Agrarumweltmaßnahmen in Bayern - Analyse der Inanspruchnahme 2007 - 2017

Agrarumweltmaßnahmen sind staatlich geförderte Bewirtschaftungsmaßnahmen, bei denen die Pflege der Kulturlandschaft sowie die Förderung von Artenvielfalt, Boden-, Gewässer- und Klimaschutz gegenüber der Erzeugung von vermarktungsfähigen Produkten im Vordergrund stehen.

Im Jahr 2016 wurden in Bayern von 51.508 Betrieben Agrarumweltmaßnahmen umgesetzt, das sind 48 % der bayerischen landwirtschaftlichen Betriebe. Das Fördervolumen für diese Maßnahmen betrug rund 235 Millionen Euro. Von diesem Betrag entfielen 84 % auf das Kulturlandschaftsprogramm und 16 % auf das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP).

Gemeinwohlleistungen

Gemeinwohlleistungen sind Leistungen, die freiwillig erbracht werden und die der Allgemeinheit dienen.
Durch landwirtschaftliche Tätigkeit ist in der Vergangenheit eine abwechslungsreiche ländliche Kulturlandschaft mit einer großen Vielfalt von Ökosystemen, Biotopen und Arten entstanden, wie sie die Natur von sich aus nicht hervorgebracht hätte. Die Erhaltung dieser Vielfalt hat für die Gesellschaft einen eigenen kulturellen Wert erlangt. Diese traditionellen Formen der Landbewirtschaftung weichen zunehmend Bewirtschaftungsformen, die der Markt besser honoriert, die aber weniger oder keine Gemeinwohlleistungen als Koppelprodukte bereitstellen.
Die Nebeneffekte historischer bzw. traditioneller landwirtschaftlicher Bewirtschaftungsweisen können als öffentliche Güter nur erhalten oder wieder geschaffen werden, wenn der Staat als Nachfrager dieser Leistungen auftritt und sie entsprechend honoriert. Die Bereitstellung dieser Gemeinwohlleistungen ist für die Landwirtschaft mit zusätzlichen Kosten bzw. Ertragseinbußen verbunden. Diese können jedoch über entsprechend höhere Markterlöse bzw. Preisaufschläge nicht erwirtschaftet werden. Wenn diese öffentlichen Güter von der Gesellschaft gewünscht sind, aber nicht unmittelbar über die Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse honoriert werden können, muss der Staat den Ausgleich leisten.

Entwicklung ausgewählter Agrarumweltmaßnahmen (AUM)

Ökologischer Landbau im Gesamtbetrieb

Von 2007 bis 2017 stieg die ökologisch bewirtschaftete Fläche von 142.062 ha auf 283.288 haZoombild vorhanden

Abbildung 1: Entwicklung des ökologischen Landbaus in Bayern

Der "ökologische Landbau" wird in Bayern im Rahmen des KULAP gefördert, wenn der gesamte Betrieb auf ökologische Wirtschaftsweise umgestellt oder beibehalten wird und die Bewirtschaftungsweise den Vorgaben der "EU-Ökoverordnung" (EG Nr. 834/2007) entspricht. Die Entwicklung der mit dem KULAP geförderten Betriebe sowie deren Anbauflächen sind für die Jahre von 2007 bis 2017 in Abbildung 1 dargestellt.

Im Jahr 2007 wurden von 4.370 Ökobetrieben 142.062 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche bewirtschaftet. Das entspricht einem Anteil von 3,5 % an den landwirtschaftlichen Betrieben insgesamt bzw. 4,4 % Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Die Anzahl der Betriebe stieg bis 2017 auf 7.872, die von diesen Betrieben genutzte landwirtschaftliche Fläche auf 283.288 Hektar. Der Anteil an den landwirtschaftlichen Betrieben insgesamt erhöhte sich dadurch auf 7,4 %, der Anteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche auf 8,8 %. Mit 154.013 ha ist der Anteil an der Dauergrünlandfläche (14 % der DG) deutlich höher als bei der Ackerfläche (129.275 ha bzw. 6,1 % der AF).
Für den Ökolandbau wurden im Jahr 2016 Finanzmittel von rund 70 Mio. Euro aufgewendet. Wird berücksichtigt, dass die Maßnahme Ökolandbau mit einer Reihe weiterer Agrarumweltmaßnahmen (z. B. vielseitige Fruchtfolge) kombiniert werden kann, dann erreichen die Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen an die Ökobetriebe einen Umfang von fast 89 Mio. Euro. Dies entspricht rund 38 % Zahlungen, die in 2016 für KULAP-Maßnahmen aufgewendet wurden. Aufgrund der Zunahme des Flächenumfangs des ökologischen Landbaus wird sich dieser Umfang und Anteil weiter erhöhen.

