Registrierung von Unternehmern (gemäß Art. 65 Pflanzengesundheitsverordnung 2016/2031)

Seit 14.12.2019 ist mit der Kontrollverordnung (EU) 2017/625 und der Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031 ein neues Pflanzengesundheitssystem in Kraft getreten. Gemäß der Verordnung (EU) 2016/2031 unterliegen alle Unternehmer der Registrierungspflicht, soweit diese z.B. eine der folgenden Tätigkeiten ausüben:

  • Inverkehrbringen Pflanzenpass-pflichtiger Ware
  • Ausstellen von Pflanzenpässen (ermächtigte Unternehmer)
  • Import von kontrollpflichtigen Waren
  • Export von Waren, die gemäß den Anforderungen des Drittlands ein Pflanzengesundheitszeugnis erfordern
  • Anbringen von Markierungen nach ISPM 15
  • andere amtliche Attestierungen
  • Bereitstellung von Informationen für Reisende (Seehäfen, Flughäfen, intern. Transportunternehmer)
Die Registrierung nach den Vorschriften der Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031 erfolgt auf Initiative des Unternehmers. Der Antrag ist bei der hierfür zuständigen Behörde einzureichen. Diese prüft den Antrag und erteilt im Fall einer positiven Entscheidung dem Unternehmer eine Registriernummer.

Antragsverfahren

Der Registrierungsantrag besteht aus einem Grundantrag einschl. weiterer Anlagen, die die vom Unternehmer registrierungspflichtigen Tätigkeiten präzisieren.
Der Antrag einschließlich der maßgebenden Anlagen ist an den zuständigen Pflanzenschutzdienst in dem Bundesland zu adressieren, in dem der Unternehmer seinen Sitz hat. Die Lage der Betriebs-/Produktionsflächen des Unternehmers ist in einer hierfür vorgesehenen Anlage, zum Beispiel als Karte, beizufügen.
Grundantrag
Alle registrierungspflichtigen Tätigkeiten sind vom Unternehmer auszuwählen. Alle maßgebenden Anlagen sind auf Seite 2 anzugeben. Die Zustimmung bzgl. der Datenschutzgrundverordnung ist auszuwählen. Es werden nur Anträge mit Unterschrift bearbeitet.


Den vollständig ausgefüllten Antrag übersenden Sie als Scan (1 Dokument) an
E-Mail: registrierung@LfL.bayern.de


Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
IPS 4c: Phytosanitäre Maßnahmen im EU-Binnenmarkt
Lange Point 10
85354 Freising

Die Registrierung und die Erteilung der Genehmigungen bzw. Ermächtigungen ist gebührenpflichtig.

Bei Fragen zur Registrierung können Sie sich an folgende Telefonnummer wenden:
Tel.: 08161 8640-3111

Telefonzeiten Info-Telefon:
Montag bis Freitag: 9 bis 13 Uhr