LfL-Merkblatt
Unkrautbekämpfungsmittel: Herbizidanwendung in Schottergärten nicht erlaubt
2. unveränderte Auflage

Titelblatt der Publikation

Pflanzenschutzmittel dürfen auf nicht landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forst­wirtschaftlich genutzten Flächen nicht eingesetzt werden. Dies ist in §12 ­Absatz 2 des Pflanzenschutz­gesetzes geregelt. Die Anwendung ist eine Ordnungs­widrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. (4 Seiten)

Erscheinungsdatum: Februar 2022

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