Aktuelle Informationen zum Herbizideinsatz in Mais
Herbizidübersicht

Da Standorte völlig ohne Gräser- bzw. Hirsebesatz von Jahr zu Jahr weniger werden, lassen sich am ehesten zwei Standorttypen unterscheiden: Standorte mit einer „normalen“ dikotylen Mischverunkrautung in mittlerer Besatzdichte mit evtl. einem mäßigen Besatz an relativ leicht bekämpfbarer Hühnerhirse auf der einen Seite und Standorte mit einem ausgeprägtem Besatz verschiedener Hirse-Arten und/oder anderer Ungräser wie Ackerfuchsschwanz oder Quecke auf der anderen Seite.
Auf den Einsatz der Wirkstoffe Terbuthylazin und S-Metolachlor sollte auf grundwassersensiblen Standorten verzichtet werden. Als grundwassersensibel gilt nicht nur der gesamte Bereich des Jura-Karst, es sind auch bayernweit kleinräumige Strukturen wie Wasserschutz- und -einzugsgebiete, sorptionsschwache und flachgründige Böden sowie Gebiete mit belastetem Grundwasserkörpern betroffen. Hieraus ergibt sich ein zweites wichtiges Kriterium der Mittelwahl: die Unterscheidung zwischen „gewässerschonenden“ Behandlungen ohne Terbuthylazin und S-Metolachlor und Behandlungen für Standorte ohne Gefahr der Beeinträchtigung des Grundwassers, wo diese beide Wirkstoffe weiterhin eingesetzt werden können.
Das Rückgrat der gewässerschonenden Behandlungen gegen eine moderate Mischverunkrautung bilden in der Regel die Wirkstoffe aus der Gruppe der Triketone (Mesotrione und Tembotrione), je nach Unkrautspektrum sind boden- (Dimethenamid-P, Pendimethalin) oder blattaktive (Dicamba, Sulfonylharnstoffe in reduzierten Aufwandmengen) Ergänzungen notwendig.
Seit dem Jahr 2022 ist allerdings zu beachten, dass Terbuthylazin-haltige Präparate nur noch alle drei Jahre auf derselben Fläche eingesetzt werden dürfen. In engen Mais-Fruchtfolgen, in denen häufiger als einmal in drei Jahren Mais angebaut wird, können Terbuthylazin-Produkte also nur noch im Wechsel mit Terbuthylazin-freien Anwendungen eingesetzt werden.
Auf Standorten mit starkem Hirsebesatz ist in der Regel die Kombination aus einem bodenwirksamen und einem blattaktiven Präparat mit jeweils ausreichender Hirsewirkung erforderlich. Eine gute Bodenwirkung gegen Hirsearten hat vor allem der Wirkstoff Dimethenamid-P (Spectrum, Spectrum Gold, Spectrum Plus). Seit 2018 ist das Präparat Adengo mit den vorwiegend bodenaktiven Wirkstoffen Isoxaflutole und Thiencarbazone zugelassen. Unsere Versuchsergebnisse bescheinigen ihm eine sehr gute Hirsewirkung. Das Präparat sollte allerdings aus Verträglichkeitsgründen nicht in Tankmischung mit anderen Mitteln eingesetzt werden. Wenn also Adengo allein nicht ausreichend ist, ist zwingend eine Spritzfolge erforderlich. Das ebenfalls hirsewirksame S-Metolachlor (Dual Gold) sollte ebenso wie Terbuthylazin-haltige Produkte nicht auf grundwassersensiblen Standorten eingesetzt werden.
Als vorwiegend blattaktive Partner kommen Produkte aus der Gruppe der Sulfonylharnstoffe (Foramsulfuron, Nicosulfuron, Rimsulfuron) oder Triketone (Mesotrione, Tembotrione) zum Einsatz. Gegen Quecken haben nur die drei genannten Sulfonylharnstoffe eine zumindest unterdrückende Wirkung. Gegen Ackerfuchsschwanz lassen sich mit den die sulfonylharnstoff-freien Wirkstoffkombination TBA + Pethoxamid + Tembotrione bzw. TBA + Flufenacet + Tembotrione zumindest Teilerfolge erzielen.
- Neue Anwendungsbeschränkungen für den Terbuthylazin-Einsatz in Mais
- Empfehlungen für den Herbizideinsatz in Mais
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- Mischbarkeit von Maisherbiziden
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- Übersicht Herbizid-Behandlungsverfahren im Maisanbau
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- Vorsorgender Gewässerschutz - Terbuthylazin-Verzichtsprogramm Jura-Karst in Bayern
Herbizid-Packs
Hier hat in den letzten Jahren eine gewisse Trendumkehr eingesetzt. Einige Präparate wie Spectrum, Laudis oder Peak, die lange Zeit ausschließlich in Packs erhältlich waren, werden jetzt im Handel auch als Soloprodukt angeboten, was dem Anwender mehr Kombinationsmöglichkeiten bietet. Das Angebot an Packs ist dagegen eher zurückgegangen, bleibt aber im Vergleich zu anderen Kulturen immer noch recht vielfältig.
Die Mehrzahl der Herbizid-Packs möchte dem Anwender eine Komplettlösung bieten, die über boden- und blattaktive Wirkstoffe gegen ein möglichst breites Unkraut- und Gräserspektrum verfügt. Möchte der Anwender dabei auf die Wirkstoffe Terbuthylazin und S-Metolachlor verzichten, ist die Mehrzahl dieser Packs nicht einsatzfähig. Callisto P Dual Pack, Elumis Gold Pack, Elumis P Dual Pack, Elumis Triumph Pack, Laudis Aspect Pack, MaisTer power Aspect Pack, Principal S Pack, Successor Top 3.0 und Zintan Gold Pack enthalten alle Terbuthylazin und/oder S-Metolachlor in Kombination mit Blattwirkstoffen und zum Teil auch einem weiteren bodenaktiven Gräserwirkstoff.
Sonderanwendungen

