Tierzuchtrecht
Rechtliche Grundlagen der Tierzucht

Eine planmäßige Zuchtarbeit bildet die Basis für leistungsfähige, gesunde und wirtschaftliche Nutztiere. Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung der Tierzucht gehört das Tierzuchtrecht zu den ältesten gesetzlichen Regelungen. Wie auch in anderen Bereichen, machten die Ausweitung der Europäischen Gemeinschaft und der zunehmende Handel mit Zuchttieren und Zuchtprodukten eine Harmonisierung der einzelstaatlichen Tierzuchtgesetzgebungen notwendig.
EU-Tierzuchtverordnung
Die EU hat zum 08.06.2016 eine EU-Tierzuchtverordnung erlassen, die das Tierzuchtrecht innerhalb der EU einheitlich regelt. Diese Verordnung wurde zum 01.11.2018 wirksam. Bis zu diesem Zeitpunkt mussten die nationalen Regelungen angepasst werden.
Tierzuchtbescheinigungen für Samen, Eizellen, Embryonen:
- DVO (EU) 2017/717 mit Bestimmungen zu den Mustern für diese Tierzuchtbescheinigungen
- DVO (EU) 2020/602 zur Änderung der Muster gemäß DVO (EU) 2017/717 ab dem 04.07.2020
- DVO (EU) 2021/761 zur Änderungen der Anhänge I bis IV der DVO (EU) 2017/717 in Verbindung mit der DVO (EU) 2020/602 ab dem 10.08.2021
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Tierzuchtbescheinigungen für reinrassige Zuchtequiden:
Verordnung zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes“ (Tierzuchtdurchführungsverordnung-TierZDV)
- Zuchtverbände, Zuchtunternehmen und Zuchtprogramme
- Gewinnung, Behandlung, Lagerung, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen von Zuchttieren
- Lehrgänge nach dem Tierzuchtgesetz
Verordnung zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes (Tierzuchtdurchführungsverordnung - TierZDV)
Tierzuchtgesetz
Mit in Kraft treten der neuen EU-Tierzuchtverordnung VO (EU) 2016/1012 wurde auch das nationale Tierzuchtgesetz aktualisiert. Seit 25.01.2019 gilt nun das Gesetz zur Neuordnung der Tierzucht - Tierzuchtgesetz in der Fassung vom 18.01.2019. Im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Fassung:
Bayerisches Tierzuchtgesetz
Im Bayerischen Tierzuchtgesetz werden Zuständigkeiten festgelegt. Es enthält ergänzend zum Bundesrecht, Regelungen für Wirtschaftsgeflügel und Bienen. Art. 2 des Bayerischen Tierzuchtgesetzes nimmt die Ermächtigung nach §8, Abs. 3 des Bundestierzuchtgesetzes wahr und bestimmt die grundsätzliche Zuständigkeit des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten für die Durchführung von Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung.
Bayerische Tierzuchtverordnung
Die Bayerische Tierzuchtverordnung benennt die zuständigen Stellen für die Durchführung von Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen sowie für die Veröffentlichung der Ergebnisse daraus. Sie enthält die Prüfungsordnung für Lehrgänge über künstliche Besamung sowie über Embryotransfer.
Bayerische Tierzuchtrichtlinie
Die bayerische Tierzuchtrichtlinie regelt vorrangig die Durchführung der Leistungsprüfungen in Bayern.
7824-L Richtlinien zum Vollzug tierzuchtrechtlicher Vorschriften (TierZR)
Förderung der Tierzucht
Gefördert werden staatlich anerkannte Züchtervereinigungen, die im öffentlichen Interesse liegende züchterische Aufgaben durchführen und verschiedene Dienstleistungen für Zuchtbetriebe anbieten.
Weitere EU-Gesetze
Die EU-Kommission unterhält eine umfangreiche Datenbank, in der die rechtlichen Vorgaben eingesehen werden können.
Ansprechpartnerin:
Claudia Eikermann
Institut für Tierzucht
Prof.-Dürrwaechter-Platz 1
85586 Poing-Grub
Tel.: 08161 8640-7175
Fax: 08161 8640-7199
E-Mail: Tierzucht@lfl.bayern.de