Botrytis cinerea: 5 kg/ha, max. 4 Anwendungen, Echte Mehltaupilze 5 kg/ha, max. 6 Anwendungen, pro Kultur und Jahr max. 6 Anwendungen, Wartezeit: jeweils 1 Tag, B4.
- Beloukha (Wirkstoff: Pelargonsäure) Seit Mai 2023 gibt es eine Zulassungserweiterung nach Art. 51 EU-VO 1107/2009 von Beloukha in Beerenobst (ausgenommen: Erdbeeren) zur Anwendung gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter und Abtötung von Ruten während der Vegetationsperiode im Freiland, Aufwandmenge: 16 l/ha, max. 2 Anwendungen pro Kultur und Jahr, Wartezeit: F, B4.
- TAEGRO (Wirkstoff: Bacillus amyloliquefaciens) Seit Mai 2023 gibt es eine neue Zulassung von TAEGRO zur Anwendung gegen Botrytis cinerea im Erdbeeranbau im Freiland, Aufwandmenge: 0,37 kg/ha, max. 10 Anwendungen pro Kultur und Jahr, Anwendungszeitpunkt bei Infektionsgefahr von Schieben des ersten Laubblattes bis Absterben der alten Laubblätter, Wartezeit: 1 Tag, B4.
- Teldor (Wirkstoff: Fenhexamid)
Die alte Zulassung von Teldor (Zulassungs-Nr.007362-00) endete am 31.12. 2021. Die Abverkaufsfrist galt bis zum 30.06.2022. Restbestände sind über die Aufbrauchfrist noch bis zum 30.06.2023 einsetzbar.
Seit Februar 2023 gibt es eine Neuzulassung von Teldor (Zulassungs-Nr: 00B035-00) gegen Botrytis cinerea für Erdbeeren und Himbeeren, Brombeeren im Gewächshaus, B4. Aufwandmenge Erdbeeren, GWH: 1,5 kg, max. 4 Anw. pro Kultur und Jahr, Wartezeit 1 Tag, Aufwandmenge Himbeeren, Brombeeren,GWH: 1,5 kg, max. 4 Anw. pro Kultur und Jahr, Wartezeit 7 Tage.
Seit April 2023 gibt es eine Neuzulassung von Teldor (Zulassungs-Nr: 00B035-00) gegen Botrytis cinerea für Erdbeeren, Himbeeren, Brombeeren, Rote,Schwarze und Weiße Johannisbeeren und Heidelbeeren im Freiland.B4, Aufwandmenge Erdbeeren, FL:1,5 kg, max. 4 Anw. pro Kultur und Jahr, Wartezeit 1 Tag. Aufwandmenge Himbeeren, Brombeeren,FL: 1,5 kg, max. 4 Anw. pro Kultur und Jahr, Wartezeit 1 Tag, Aufwandmenge,FL: Rote, Schwarze und Weiße Johannisbeeren 1,5 kg/ha, max. 4 Anw. pro Kultur und Jahr, Wartezeit: 7 Tage. Aufwandmenge Heidelbeeren, FL: 1,5 kg/ha, max. 4 Anw. pro Kultur und Jahr, Wartezeit: 7 Tage. - Vertimec Pro (Wirkstoff: Abamectin);
Die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Vertimec Pro wurde für folgende Anwendungen vom BVL zum 20.12.2022 widerrufen: Erdbeeren: Spritzanwendungen gegen Spinnmilben, Erdbeermilben, Thripse im Gewächshaus. Diese Anwendungen sind seit diesem Termin nicht mehr zulässig.
Die Zulassung bei Erdbeeren: Tauchbehandlung der Frigopflanzen vor dem Pflanzen im Freiland. wurde zum 30.03.2023 ebenfalls widerrufen und ist deshalb auch nicht mehr zulässig. - Floramite 240 SC (Wirkstoff: Bifenazat);
Die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Floramite 240 SC wurde für folgende Anwendungen vom BVL zum 30.06.2022 widerrufen. Für diese Anwendungen gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 31.12.2022 und eine Aufbrauchfrist bis zum 31.12.2023.