Manche Problemunkräuter zeichnen sich auch dadurch aus, dass sie relativ spät oder lange auflaufen und daher von den üblichen frühen Nachauflaufbehandlungen nicht getroffen werden. Ein solcher Fall ist z. B. die Durchwuchskartoffel, die vor allem nach ungünstigen Erntebedingungen oder milden Wintern verstärkt auftreten kann. Neben dem reinen Konkurrenzschaden ist aus weiteren phytosanitären Aspekten (z.B. Ausgangsmaterial für Sekundärinfektionen mit Phytophthora) eine Bekämpfung angezeigt. Nach unseren Untersuchungen sind hierfür Spritzfolgebehandlungen mit Mesotrione-Produkten am besten geeignet. Das Mesotrione-Produkt Daneva hat zu diesem Zweck eine Spritzfolge-Zulassung erhalten.
Das Mittel Arrat (Wirkstoffe: Tritosulfuron + Dicamba) hat eine gute Wirkung gegen zahlreiche schwer bekämpfbare Unkräuter wie Schönmalve, Stechapfel, Ziest, Rauken, Zweizahn oder Land-Wasser-Knöterich.
Weitere relativ häufig vorkomme Behandlungen gegen von den Standardanwendungen nicht ausreichend bekämpfbaren Wurzelunkräutern sind der Einsatz von Harmony SX bzw. Lupus SX (Wirkstoff: Thifensulfuron) gegen Ampfer, von Mais Banvel WG (Wirkstoff Dicamba) gegen Winden-Arten und von Clopyralid-Produkten (Lontrel, Vivendi, Effigo) gegen Disteln.
Herbizid-Eigenschaften

Das Anspruchsverhalten der verschiedenen Herbizide an die Umweltbedingungen ist dagegen wesentlich komplexer. Die Missachtung spezifischer Anwendungskriterien führt nicht nur zu einer generellen Unzufriedenheit mit dem jeweiligen Präparat, sondern auch zu unnötigen Folgeaufwendungen für eine Nachbehandlung, die unter Umständen bereits Ertragsverluste verursacht und letztlich die Umwelt belastet.

Auflagen und Umweltschutz

Gegenüber angrenzenden Oberflächengewässern gibt es beim Einsatz von Standarddüsen nur sehr wenige Möglichkeiten für eine abstandsfreie Behandlung. Beim Einsatz einer Düsentechnik der Abdriftminderungsklasse 75 % erweitert sich das Mittelspektrum jedoch erheblich, so dass bereits eine relativ breit wirksame Unkraut- und Ungrasbekämpfung mit blatt- und bodenwirksamen Präparaten möglich.
Liegt die zu behandelnde Fläche in einem Gebiet mit einem ausreichendem Anteil an Kleinstrukturen, fallen bei vielen Mitteln die NT-Auflagen weg, fehlt ein ausreichender Anteil an Kleinstrukturen, sind mittlerweile so gut wie alle Mittel vom Komplex der ‚NT‘-Auflagen betroffen und können nur mit der entsprechenden abdriftreduzierenden Düsentechnik bzw. unter Einhaltung der vorgeschriebenen Abstände eingesetzt werden.
Der dritte Auflagenkomplex betrifft die Behandlung von Flächen, die gegenüber Gewässern eine Hangneigung aufweisen. Bei Mitteln, die eine solche Auflage aufweisen, muss bereits bei einer geringen Hangneigung (2%) der Anbaufläche gegenüber einem Gewässer ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Schutzstreifen mit einer je nach Auflage unterschiedlichen Breite von 5 bis 20 m vorhanden sein. Dieser Schutzstreifen ist nur dann nicht erforderlich, wenn entweder im Mulch bzw. Direktsaatverfahren gearbeitet wird oder wenn Auffangsysteme vorhanden sind, die eine Verlagerung von abfließendem Wirkstoff in die Oberflächengewässer verhindern. Die Hangneigungsauflagen lassen sich auch nicht durch den Einsatz von driftreduzierenden Düsen vermeiden.
Neu ist die Auflage NG362 für alle Terbuthylazin-haltigen Präparate: hier ist nur noch ein Einsatz eines Terbuthylazin-haltigen Mittels innerhalb von drei Jahren möglich. Hat ein Anbauer also 2021 vor Inkrafttreten der Auflagen seinen Mais mit Terbuthylazin behandelt, kann er jetzt frühestens 2024 auf derselben Fläche wieder ein Terbuthylazin-Mittel einsetzen. Da diese Wirkstoffe jedoch im Fall von Nicosulfuron ausschließlich bzw. bei Terbuthylazin fast ausschließlich (es besteht noch eine Genehmigung für den Einsatz in Sorghum-Hirse) im Mais zugelassen sind, sind diese Auflagen nur in engen Mais-Fruchtfolgen relevant.
Weitere Informationen zu Maisherbiziden im Pflanzenschutz-Merkblatt
Stand: März 2022
Unkrautmanagement in Mais