Vollzug der EU-Öko-Verordnung

Ansprechpartnerinnen und -partner für Forschung und Entwicklung im ökologischen Landbau an der LfL

Die Forschung und Entwicklung im Bereich des ökologischen Landbaus ist an der LfL als Querschnittsaufgabe organisiert. Um eine effektive Kommunikation sowohl mit externen Interessierten als auch innerhalb der LfL-Institute zu gewährleisten, stehen Ihnen spezielle Ansprechpartnerinnen und -partner zur Verfügung. Diese Mitarbeitenden sind in ihren jeweiligen Instituten für Öko-Themen zuständig und kümmern sich um alle Belange des Ökolandbaus in ihrem Tätigkeitsbereich.

Öko-Ansprechpartner am Institut für für Qualität in der Ernährungswirtschaft (IQE)

Christian Novak

Portraitfoto eines Mannes, der lächelt

Christian Novak (Foto: Birgit Gleixner, LfL)

Christian Novak leitet den Fachbereich Ökologische Land- und Ernährungswirtschaft. Sein Arbeitsschwerpunkt liegt im Kontrollbereich landwirtschaftliche Erzeugung und Futtermittel. Neben klassischen Vollzugsaufgaben ist auch die Gremienarbeit auf Landes- und Bundesebene ein wesentlicher Teil der Tätigkeit. Zu bestimmten Auslegungsfragen wird der Austausch mit Fachleuten gesucht und ein harmonisiertes Vorgehen der zuständigen Länderbehörden in Deutschland sichergestellt.

Kontakt Fachbereich Ökologische Land- und Ernährungswirtschaft

Allgemeine Anfragen zur Öko-Kontrolle, Kontaktanfra-gen etc.
E-Mail: Oeko-IEM-Kontakt@LfL.bayern.de

Alles rund um den Bio-Import aus Drittländern, Informationen zu TRACES NT, Anfragen zu Nämlichkeitsprüfungen und amtlichen Kontrollen
E-Mail: Oeko-IEM-Import@LfL.bayern.de

Sämtliche Anträge auf Ausnahmegenehmigungen, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen
E-Mail: Oeko-IEM-Genehmigungen@LfL.bayern.de

Fragen zur Systemkontrolle Bayerisches Bio-Siegel
E-Mail: Biosiegel-Bayern@LfL.bayern.de

Öko-Vollzugsaufgaben am Institut für Qualität in der Ernährungswirtschaft

Eine Auswahl:

  • Beauftragung und Überwachung der in Bayern tätigen Öko-Kontrollstellen
  • Maßnahmen bei Verstößen in den Kontrollbereichen Landwirtschaft, Verarbeitung, Handel usw.
  • Amtliche Kontrollen bei Einfuhren von Öko-Erzeugnissen aus Drittländern nach Bayern
  • Behördliche Genehmigungsverfahren, z.B. Ausnahmegenehmigungen für gesetzlich bestimmte Tatbestände
  • Meldeverfahren bei Feststellung von Rückständen nicht zugelassener Stoffe

Systemkontrolle Bayerisches Bio-Siegel

Vollzug der EU-Öko-Verordnung
Der Fachbereich Ökologische Land- und Ernährungswirtschaft am Institut für Qualität in der Ernährungswirtschaft ist die in Bayern "zuständige Behörde“ für den Vollzug der EU-Öko-Verordnung und weiterer dazugehöriger Rechtsakte. Weiterhin ist die Systemkontrolle "Bayerisches Bio-Siegel“ in diesem Fachbereich angesiedelt.