Pressemitteilung – 29. April 2021, Ziemetshausen-Schönebach
Asiatischer Laubholzbockkäfer – Anpassung der Allgemeinverfügung

In Ziemetshausen-Schönebach ist seit Oktober 2014 eine Quarantänezone zur Bekämpfung des weltweit gefürchteten Asiatischen Laubholzbockkäfers (ALB) eingerichtet. Zum 1. Mai 2021 wird die derzeitig gültige Allgemeinverfügung vom 18. Dezember 2020 für die Quarantänezone Ziemetshausen-Schönebach angepasst. Die weitere Bekämpfung des Käfers auf Rechtsgrundlage des EU-Durchführungsbeschluss 2015/893 vom 09. Juni 2015 ist wegen eines Käferfundes innerhalb der Quarantänezone im Jahr 2018 notwendig. Die neuen Allgemeinverfügungen haben eine kürzere Laufzeit und die Fläche der Quarantänezone wird deutlich verkleinert. Bei den Maßnahmen innerhalb der Zone ergeben sich keine Änderungen. Für die von ALB-Maßnahmen betroffenen Siedlungsflächen und das Offenland erstellt die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) die Allgemeinverfügung, für die betroffenen Waldflächen die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF).

Die ab dem 1. Mai gültigen Allgemeinverfügungen beinhalten zwei wichtige Änderungen. Zum einen wird die Quarantänezone deutlich verkleinert. Der Radius der Pufferzone wird sich zukünftig auf einen Kilometer (statt bisher zwei Kilometer) über die Grenzen der Befallszonen hinaus belaufen. Zum anderen wird die Laufzeit der Allgemeinverfügung bis zum 31.10.2022 festgesetzt (vorher 31.12.2022), insofern bis dahin keine weiteren Hinweise auf das Vorkommen des ALB gefunden werden. Innerhalb der Quarantänezone ergeben sich keine Änderungen bei den Regelungen. Somit bleibt auch das Laubholzverbringungsverbot bestehen.
Im Falle eines erneuten Fundes von Hinweisen auf das Vorkommen des Asiatischen Laubholzbockkäfers ist das Vorgehen anhand der Vorgaben des EU-Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/893 über Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Anoplophora glabripennis
(Motschulsky)
neu festzulegen.

Im Oktober 2014 wurde in Ziemetshausen-Schönebach ein Befall durch den Asiatischen Laubholzbockkäfer festgestellt. Daraufhin wurde in dem Gebiet eine Quarantänezone eingerichtet, um die weitere Ausbreitung zu verhindern und den Schadorganismus auszurotten. Im Rahmen der amtlichen Erhebungen wurde zuletzt im 3. Quartal 2018 ein Käfer-Weibchen in einer Lockstofffalle im Außenbereich von Schönebach nahe der Kapelle gefunden. Die LfL und die zuständigen ÄELF Augsburg und Krumbach haben sofort intensive Monitoringmaßnahmen – Boden- und Kronenmonitoring, Fangbaumkontrollen sowie ALB-Spürhundeeinsätze – eingeleitet, um den Befallsherd und damit den Ursprung des gefundenen Käfers zu lokalisieren. Umfangreiche DNA-Analysen ergaben, dass der Käfer eindeutig mit früheren Käferfunden aus Schönebach verwandt ist. Der zuletzt gefundene Käfer entstammt damit nachweislich der etablierten Population innerhalb der Quarantänezone, daher ist eine weitere Bekämpfung zwingend notwendig und die Voraussetzungen für eine Auflösung der Quarantänezone nicht gegeben.

Das weitere Vorgehen stimmen die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft und die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg und Krumbach eng mit der Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen, Behörden und Naturschutzverbänden vor Ort ab und setzen die konstruktive und gute Zusammenarbeit mit dem Ziel der Ausrottung dieses gefährlichen Schädlings fort.

ALB-Hotline der LfL:
Mo bis Mi und Fr: 9 bis 12 Uhr, Do: 13 bis 16 Uhr

Tel. 08161 8640 - 5730
E-Mail: alb@lfl.bayern.de

Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) ist das Wissens- und Dienstleistungszentrum für die Landwirtschaft in Bayern. Sie ist dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unmittelbar nachgeordnet und erarbeitet Entscheidungsgrundlagen für Landwirte und Berater sowie die Politik und Verwaltung. Die Hauptstandorte der LfL sind Freising und Grub-Poing. Ihre Aufgabenfelder sind die anwendungsorientierte Forschung, die Ausbildung, die Beratung und der Hoheitsvollzug. Mit Ihrer Arbeit unterstützt die LfL eine nachhaltige und ressourcenschonende Landwirtschaft sowie eine vielfältige Kulturlandschaft.