Erdbeeren. Spinnmilben Freiland, Gewächshaus.
Himbeere,Brombeere: Spinnmilben, Gallmilben, Gewächshaus
Schwarze, Rote, Weiße Johannisbeeren: Spinnmilben, Gewächshaus
Stachelbeere, Heidelbeere: Spinnmilben, Gewächshaus - Regalis Plus (Wirkstoff: Prohexadion)
Die Zulassung von Regalis Plus für die Anwendung der Reduktion von Ausläufern und Winterblüten an Erdbeeren wurde am 24.02.2022 vom BVL widerrufen. Hier gelten keine Aufbrauchfristen.Diese Anwendung ist seit diesem Termin nicht mehr zulässig.
Hinweis zum Bienenschutz
Die Pflanzenschutzmittel Mospilan SG und SIVANTO prime wurden mit der Auflage NB6612 zugelassen. Dies bedeutet, dass das Mittel in Mischung mit Fungiziden aus der Wirkstoffgruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer als bienengefährlich eingestuft wird (B1) und damit nicht auf blühende Pflanzen und Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, ausgebracht werden darf. Zu den Ergosterol-Biosynthese-Hemmern gehören z. B. die Fungizide aus der Wirkstoffgruppe der Azole wie Score (Difenoconazol), Folicur (Tebuconazol), Topas (Penconazol), Systhane 20 EW (Myclobutanil) u. a.
Die Pflanzenschutzmittel Mavrik Vita, Karate Zeon und Kaiso Sorbie haben die Auflage NB6623 erhalten. Diese Mittel dürfen damit in Mischung mit Fungiziden aus der Wirkstoffgruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer auf blühende Pflanzen und Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nur abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23:00 Uhr ausgebracht werden (B2).
Bei der Einzelanwendung sind die Mittel Mospilan SG, SIVANTO prime, Mavrik Vita, Karate Zeon und Kaiso Sorbie weiterhin als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft.
Aktuelles aus dem Pflanzenschutzrecht
Betroffen sind Kennzeichnungsauflagen, die konkret darauf abzielen, die Exposition zu reduzieren, um damit ein vertretbares Risiko für die genannten Gruppen zu erreichen.
Vorschriften zum Gesundheitsschutz können im Rahmen der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels oder einer Zulassungsverlängerung als Anwendungsbestimmungen festgelegt werden.
Dies betrifft u.a. Auflagen zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, mit der Spritzbrühe und Nachfolgearbeiten.
Zum Beispiel Auflage SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2202 :Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SF275-EEBE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Beerenobst (ausgenommen Strauchbeerenobst) bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF275-EEOS: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Bei Folgenden Pflanzenschutzmitteln im Bereich Beerenobst und Erdbeeren sind bereits Zulassungen mit Anwendungsbestimmungen zum Gesundheitsschutz erfolgt (Stand März 2023):
AGIL-S, Azofin Plus,AQ10WG, Basamid Granulat, Beloukha, Beltanol, Benevia, Bigalo, Cobalt, Dagonis , DiPelDF, Devrinol FL, Eradicoat, Eradicoat Max, Exalt, Flipper, Floramite SC, Flowbrix, Focus Ultra, Hexythiazox, Kanemite, Kenja, Kiron, LALGUARD M52GR, LSAZOXY, Luna Sensation, Malvin WG, Metarex Inov, Milbeknock, Milbeknock Top, Mimic, Movento SC100, Nealta, NeemAzal T/S, NEU1153IEC, Neudosan Neu, Nimrod EC, Ordoval, Phantom, Pirim, Plenum 50 WG, Promanal Neu, Romeo, Roubaix, Roundup Power Flex, Schneckenkorn ( ARINEX; Glanzit, Mollustop, MetaPads), Screen, Serenade ASO, Serifel, Sivanto prime, Sluxx HP, Spruzit Neu, Spruzit Schädlingsfrei, Stomp Aqua, Taegro, Talius, Talendo, Target SC, Teldor, Teppeki, Thiopron, Venzar 500SC, VoroxF, VERIMARK, Veriphos,VitiSan, Zetrola, Zeus,
Die genauen Details sind dann in der nachfolgenden Pflanzenschutzmittelliste zu finden.
