Neue Anwendungsbeschränkungen für den Terbuthylazin-Einsatz in Mais

Terbuthylazin ist ein Basiswirkstoff in einer Reihe von Maisherbiziden. Der Wirkstoff verbessert die Breitenwirkung gegen dikotyle Unkräuter und unterstützt die Wirkung gegen Ungräser. Der Wirkstoff aus der Gruppe der Triazine und mit einer gewissen „Verwandtschaft“ zum seit langen nicht mehr zulässigen Atrazin wird allerdings schon lange hinsichtlich seiner Umweltverträglichkeit kritisch diskutiert. Und auch tatsächlich taucht der Wirkstoff und seine Metaboliten in Einzelfälle als Belastung im Grundwasser und Oberflächengewässer auf. Selbst in der atmosphärischen Verfrachtung bzw. in der Deposition gehört er zu den auffälligen Wirkstoffen.

Neubewertung in der EU
Im Jahr 2021 erfolgte die turnusmäßige Neubewertung von Terbuthylazin (TBA) als Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff in der EU. In der neuen Datenlage wurde festgestellt, dass es ein Risiko für die Verlagerung von TBA-Metaboliten (Abbauprodukte) in das Grundwasser gibt und dass geeignete Schutzmaßnahmen für den Schutz von Verbrauchern bzw. der Bevölkerung erforderlich sind. Die einzelnen Mitgliedstaaten sollen daher die Anwendung von TBA in der Einsatzhäufigkeit und Intensität begrenzen. Hieraus resultiert die neue Anwendungsbestimmung NG362, die seit Dezember 2021 für alle TBA-haltige Herbizide in Deutschland gilt.
Die Anwendungsbestimmung NG362
Die NG362 besagt im Wortlaut: Mit diesem und anderen Terbuthylazin-haltigen Pflanzenschutzmitteln darf innerhalb eines Dreijahreszeitraumes auf derselben Fläche nur eine Behandlung mit maximal 850 g Terbuthylazin pro Hektar durchgeführt werden.
Diese neue und bußgeldbewährte Anwendungsbestimmung gilt für alle TBA-haltigen Präparate, auch für Altpräparate bei denen diese Bestimmung noch nicht in der jeweiligen Gebrauchsanleitung aufgeführt ist, sowie für eventuelle Unterzulassungen oder Parallelimport-Produkte!
Gültigkeit ab Frühjahr 2022
Für die praktische Umsetzung wird oft die Frage gestellt, ab wann dieser Dreijahreszeitraum gilt, bzw. ob es eine Starttermin für die Zählung dieser Dreijahresperiode gibt. Die Antwort ist einfach und klar: Die Anwendungsbestimmung gilt sofort und uneingeschränkt. Das heißt, dass für geplante Anwendungen ab dem Frühjahr 2022 in den zwei zurückliegenden Jahren auf der vorgesehenen Behandlungsfläche kein Terbuthylazin eingesetzt sein durfte.
Alternativen zum Einsatz von TBA-Produkten
Im Fall von intensiven Maisfruchtfolgen muss somit auf TBA-freie Behandlungen ausgewichen werden. Hierfür stehen unsere Empfehlungen für erfolgreich geprüfte TBA-frei Behandlungsvarianten zur Verfügung, die wir für den vorbeugenden Schutz des Grundwassers auf versickerungsgefährdeten Standorten, insbesondere im Jura-Karst, in einem eigenen Feldversuchsprogramm entwickelt haben:
Übersicht: Aktuell zugelassene TBA-haltige Herbizide
Zulassungs-Nr.MittelbezeichnungWirkstoff 1W-Gehalt (g/l)Wirkstoff 2W-Gehalt (g/l)
007149-00AspectFlufenacet200,00Terbuthylazin333,00
005692-00CalarisMesotrione70,00Terbuthylazin330,00
024613-00Gardo GoldS-Metolachlor312,50Terbuthylazin187,50
006380-00Spectrum GoldDimethenamid-P280,00Terbuthylazin250,00
025496-00Successor TTerbuthylazin187,50Pethoxamid300,00
Quelle: PAPI Datenbestand vom: 10.02.2022, exportiert am: 04.03.2022
Die Situation im Frühjahr 2022
Eine Analyse der Anbauverhältnisse zeigt, dass > 60 % der Maisanbaufläche potenziell von dieser Einschränkung betroffen ist. Bei dem bisherigen hohen Anteil von TBA in den verschiedenen Herbizidbehandlungen besteht ein erheblicher Bedarf für alternative Boden-Breitbandherbizide, der nicht in allen Fällen und für jeden Bedarf am Markt verfügbar sein wird. Es wird daher auch auf vorwiegend blattaktive Behandlungskonzepte ausgewichen werden müssen. Für die niederschlagsärmeren Regionen in Nordbayern kann es damit ggf. bei einer etwas späteren (BBCH 14) Behandlung mit Blattherbiziden hinauslaufen. Im niederschlagsreicheren Süden mit einem länger anhaltenden Auflaufen der Unkräuter einschließlich mehreren Auflaufwellen von Hirsearten werden primär blattaktive Anwendungen sinnvoller Weise im Spritzfolgeverfahren (BBCH 12-13 / 14-16) eingesetzt werden müssen, um eine ausreichende Regulierungsleistung zu erzielen. Ein Engpass bei Blattherbiziden auf der Basis von z.B. Nicosulfuron oder Mesotrione ist nicht zu erwarten.
Stand: 07.03.2022