Pressemitteilung - 06. August 2018
Aktuelles zum Asiatischen Laubholzbockkäfer in Murnau

Im Murnauer Befallsgebiet des Asiatischen Laubholzbockkäfers (ALB) laufen die Maßnahmen der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) und des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Weilheim in OB gegen den Quarantäneschädling weiter: Das Kronenmonitoring der Baumkletterer ist nahezu abgeschlossen, bisher ohne Funde von Käfern oder Befallssymptomen. Das Bodenmonitoring findet nach wie vor statt. Aktuell sind in der Siedlungsfläche LfL-Mitarbeiter in einem Kilometer-Umkreis um die Loisachstraße tätig, auf der Waldfläche sind es Mitarbeiter des Amtes Weilheim. Ergänzt wird das Monitoring durch den Einsatz von Fangbäumen und Pheromonfallen.

Ab Anfang August werden um den Alten Volksfestplatz in Murnau fünf Fangbäume gepflanzt. Es handelt sich um ALB-Wirtsbäume, in der Regel Ahornbäume, die regelmäßig auf Befallsmerkmale des ALB überprüft werden. So sollen frühzeitig Hinweise auf noch vorhandene Käfer gefunden, eventuell ausfliegende Weibchen zur Eiablage auf diesen Fangbäumen angeregt und vor allem der ALB daran gehindert werden, wegen der jetzt im Gebiet fehlenden Wirtsbäume, auf bisher nicht befallene Laubbaumgattungen überzugehen. Spätestens im Herbst nächsten Jahres werden die Fangbäume entfernt und vernichtet, um jegliche Entwicklungen eines Käfers zu verhindern. Die Pflanzung und Pflege der Fangbäume findet in Zusammenarbeit mit dem Markt Murnau statt.

Die Pheromonfallen sind Lockstofffallen, die ebenfalls das Monitoring ergänzen. Sie enthalten für ALB-Käferweibchen attraktive Duftstoffe. Die Weibchen werden angelockt und gefangen. Eine Kontrolle der Fallen erfolgt etwa alle vier Wochen. Im Murnauer Befallsgebiet hängen in der Siedlungsfläche 47, im Wald 20 Fallen. Seit ihrem Aufhängen Anfang Juni hat bereits eine erste Kontrolle stattgefunden, ein ALB wurde nicht gefunden.

Bitte beachten Sie, dass die LfL-Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers nach wie vor bis zum 31.12.2020 gilt, sofern es vorher keine weiteren ALB-Funde in Murnau gibt. Um die Quarantänezone für jeden sichtbar zu kennzeichnen, werden bis Anfang August rundum das betroffene Gebiet zwölf Schilder aufgestellt. Zu beachten sind weiterhin die Regelungen für die Entsorgung von Schnittgut, um jegliche Gefahr einer Verschleppung des ALB auszuschließen: Schnittgut von Laubgehölzen ab einem Astdurchmesser von 1 cm, das innerhalb der Quarantänezone anfällt, ist in haushaltsüblichen Mengen bei den amtlich zugelassenen Sammelstellen abzugeben. Für Privathaushalte ist das kostenlos in Weindorf in der Froschhauser Straße möglich, für gewerbliche Stellen gegen eine Gebühr. Bei Verstößen kam es bereits zu gemeldeten Ord-nungswidrigkeiten. Aktuell wird gebeten, wenn möglich auf Schnittmaßnahmen zu verzichten, da in den Sommermonaten wenig Häckselgut in der Verbrennungsanlage der Gemeindewerke verwertet werden kann. Zudem ist es sinnvoll aufgrund des Artenschutzes und des trockenen Wetters, Gehölze durch Schnittmaßnahmen nicht zusätzlich zu stressen, sondern diese im Herbst oder Winter auszuführen. Sollte ein Aufschieben einer Schnittmaßnahme nicht möglich sein, empfiehlt die LfL das Schnittgut möglichst zu häckseln und auf dem jeweiligen Grundstück zu belassen. Schnittmaßnahmen müssen nach wie vor der LfL gemeldet werden.

Ein weiteres Kronenmonitoring ist in Murnau in der Siedlungsfläche für Herbst oder Winter 2018/2019, im Wald für das Frühjahr 2019 in Planung.
Seit Anfang Juni ist Klaus Köhler als Ansprechpartner der LfL im Murnauer Befallsgebiet vor Ort. Telefonisch erreichbar ist er unter 08841 6136-29.

ALB-Hotline der LfL
Tel. 08161 71-5730
E-Mail: ALB@LfL.bayern.de

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