Die Anwendungsverbote für bestimmte PSM in Gebieten mit Bedeutung für den Naturschutz (Naturschutzgebiete, Nationalparks, Nationale Naturmonumente, Naturdenkmäler, gesetzlich geschützte Biotope im Sinne des § 30 BNatSchG und FFH-Gebiete) werden erweitert.
In Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen, ausgenommen Trockenmauern im Weinbau, dürfen bestimmte Pflanzenschutzmittel nicht mehr eingesetzt werden. So sind verboten:
- Wirkstoffe, die in Anlage 2 oder 3 der Verordnung gelistet sind (z. B. Zinkphosphid und Glyphosat),
- die Anwendung von Herbiziden generell sowie
- die Anwendung aller Insektizide, die mit den Bienenschutzauflage B1, B2 oder B3 belegt oder die mit der Auflage NN410 als bestäubergefährlich eingestuft sind.
In FFH-Gebieten (ohne dass diese zugleich Naturschutzgebiete, Nationalparks, Nationale Naturmonumente, Naturdenkmäler sind) gelten die Verbote ebenfalls, jedoch nicht auf Flächen zum Gartenbau, Obst- und Weinbau, Anbau von Hopfen und sonstigen Sonderkulturen, zur Vermehrung von Saatgut und Pflanzgut sowie auf Ackerflächen.
Generell ist der Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln in den zugelassenen Anwendungen bzw. Indikationen nach § 3b Abs. 2 PflSchAnwV nur zulässig, sofern nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls andere Maßnahmen – auch vorbeugende – nicht durchgeführt werden können, nicht wirksam oder nicht zumutbar sind. Die Anwendung ist in diesen Fällen auf das Mindestmaß hinsichtlich Behandlungsfläche, Aufwandmenge und Anwendungshäufigkeit zu beschränken.
Wenn andere Maßnahmen nicht geeignet oder durchführbar sind wird bei der Anwendung eine Dokumentation der Notwendigkeit empfohlen. Hierzu wurde von der LfL eine Liste erstellt:
Neuzulassungen
Die nachfolgende Liste soll einen Überblick über neu zugelassene Pflanzenschutzmittel bzw. neue Genehmigungen nach Art. 51 EU-VO 1107/2009 seit dem Frühjahr 2022 geben.
Die genauen Details sind dann in der nachfolgenden Pflanzenschutzmittelliste zu finden.
Erdbeeren
- Teldor (Wirkstoff: Fenhexamid) (Zulassungs-Nr: 00B035-00) gegen Botrytis cinerea im Freiland und Gewächshaus, Aufwandmenge 1,5 kg/ha, max. 4 Anw. pro Kultur und Jahr, Wartezeit, FL/GWH: 1 Tag, B4.
- AQ 10 WG (Wirkstoff: Ampelomyces quisqualis) gegen Echter Mehltau im Gewächshaus, nur zur Befallsminderung, Aufwandmenge: 70 g/ha, max. 12 Anw. pro Kultur und Jahr, Wartezeit: 1 Tag, B4.
- ROUBAIX (Wirkstoff: Azoxystrobin) gegen Echter Mehltau, im Freiland und Gewächshaus, Aufwandmenge: 1 l/ha, max.3 Anw. pro Kultur und Jahr, Wartezeit: 3 Tage, B4.
- Teppeki (Wirkstoff: Flonicamid): gegen Blattläuse im Freiland und Gewächshaus, Aufwandmenge: 0,14 kg/ha, max. 2 Anw. pro Kultur und Jahr, Wartezeit 3 Tage, B2, Genehmigung nach Art.51.
