Auswirkungen des Brexits auf die Pflanzengesundheit
Das Vereinigte Königreich ist ab 1. Januar 2021 nicht mehr Teil des EU-Binnenmarktes und der Zollunion. Nach Ratifizierung des Austrittsabkommens durch die Europäische Union und das Vereinigte Königreich wird dieses zum 1. Februar 2020 aus der Europäischen Union austreten. Nach Ablauf der Übergangsfrist gilt für das Vereinigte Königreich ab den 01.01.2021 der Status eines EU-Drittlandes. Die Umstellung erfolgt im Rahmen eines dreistufigen Verfahrens. Grundlegende Informationen zum Brexit können folgenden Link entnommen werden:
Pflanzengesundheitliche Regelungen und der Brexit
Es finden vorrangig Dokumentenkontrollen statt. Physische Kontrollen von Waren mit hohem Risiko finden am Bestimmungsort oder in anderen autorisierten Räumlichkeiten statt.
Ab 01.04.2021: Alle geregelten Pflanzen und Pflanzenprodukte erfordern eine Voranmeldung und die entsprechenden Gesundheitsdokumentationen.
Ab 01.07.2021: Händler aller Waren müssen zum Zeitpunkt der Einfuhr vollständige Erklärungen abgeben und Zölle zahlen. Es werden vollständige Sicherheitserklärungen eingeführt. Die Kontrollen für Pflanzen und Pflanzenprodukte werden nur an den Grenzkontrollstellen des Vereinigten Königreichs durchgeführt.
Zuständige Behörden des Vereinigten Königreichs
In Großbritannien gibt es 4 Pflanzengesundheitsbehörden, die Sie bei Fragen im Bereich Pflanzengesundheit gerne unterstützen: