Abstandsregelung beim Herbizideinsatz

Bei der Zulassung von Herbiziden werden in Form von Anwendungsbestimmungen Sicherheitsabstände verhängt. Diese Behandlungsabstände dienen dem Schutz der Oberflächengewässer bzw. der Wasserorganismen (Algen, Fischnährtiere, Fische, Wasserpflanzen usw.) und sollen die Beeinträchtigung von sog. Nicht-Zielpflanzen in angrenzenden Naturräumen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln usw.) verhindern.
Die Zulassungskriterien verändern sich im Laufe der Zeit relativ schnell, d.h. es werden immer stärkere Forderungen hinsichtlich der Umweltverträglichkeit gestellt. Ein ideales Herbizid müsste bei der Abdrift von geringen Wirkstoffmengen über die Feldgrenze hinaus schlagartig seine biologische Wirkung verlieren.

Abstandsauflagen beim Herbizideinsatz in den Kulturen:
Aktuelle Herbizid-Empfehlungen
Die Empfehlungen zum Herbizideinsatz in den wichtigen landwirtschaftlichen Kulturen basieren in der Regel auf eigenen Versuchsergebnissen und berücksichtigen die Krtiterien Wirksamkeit, Verträglichkeit, Umweltverhalten und Wirtschaftlichkeit. Mehr