- Benevia (Wirkstoff:Cyantraniliprole): gegen Erdbeerblütenstecher im Freiland, nur zur Befallsminderung, Aufwandmenge: 750m l/ha, max. 1 Anw. pro Kultur und Jahr, Wartezeit: 1 Tag, B1.
- VERIMARK (Wirkstoff:Cyantraniliprole): gegen Blattläuse, Erdbeerblütenstecher, Eulen-Arten, freifressende Schmetterlingsraupen im Gewächshaus (Hydrokultur), Aufwandmenge: 375 ml/ha, max. 4 Anw. pro Kultur und Jahr, Wartezeit: 1 Tag, B3.
- LALGUARD M52 GR (Wirkstoff: Metarhizium brunneum) gegen Gefurchter Dickmaulrüssler im Freiland und Gewächshaus, Beerenobst, Aufwandmenge: 0,5 kg/m³, max. 2 Anw. pro Kultur und Jahr, Wartezeit: 1 Tag, B4.
- Zetrola, AGIL-S (Wirkstoff: Propaquizafop): gegen Gemeine Quecke, im Freiland, Aufwandmenge: 1,5 l/ha, max.1 Anw. pro Kultur und Jahr, Wartezeit 35 Tage, B4, Genehmigung nach Art. 51.
- Venzar 500 SC (Wirkstoff: Lenacil): gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Ertragsanlagen, nach der Ernte, im Freiland, Aufwandmenge: 0,5 l/ha, max. 2 Anw. pro Kultur und Jahr, Wartezeit F, B4, Genehmigung nach Art. 51.
- Target SC (Wirkstoff: Metamitron): gegen einjährige einkeimblättrige, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Jungpflanzenanzucht, nach dem Pflanzen, im Freiland, Aufwandmenge: 0,5 l/ha, max.3 Anw. pro Kultur und Jahr, Wartezeit F, B4, Genehmigung nach Art. 51.
- Focus Ultra (Wirkstoff: Cycloxydim): gegen einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide im Freiland, Aufwandmenge: 2,5 l/ha, max.1 Anw. pro Kultur Jahr, Wartezeit 14 Tage, gegen Gemeine Quecke, Aufwandmenge: 5 l/ha, max.1 Anw. pro Kultur und Jahr, Wartezeit 14 Tage, B4, Genehmigungen nach Art. 51.
Himbeeren/Brombeeren
- Teldor (Wirkstoff: Fenhexamid) (Zulassungs-Nr: 00B035-00) gegen Botrytis cinerea im Freiland und Gewächshaus, Aufwandmenge 1,5 kg/ha, max. 4 Anw. pro Kultur und Jahr, Wartezeit: Freiland 1Tag, Gewächshaus 7 Tage, B4.
- Serenado Aso (Wirkstoff: Bacillus amyloliquefaciens) gegen Botrytis-Arten und Echter Mehltau im Freiland und Gewächshaus, nur zur Befallsminderung, Aufwandmenge: 8 l/ha, max. 6 Anw. pro Kultur und Jahr, Wartezeit: Freiland F, Gewächshaus 1 Tag, B4, Genehmigung nach Art. 51.
- Neu 1153 I EC, Raptol HP (Wirkstoff: Pyrethrine) gegen Blattläuse, freifressende Schmetterlingsraupen, Blattwespen im Freiland, Beerenobst (ausg. Erdbeeren), Aufwandmenge 1 l/ha, max. 2 Anw. pro Kultur und Jahr, Wartezeit: 1 Tag, B4.
- LALGUARD M52 GR (Wirkstoff: Metarhizium brunneum) gegen Gefurchter Dickmaulrüssler im Freiland und Gewächshaus, Beerenobst, Aufwandmenge: 0,5 kg/m³, max. 2 Anw. pro Kultur und Jahr, Wartezeit: 1 Tag, B4.
- Spruzit Neu, Spruzit Schädlingsfrei (Wirkstoff:Rapsöl, Pyrethrine): gegen Blattläuse, freifressende Schmetterlingsraupen (ausgenommen Wickler) im Freiland, Aufwandmenge: 10 l/ha, max. 2 Anw. pro Kultur und Jahr, Wartezeit: 3 Tage, B4.
- Teppeki (Wirkstoff: Flonicamid): gegen Blattläuse im Freiland und Gewächshaus, Aufwandmenge: 0,14 kg/ha, max. 2 Anw. pro Kultur und Jahr, Wartezeit 3 Tage, B2, Genehmigung nach Art.51.
- Hexythiazox 250 SC, Ordoval (Wirkstoff: Hexythiazox): gegen Spinnmilben im Freiland und im Gewächshaus, nach der Ernte, Aufwandmenge: 0,32 l/ha, max.1 Anw. pro Kultur und Jahr, Wartezeit F, B4, Genehmigung nach Art.51.
Johannisbeeren und Stachelbeeren
- Teldor (Wirkstoff: Fenhexamid) (Zulassungs-Nr: 00B035-00) gegen Botrytis cinerea im Freiland, Zulassung nur für Rote,Schwarze und Weiße Johannisbeeren, Aufwandmenge 1,5 kg/ha, max. 4 Anw. pro Kultur und Jahr, Wartezeit: 7 Tage, B4
- Serenado Aso (Wirkstoff: Bacillus amyloliquefaciens) gegen Botrytis-Arten und Echter Mehltau im Freiland und Gewächshaus, nur zur Befallsminderung, Aufwandmenge: 8 l/ha, max. 6 Anw. pro Kultur und Jahr, Wartezeit: F, B4, Genehmigung nach Art.51.
- Switch (Wirkstoff: Fludioxinil + Cyprodinil) gegen Botrytis cinerea im Freiland und Gewächshaus, Aufwandmenge: 1 kg/ha, max. 2 Anw. in dieser Anwendung, pro Kultur und Jahr max. 3 Anw., Wartezeit 7 Tage, B4.
- Neu 1153 I EC, Raptol HP (Wirkstoff: Pyrethrine) gegen Blattläuse, freifressende Schmetterlingsraupen, Blattwespen im Freiland, Beerenobst (ausg. Erdbeeren), Aufwandmenge 1 l/ha, max. 2 Anw. pro Kultur und Jahr, Wartezeit: 1 Tag, B4.
- LALGUARD M52 GR (Wirkstoff: Metarhizium brunneum) gegen Gefurchter Dickmaulrüssler im Freiland und Gewächshaus, Beerenobst, Aufwandmenge: 0,5 kg/m³, max. 2 Anw. pro Kultur und Jahr, Wartezeit: 1 Tag, B4.
- Spruzit Neu, Spruzit Schädlingsfrei (Wirkstoff: Rapsöl, Pyrethrine): gegen Blattläuse, freifressende Schmetterlingsraupen (ausgenommen Wickler) im Freiland, Aufwandmenge: 10 l/ha, max. 2 Anw. pro Kultur und Jahr, Wartezeit: 3 Tage, B4.
- Teppeki (Wirkstoff: Flonicamid): gegen Blattläuse im Freiland und Gewächshaus, Aufwandmenge: 0,14 kg/ha, max. 2 Anw. pro Kultur und Jahr, Wartezeit: Freiland 10 Tage, Gewächshaus 3 Tage, B2, Genehmigung nach Art.51.
- Hexythiazox 250 SC, Ordoval (Wirkstoff: Hexythiazox): gegen Spinnmilben im Freiland und im Gewächshaus, nach der Ernte, Aufwandmenge: 0,32 l/ha, max. 1 Anw. pro Kultur und Jahr, Wartezeit F, B4, Genehmigung nach Art. 51.
