Geschützte Herkunftsbezeichnungen und traditionelle Spezialitäten

Nürnberger Lebkuchen, Allgäuer Emmentaler, Bayerisches Rindfleisch, Bayerisches Bier oder Heumilch – diese Agrarprodukte und Lebensmittel zeichnen sich durch besondere Eigenschaften aus und genießen eine hohe Wertschätzung.
- "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.)
- "geschützte geografische Angabe" (g.g.A.)
- "garantiert traditionelle Spezialität" (g.t.S.)

Titelblatt "Bayerische Originale"
Bayerische Originale – Produkte mit Herkunftsschutz in Bayern 5,6 MB
Was ist eine g.U. bzw. eine g.g.A.?
Bei der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) finden sowohl Erzeugung (d.h. auch die Rohstofferzeugung), Verarbeitung sowie die Zubereitung in der betreffenden Gegend, dem Ort oder Land statt.
Bei der geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) muss mindestens einer der Produktionsschritte Erzeugung, Verarbeitung oder Zubereitung in der betreffenden Gegend, dem Ort oder Land stattfinden.
Was ist eine g.t.S.?
Bei der garantiert traditionellen Spezialität (g.t.S.) handelt es sich um einen Hinweis auf traditionelle Produktionsmethoden und Rezepte, die sich deutlich von anderen gleichartigen Erzeugnissen unterscheiden. Dabei besteht kein Herkunftsbezug zu einer bestimmten geografischen Region. Traditionell bedeutet mindestens 30 Jahre.
Anträge auf Eintragung einer g.t.S. werden von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bearbeitet (ebenso Einwendungen im nationalen Verfahren, Änderungs- und Löschungsanträge).