EEG-Förderung von Februar 2026 bis Juli 2026
Was dürfen Solar-Dachanlagen aktuell maximal kosten?

Energienutzung im Privathaushalt

Foto: Janina Schubert, Kompetenzzentrum Hauswirtschaft

Wie viel eine Dachanlage – schlüsselfertig installiert – unter den aktuellen EEG-Vergütungsbedingungen kosten darf, hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab, dem Standort-Stromertrag und der gewünschten Rendite. Diese belaufen sich bei üblichen Standorterträgen für Kleinanlagen bis 10 Kilowatt peak auf ca. 786 bis 1.156 Euro je Kilowatt peak (ohne Umsatzsteuer, bei Volleinspeisung, ohne Strom-Direktvermarktung und ohne Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen gemäß §51 EEG).

Höchstens tragbare Anschaffungskosten für Neuanlagen nach Anlagengröße

Abbildung 1 zeigt die spezifischen Anschaffungskosten für einen "guten“ Standort mit 1.100 kWh/kWp und "schlechten“ Standort mit 900 kWh/kWp. Zusätzlich wird eine Mindestrendite von 6 Prozent sowie eine höhere Rendite in Höhe von 10 Prozent angenommen. Weitere Annahmen zur Berechnung werden in der PDF beschrieben.
Das Infoblatt enthält genauere Informationen zu den spezifischen Anschaffungskosten und zur Berechnungsmethodik:

Bitte beachten Sie, dass alle Angaben und Berechnungen OHNE der Vergütungserhöhung durch das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024 (kurz Solarpaket I), BGBl. 2024 I Nr. 151 sind. Die entsprechende beihilferechtliche Genehmigung durch die Europäische Kommission wurde noch nicht erteilt.

Abbildung zu den höchstens tragbaren Anschaffungskosten

Abbildung 1: Höchstens tragbare Anschaffungskosten einer Photovoltaik-Dachanlage mit Volleinspeisung im Zeitraum Februar 2025 bis Juli 2025, ohne Direktvermarktung

Abbildung in höherer Auflösung photo 463 KB

Im Detail: Spezifische Anschaffungskosten für Solar-Dachanlagen bei Volleinspeisung und ohne Direktvermarktung

Genügt bei Volleinspeisung eine Rendite von 6 %, dürfen Kleinanlagen bis 10 Kilowatt peak (kurz: kWp) an schlechteren Standorten ohne Umsatzsteuer rund 919 EUR je kWp kosten. An sehr guten Standorten können unter gleichen Bedingungen rund 1.143 EUR je kWp investiert werden.
Soll eine dem Investitionsrisiko eher angemessene Gesamtkapitalrendite erzielt werden, sind ca. 10 Prozent anzusetzen. Die tragbaren Anschaffungskosten einer kleinen Dachanlage liegen dann an schlechteren Standorten in einer Größenordnung von ca. 777 EUR je kWp. An sehr guten Standorten könnten ca. 967 EUR je kWp investiert werden.
Die Berechnungen sind ohne Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen gemäß §51 EEG. Diese Verringerung kann zu relevanten Erlösausfällen führen: Im Beispiel des guten Standorts, bei 6% Renditeerwartung und bei 23% negative Strompreise – wie sie im Strommarktjahr 2025 aufgetreten sind - werden die erlaubten Anschaffungskosten um 284 EUR/kWp nach unten gedrückt.
Die maximal „tragbaren“ Anschaffungskosten werden für Anlagen ohne Direktvermarktung ausgewiesen. Diese zugrundeliegende, feste Einspeisevergütung ist zwar um 0,4 Cent je Kilowattstunde niedriger als im Marktprämienmodell (=Direktvermarktung), jedoch spart sich der Anlagenbetreiber auch die Kosten für den Direktvermarkter, die insbesondere bei kleineren Anlagen deutlich mehr als 0,4 Cent betragen können.

Aktuell gültige Rechtslage, Rechtsberatung und Beratungsanfragen

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