Fachinformationen
Zuchtrichterprüfung Pferd

Menschengruppe versammelt auf Platz

Richter Pferdezucht - Qualifizierte Beurteilung von Zuchtpferden

Wissen für mehr Kompetenz und Fachwissen im Hinblick auf Rassenvielfalt in Deutschland vermitteln - das ist nur ein Bestandteil der Zuchtrichterausbildung, welche die Mitgliedsverbände der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) geschaffen haben. Ziel dieser Ausbildung ist es, eine qualifizierte Beurteilung von Zuchtpferden sicherzustellen. Zuchtrichter sind bei Veranstaltungen tätig, bei denen Pferde oder Ponys an der Hand und im Freilaufen sowie im Freispringen zu beurteilen sind.

Vorbereitungslehrgänge, Fortbildungslehrgänge und Prüfungen

Im jährlichen Turnus führt die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), in Zusammenarbeit mit der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), Vorbereitungslehrgang, Fortbildungslehrgänge und Prüfungen zum Zuchtrichter durch. Im Regelfall werden diese Maßnahmen im Frühjahr angeboten und an dieser Stelle bzw. in Fachzeitschriften veröffentlicht.

Voraussetzungen für die Prüfung zum Zuchtrichter

Zulassung

Der Antrag auf Zulassung zu der Prüfung ist vom Bewerber an die FN-Mitgliedszüchtervereinigung zu richten. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:

  • mindestens 2-jährige Mitgliedschaft in einer tíerzuchtrechtlich anerkannten Züchtervereinigung
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • einwandfreie, charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als sechs Monate
  • Nachweis, dass der Bewerber an einem mindestens eintägigen Vorbereitungslehrgang einer FN-Mitgliedszüchtervereinigung zur Aufnahme in die Zuchtrichteranwärterliste einer Züchtervereinigung teilgenommen hat
  • Nachweis, dass der Bewerber mindestens ein Jahr, maximal vier Jahre auf der Zuchtrichteranwärterliste einer Züchtervereinigung geführt wird und innerhalb dieser Zeit auf mindestens zehn Zuchtveranstaltungen mit Bewertung und/oder Kommentierung und/oder Rangierung von Pferden/Ponys als Zuchtrichteranwärter tätig war
Über die Zulassung zu den Prüfungen entscheidet die jeweilige FN-Mitgliedszüchtervereinigung. Bei der Zulassung zur Prüfung zum Rasseexperten können Prüfungsteile einer bereits bestandenen Rasseexpertenprüfung einer anderen Rasse angerechnet werden. Über die Anrechnung der Prüfungsteile entscheidet die Prüfungskommission.

Anforderungen in der Prüfung

Allgemeiner Richter Zucht (RZ)

Die Prüfung findet in folgenden Teilen und Fächern statt:

theoretischer Teil: schriftliche Arbeit (Klausur) über:

  • allgemeine Exterieurlehre
  • Aufgaben des Zuchtrichters (incl. Tierschutz, Identifizierung)
  • Rechtsgrundlagen ZVO, ZBO, insbesondere grundlegende Vorgaben des Tierzucht- und Tierschutzgesetzes sowie der Richtlinien und Entscheidungen der EU)
  • Pferdezucht / Fachkunde (incl. Zuchtziele)
  • Gangarten und Bewegungsabläufe

praktischer Teil:

  • Beurteilen und Rangieren von Pferden / Ponys (i.S.d. ZVO)
  • Beurteilen und Kommentieren von Pferden / Ponys

Anmeldung zu den Vorbereitungslehrgänge, Fortbildungslehrgänge und Prüfungen

Sollten Sie an der Teilnahme an einem Lehrgang interessiert sein, so richten Sie Ihre formlose Anmeldung unter Angabe von Vorname, Name, kompletter Anschrift, Telefon tagsüber sowie E-Mail-Adresse bitte an:

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Tierzucht, AG Pferd
Karl-Heinz Geiger und Rolf Braem-Baumann

Landshamer Str. 11
81929 München
Tel.: 08161 8640-7701/-7703
Fax: 08161 8640-5555
E-Mail: karl-heinz.geiger@LfL.bayern.de und rolf.braem-baumann@LfL.bayern.de

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