Pressemitteilung – 29. April 2019, Rosenheim, Kolbermoor
LfL aktualisiert die Allgemeinverfügung als Rechtsgrundlage zur Bekämpfung des Asiatischen Moschusbockkäfer (Aromia bungii) – Infoveranstaltung am 9. Mai

In Kolbermoor und Rosenheim wurden Käfer und Larven des Asiatischen Moschusbockkäfers und befallene Gehölze gefunden. Dies war der erste amtlich bestätigte Befall in Deutschland. Im Zuge der Bekämpfung dieses gefährlichen, aus Asien eingeschleppten, Baumschädlings wurde am 18.04.2019 die neue Allgemeinverfügung der LfL im Bayerischen Staatsanzeiger veröffentlicht. Die Neufassung war durch einen neuen EU-Durchführungsbeschluss 2018/1503 vom 08. Oktober 2018 notwendig. Für die von den Bekämpfungsmaßnahmen betroffenen Siedlungsflächen und das Offenland erstellt die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) die Allgemeinverfügung, für die betroffenen Waldflächen ist die Bayerische Landesanstalt für Wald- und Forstwirtschaft (LWF) zuständig. Der Verfügung liegt eine überarbeitete Karte des Befallsgebietes bei. Die wichtigsten Neuerungen stellen die Experten der LfL in einer Informationsveranstaltung am 09. Mai 2019 ausführlich vor. Dazu gehören Informationen über den Käfer und seine Lebensweise, die aktuelle Situation im Befallsgebiet und wesentliche Neuerungen durch die Allgemeinverfügung. Die Informationsveranstaltung der LfL findet gemeinsam mit der Stadt Kolbermoor im Mareissaal in Kolbermoor statt, Beginn 19:00 Uhr.

Der EU-Durchführungsbeschluss 2018/1503 enthält Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung des Asiatischen Moschusbockkäfers. Anlass für seine Erstellung war das Ziel, die Maßnahmen gegen den Schädling EU-weit zu harmonisieren. Weitreichende Vorgaben brachte der Beschluss u.a. zu der Festlegung und dem Aufbau der Quarantänezone in Bezug auf Befalls- und Pufferzone sowie zur Verbringung von Pflanzen, Pflanzenteilen und Holz von Steinobstgehölzen der Gattung Prunus.

Die Aktualisierung der Allgemeinverfügung war notwendig, um die erforderliche Rechtssicherheit nach diesen neuen EU-Vorgaben im betroffenen Gebiet zu gewährleisten.

Hotline der LfL
Tel. 0174-7981593
E-Mail: aromia@LfL.bayern.de

Weitere Informationen:

Käfer am Stamm

Asiatischer Moschusbockkäfer

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Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) ist das Wissens- und Dienstleistungszentrum für die Landwirtschaft in Bayern. Sie ist dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unmittelbar nachgeordnet und erarbeitet Entscheidungsgrundlagen für Landwirte und Berater sowie die Politik und Verwaltung. Die Hauptstandorte der LfL sind Freising und Grub-Poing. Ihre Aufgabenfelder sind die anwendungsorientierte Forschung, die Ausbildung, die Beratung und der Hoheitsvollzug. Mit Ihrer Arbeit unterstützt die LfL eine nachhaltige und ressourcenschonende Landwirtschaft sowie eine vielfältige Kulturlandschaft.