Anwendungsbeschränkungen für den Terbuthylazin-Einsatz in Mais

Terbuthylazin ist ein Basiswirkstoff in einer Reihe von Maisherbiziden. Der Wirkstoff verbessert die Breitenwirkung gegen dikotyle Unkräuter und unterstützt die Wirkung gegen Ungräser. Der Wirkstoff aus der Gruppe der Triazine und mit einer gewissen "Verwandtschaft" zum seit langem nicht mehr zulässigen Atrazin wird allerdings schon lange hinsichtlich seiner Umweltverträglichkeit kritisch diskutiert. Und auch tatsächlich tauchen der Wirkstoff und seine Metaboliten in Einzelfälle als Belastung im Grundwasser und Oberflächengewässer auf. Selbst in der atmosphärischen Verfrachtung bzw. in der Deposition gehört er zu den auffälligen Wirkstoffen.

Neubewertung in der EU

Im Jahr 2021 erfolgte die turnusmäßige Neubewertung von Terbuthylazin (TBA) als Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff in der EU. In der neuen Datenlage wurde festgestellt, dass es ein Risiko für die Verlagerung von TBA-Metaboliten (Abbauprodukte) in das Grundwasser gibt und dass geeignete Schutzmaßnahmen für den Schutz von Verbrauchern bzw. der Bevölkerung erforderlich sind. Die einzelnen Mitgliedstaaten sollen daher die Anwendung von TBA in der Einsatzhäufigkeit und Intensität begrenzen. Hieraus resultiert die Anwendungsbestimmung NG362, die seit Dezember 2021 für alle TBA-haltige Herbizide in Deutschland gilt.

Die Anwendungsbestimmung NG362

Die NG362 besagt im Wortlaut: Mit diesem und anderen Terbuthylazin-haltigen Pflanzenschutzmitteln darf innerhalb eines Dreijahreszeitraumes auf derselben Fläche nur eine Behandlung mit maximal 850 g Terbuthylazin pro Hektar durchgeführt werden.
Diese neue und bußgeldbewährte Anwendungsbestimmung gilt für alle TBA-haltigen Präparate, auch für Altpräparate bei denen diese Bestimmung noch nicht in der jeweiligen Gebrauchsanleitung aufgeführt ist, sowie für eventuelle Unterzulassungen oder Parallelimport-Produkte!

Alternativen zum Einsatz von TBA-Produkten

Im Fall von intensiven Maisfruchtfolgen muss somit auf TBA-freie Behandlungen ausgewichen werden. Hierfür stehen unsere Empfehlungen für erfolgreich geprüfte TBA-freie Behandlungsvarianten zur Verfügung, die wir für den vorbeugenden Schutz des Grundwassers auf versickerungsgefährdeten Standorten, insbesondere im Jura-Karst, in einem eigenen Feldversuchsprogramm entwickelt haben:
Übersicht: Aktuell zugelassene TBA-haltige Herbizide
Zulassungs-Nr.MittelbezeichnungWirkstoff 1W-Gehalt (g/l)Wirkstoff 2W-Gehalt (g/l)Aufwandmenge (E/ha)
035692-00CalarisTerbuthylazin330Mesotrione701,2 - 1,5
00B159-00Merlin DuoTerbuthylazin375Isoxaflutole501,0 - 2,0
006380-00Spectrum GoldTerbuthylazin250Dimethenamid-P2802,0 - 3,0
025496-00Successor TTerbuthylazin187,5Pethoxamid3002,5 - 4,0
Quelle: PAPI, Datenbestand vom 02.03.2026
Stand: März 2026