Winterbegrünung und Mulchsaatverfahren

Mit einem Anteil von über 80 % bestellter bzw. gezielt begrünter Ackerfläche erreichen die Betriebe in den Landkreisen Coburg und Bad Kissingen die höchsten BegrünungsgradeZoombild vorhanden

Abbildung 2: Anteil der bestellten und gezielt mit Zwischenfrüchten begrünten Ackerflächen im Winter 2016/17

Mit einer Förderung der gezielten Ansaat zur Begrünung der Ackerflächen über den Winter (Maßnahmen Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten bzw. Wildsaaten, Mulchsaatverfahren, Streifen-/Direktsaatverfahren) soll ein über die fachrechtlichen Anforderungen hinausgehender Schutz von Boden und Gewässer auf freiwilliger Basis erreicht werden. Winterzwischenfrüchte schützen aber nicht nur vor Nährstoffauswaschung und Erosion. Der Aufwuchs bietet auch vielen Wildtieren Nahrung und Schutz in den Herbst- und Wintermonaten. Darüber hinaus fördern Zwischenfrüchte die Humusbildung.

Die Inanspruchnahme der Förderung für Mulchsaatverfahren inkl. Streifen- und Direktsaatverfahren bei Reihenkulturen nahm seit 2008 stetig zu und erreichte 2014 mit 91.801 ha seinen Höchststand. Nach Einführung des Greening 2015 sank die beantragte Fläche deutlich ab und liegt für 2017 bei 42.098 ha.
Da zur Erfüllung der Greeningvorgaben ebenfalls der Anbau von Winterzwischenfrüchten genutzt werden kann, wurde auf Betriebsebene ermittelt, wie hoch der Anteil der bestellten bzw. gezielt begrünten Flächen in den Wintermonaten ist. Die Daten sind, aggregiert auf Landkreisebene, in Abbildung 2 dargestellt. Von der gesamten Ackerfläche von 2,1 Mio. Hektar waren im Winter 2016/17 68 % bzw. 1,4 Mio. Hektar mit Winterungen oder Ackerfutter bestellt bzw. mit Winterzwischenfrüchten eingesät. Der Flächenumfang der Zwischenfrüchte betrug insgesamt rund 211.000 Hektar.
Mit einem Anteil von über 80 % bestellter bzw. gezielt begrünter Ackerfläche erreichen die Betriebe in den Landkreisen Coburg und Bad Kissingen die höchsten "Begrünungsgrade". Mit unter 50 % sind für die Landkreise Lindau, Oberallgäu oder Freyung-Grafenau deutlich geringere "Begrünungsgrade" festzustellen. Insgesamt sind unterdurchschnittliche "Begrünungsgrade" vor allem in den südlichen Landkreisen der Regierungsbezirke Oberbayern und Schwaben sowie in einigen Landkreisen Südostbayerns zu beobachten.

VNP-Grünlandmaßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt

Der Umfang der Maßnahme mit Schnittzeitpunkt 15.6. hat sich seit 2007 verdreifacht und lag 2017 bei 24.511 HektarZoombild vorhanden

Abbildung 3: Entwicklung der Inanspruchnahme von VNP-Grünlandmaßnahmen mit Schnittzeitpunkteinhaltung

Der Maßnahmenschwerpunkt des Vertragsnaturschutzprogrammes liegt bei den Grünlandflächen. Um den vielfältigen Anforderungen der Wiesenbrüter gerecht zu werden sowie die aus naturschutzfachlicher Sicht wertvollen Grünlandflächen in ihrem Zustand zu erhalten, sind hierzu eine Reihe von extensiven Grünlandmaßnahmen mit unterschiedlichen Schnittzeitpunkten bzw. Phasen der Bewirtschaftungsruhe definiert. In fast allen Fällen werden diese Maßnahmen mit Zusatzvereinbarungen wie Verzicht auf chemischen Pflanzenschutz und vollständigen oder teilweisen Düngeverzicht kombiniert.

Den größten Umfang nehmen die beiden Maßnahmen mit den Schnittzeitpunkten 15.6. bzw. 1.7. ein. Der erste Schnitt von diesen Maßnahmenflächen ist für die Fütterung landwirtschaftlicher Nutztiere nur bedingt geeignet. Nach dem erstmöglichen Schnitt ist eine weitere landwirtschaftliche Nutzung und Verwertung des Aufwuchses möglich. Der Umfang der Maßnahme mit Schnittzeitpunkt 15.6. hat sich seit 2007 verdreifacht und lag 2017 bei 24.511 Hektar. Der Umfang der Maßnahme mit Schnittzeitpunkt 1.7. hat sich seit 2007 verdoppelt und beträgt in 2017 20.485 Hektar (siehe Abbildung 3).
Demgegenüber sind die Zunahmen bei den Maßnahmen mit Schnittzeitpunkt 1.8. bzw. 1.9. vergleichsweise gering. Diese Maßnahmen haben in der Regel den Schutz von Feucht- und Streuweisen als Ziel. Mit dem Schutz soll die Intensivierung verhindert und somit der Artenreichtum dieser Flächen erhalten werden. Der Flächenumfang dieser Maßnahmen beträgt für 2017 2.485 bzw. 7.968 Hektar.
Die detaillierten Ergebnisse der Analyse der Inanspruchnahme von Agrarumweltmaßnahmen in Bayern in den Jahren 2007 - 2017 sind in Form einer LfL-Information zusammengefasst.

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