Rechtsvorschriften für die Milch- und Molkereiwirtschaft
Übersicht derzeit gültiger Rechtsvorschriften für die Bereiche Milcherzeugung, Milchvermarktung sowie Produktionsstatistiken
Rechtliche Grundlagen der Milchstatistiken
  	Gesetz über Meldungen über Marktordnungswaren
  	in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. November 2008 (Bundesgesetzblatt. I Seite 2260)
  	Verordnung über Meldepflichten über Marktordnungswaren
vom 24. November 1999 (BGBl. I S. 2286), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2634) geändert worden ist
Rohmilchgüteverordnung - Milchgüte und Bezahlung
  	Verordnung zur Förderung der Güte von Rohmilch
  	Für den Vollzug der Rohmilchgüteverordnung ist in Bayern die LfL, Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte als Landesstelle verantwortlich.
Die Verordnung gilt bundesweit. Sie regelt die Gütemerkmale angelieferter Rohmilch, die Durchführung von Untersuchungen, die Bewertung der Anlieferungsmilch sowie die Berechnung des Auszahlungspreises.
Die Verordnung gilt bundesweit. Sie regelt die Gütemerkmale angelieferter Rohmilch, die Durchführung von Untersuchungen, die Bewertung der Anlieferungsmilch sowie die Berechnung des Auszahlungspreises.
  	Verordnung zur Ausführung der Verordnung über die Güteprüfung und Bezahlung der Anlieferungsmilch
Die §§ 7 bis 11 der Rohmilchgüteverordnung sind erst ab dem 01.07.2023 anzuwenden. Bis zu diesem Zeitpunkt richten sich die Anforderungen an die Sachkunde
und an den Nachweis der Sachkunde nach Landesrecht.
und an den Nachweis der Sachkunde nach Landesrecht.
Milcherzeugerorganisationen - Anerkennung und Berichtspflichten
  	Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse
  	und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007
  	Durchführungsverordnung (EU) 2015/2000
  	zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 546/2003, (EG) Nr. 1342/2003, (EG) Nr. 952/2006, (EG) Nr. 826/2008, (EG) Nr. 1295/2008, (EG) Nr. 1296/2008, (EU) Nr. 1272/2009, (EU) Nr. 738/2010 und der Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 543/2011 und (EU) Nr. 511/2012 hinsichtlich der Mitteilungspflichten im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation der Agrarmärkte
  	Durchführungsverordnung der (EU) 511/2012 
  	über Mitteilungen in Bezug auf Erzeugerorganisationen und Branchenverbände sowie Vertragsverhandlungen und -beziehungen gemäß der VO (EU) 1234/2007 des Rates im Sektor Milch und Milcherzeugnisse 
  	Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich (AgrarOLkG)
  	Um die Richtlinie (EU) 2019/633 in Deutschland umzusetzen, wurde das Agrarmarktstrukturgesetz um Regelungen zu unlauteren Handelspraktiken erweitert. Um den erweiterten Anwendungsbereich gegenüber dem bisherigen Agrarmarktstrukturgesetz deutlich zu machen, wurde das Gesetz gleichzeitig umbenannt. Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 28, ausgegeben am 8. Juni 2021
  	Verordnung zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich (AgrarOLkV)
  	Durch Änderungen des EU-Rechts sowie durch Änderungen im nationalen Recht ist bei der bisherigen Verordnung zur Weiterentwicklung der Marktstruktur im Agrarbereich Änderungsbedarf entstanden. Daher erfolgt mit der vorliegenden Verordnung die Ablösung der Agrarmarktstrukturverordnung durch die Agrarorganisationen- und -Lieferketten-Verordnung.
Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Verordnung – AgrarOLkG (AgrarOLkV)  
 
    
  	Verleihungsrichtlinie
Richtlinien für die Verleihung der Rechtsfähigkeit in der Rechtsform des wirtschaftlichen Vereins nach § 22 BGB an Erzeugergemeinschaften und Vereinigungen von Erzeugergemeinschaften im Sinn des Marktstrukturgesetzes und an Forstbetriebsgemeinschaften und Forstwirtschaftliche Vereinigungen im Sinn des Bundeswaldgesetzes 

 
    
 
             
		      	 
              
              
                 
                 
                