Heidelbeeren
- Teldor (Wirkstoff: Fenhexamid) (Zulassungs-Nr: 00B035-00) gegen Botrytis cinerea im Freiland, Aufwandmenge 1,5 kg/ha, max. 4 Anw. pro Kultur und Jahr, Wartezeit: 7 Tage, B4
- Serenado Aso (Wirkstoff: Bacillus amyloliquefaciens) gegen Botrytis-Arten und Echter Mehltau im Freiland und Gewächshaus, nur zur Befallsminderung, Aufwandmenge: 8 l/ha, max. 6 Anw. pro Kultur und Jahr, Wartezeit: F, B4, Genehmigung nach Art. 51.
- Switch (Wirkstoff: Fludioxinil + Cyprodinil) gegen Botrytis cinerea im Freiland und Gewächshaus, Aufwandmenge: 1 kg/ha, max. 2 Anw. in dieser Anwendung, pro Kultur und Jahr max. 3 Anw., Wartezeit 7 Tage, B4.
- Neu 1153 I EC, Raptol HP (Wirkstoff: Pyrethrine) gegen Blattläuse, freifressende Schmetterlingsraupen, Blattwespen im Freiland, Beerenobst (ausg. Erdbeeren), Aufwandmenge 1 l/ha, max. 2 Anw. pro Kultur und Jahr, Wartezeit: 1 Tag, B4.
- LALGUARD M52 GR (Wirkstoff: Metarhizium brunneum) gegen Gefurchter Dickmaulrüssler im Freiland und Gewächshaus, Beerenobst, Aufwandmenge: 0,5 kg/m³, max. 2 Anw. pro Kultur und Jahr, Wartezeit: 1 Tag, B4.
- Spruzit Neu, Spruzit Schädlingsfrei (Wirkstoff:Rapsöl, Pyrethrine): gegen Blattläuse, freifressende Schmetterlingsraupen (ausgenommen Wickler) im Freiland, Aufwandmenge: 10 l/ha, max.2 Anw. pro Kultur und Jahr, Wartezeit: 3 Tage, B4.
- Teppeki (Wirkstoff: Flonicamid): gegen Blattläuse im Freiland und Gewächshaus, Aufwandmenge: 0,14 kg/ha, max. 2 Anw. pro Kultur und Jahr, Wartezeit: Freiland 10 Tage, Gewächshaus 3 Tage, B2, Genehmigung nach Art. 51.
- Hexythiazox 250 SC, Ordoval (Wirkstoff: Hexythiazox): gegen Spinnmilben im Freiland und im Gewächshaus, nach der Ernte, Aufwandmenge: 0,32 l/ha, max.1 Anw. pro Kultur und Jahr, Wartezeit F, B4, Genehmigung nach Art. 51.
Holunder
- Serenado Aso (Wirkstoff: Bacillus amyloliquefaciens) gegen Botrytis-Arten und Echter Mehltau im Freiland und Gewächshaus, nur zur Befallsminderung, Aufwandmenge: 8 l/ha, max. 6 Anw. pro Kultur und Jahr, Wartezeit: F, B4, Genehmigung nach Art. 51.
- Switch (Wirkstoff: Fludioxinil + Cyprodinil) gegen, Colletorichum im Freiland, Aufwandmenge: 1 kg/ha, max. 3 Anw. pro Kultur und Jahr, Wartezeit 7 Tage, B4.
- Neu 1153 I EC, Raptol HP (Wirkstoff: Pyrethrine) gegen Blattläuse, freifressende Schmetterlingsraupen, Blattwespen im Freiland, Beerenobst (ausg.Erdbeeren), Aufwandmenge 1 l/ha, max. 2 Anw. pro Kultur und Jahr, Wartezeit: 1 Tag, B4.
- LALGUARD M52 GR (Wirkstoff: Metarhizium brunneum) gegen Gefurchter Dickmaulrüssler im Freiland und Gewächshaus, Beerenobst, Aufwandmenge: 0,5 kg/m³, max. 2 Anw. pro Kultur und Jahr, Wartezeit: 1 Tag, B4.
- Spruzit Neu, Spruzit Schädlingsfrei (Wirkstoff: Rapsöl, Pyrethrine): gegen Blattläuse, freifressende Schmetterlingsraupen (ausgenommen Wickler) im Freiland, Aufwandmenge: 10 l/ha, max.2 Anw. pro Kultur und Jahr, Wartezeit: 3 Tage, B4.
- Teppeki (Wirkstoff: Flonicamid): gegen Blattläuse im Freiland und Gewächshaus, Aufwandmenge: 0,14 kg/ha, max.2 Anw. pro Kultur und Jahr, Wartezeit: Freiland 10 Tage, Gewächshaus 3 Tage, B2, Genehmigung nach Art. 51.
- Hexythiazox 250 SC, Ordoval (Wirkstoff: Hexythiazox): gegen Spinnmilben im Freiland und im Gewächshaus, nach der Ernte, Aufwandmenge: 0,32 l/ha, max. 1 Anw. pro Kultur und Jahr, Wartezeit F, B4, Genehmigung nach Art. 51.
Übersicht der kulturbezogenen, verfügbaren Präparate und deren Anwendung
Notfallzulassungen nach Art. 53 EU-Verordnung in Erdbeeren und Beerenobst 2023 143 KB
Wichtiger Hinweis
Die nachfolgende Liste ersetzt keinesfalls das aufmerksame Studium der jeweiligen Gebrauchsanleitung.
In der Liste enthalten sind:
- zugelassene Pflanzenschutzmittel
- genehmigte Pflanzenschutzmittel nach Art. 51 EU-VO 1107/2009 bzw. nach § 18a Pflanzenschutzgesetz (alt). Hierbei ist der Anwender für mögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Pflanzenverträglichkeit des Mittels verantwortlich
- Pflanzenschutzmittel deren Zulassung abgelaufen ist, deren Restbestände aber noch aufgebraucht werden dürfen. (Diese Pflanzenschutzmittel sind in der Liste in kursiver Schrift gesetzt)
Die Liste ist fortlaufenden Änderungen unterworfen und wird immer wieder aktualisiert.
Quelle dieser Liste ist das Programm zur Pflanzenschutzmittel-Auswertung und Pflanzenschutzmittel-Information (PAPI), basierend auf den Originaldaten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
Der Binnenmarkt der EU ermöglicht es, dass Pflanzenschutzmittel im Rahmen des freien Warenverkehrs zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten der EU gehandelt werden. Pflanzenschutzmittel, die in einem Mitgliedstaat der EU zugelassen sind und in ihrer Zusammensetzung mit einem in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel (Referenzmittel) übereinstimmen, benötigen keine Zulassung in Deutschland, um hier in Verkehr gebracht oder angewendet zu werden. Sie müssen aber gemäß Artikel 52 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über eine Genehmigung für den Parallelhandel (bis zum 13. Juni 2011 als Verkehrsfähigkeitsbescheinigung bezeichnet) verfügen. Das BVL erstellt eine Liste der gültigen Genehmigungen (bzw. Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen) für den Parallelhandel. Alle in der Liste genannten Pflanzenschutzmittel dürfen grundsätzlich von jedermann angewendet werden.

Erdbeeren
Grauschimmel auf der Erdbeere

Himbeeren und Brombeeren
Made des Himbeerkäfers

Johannisbeeren und Stachelbeeren
Schadbild Johannisbeerblasenlaus

Heidelbeeren
Heidelbeeren

Holunder
Holunderblüte
Anwendungsbestimmungen und Auflagen zur Pflanzenschutzmittelliste Erdbeeren und Beerenobst 2023
LfL-Merkblatt
Erdbeeren: Krankheiten und Schädlinge
Eine erfolgreiche Erdbeerkultur kann durch eine Vielzahl von Krankheiten und Schädlingen gefährdet werden. Voraussetzung für das Gelingen einer Erdbeerkultur sind richtige Standortwahl, zeitgerechte Bodenbearbeitung und ausreichende Nährstoff-, Wasser- und Humusversorgung sowie gesundes Pflanzgut. Mehr