Qualitätskontrolle bei frischem Obst und Gemüse

Qualitätskontrolle am Beispiel "Orange"
Das Institut für Qualität in der Ernährungswirtschaft ist für amtliche Kontrollen auf Basis der EU-Vermarktungsnormen bei Obst und Gemüse im Freistaat Bayern zuständig.
Daneben gibt es die Freiwillige Qualitätskontrolle, die in Bayern durch das Landeskuratorium für pflanzliche Erzeugung in Bayern e.V. (LKP) angeboten wird.
Amtliche Qualitätskontrolle
Ziel ist es, durch die Überprüfung der ordnungsgemäßen Kennzeichnung und der Qualität der Waren einen fairen und lauteren Handel zu ermöglichen und Verbraucher vor Täuschung und Falschinformation zu schützen.
Die Nichteinhaltung der EU-Vermarktungsnormen wird mit Vermarktungsverboten geahndet, in schweren Fällen oder im Wiederholungsfall kann ein Bußgeld bis zu 10.000 € verhängt werden.
Zuständige Behörde in Bayern:
Institut für Qualität in der Ernährungswirtschaft
Ansprechpartner:
Martin Schaser
Menzinger Str. 54
80638 München
Tel.: 08161 8640-1324
Fax: 08161 8640-1332
E-Mail: og-kontrolle@LfL.bayern.de
Bericht zur Qualitätskontrolle für Obst und Gemüse
Vierteljahresergebnisse auf der Großhandelsstufe
- Vierteljahresergebnisse 2015
45 KB
- Vierteljahresergebnisse 2014
146 KB
- Vierteljahresergebnisse 2013
25 KB
- Vierteljahresergebnisse 2012
59 KB
- Vierteljahresergebnisse 2011
51 KB
- Vierteljahresergebnisse 2010
52 KB
- Vierteljahresergebnisse 2009
53 KB
- Vierteljahresergebnisse 2008
63 KB
- Vierteljahresergebnisse 2007
55 KB
Jahresergebnisse auf der Einzelhandelsstufe
Freiwillige Qualitätsfeststellung
- Speise- und Veredelungskartoffeln
- Bohnen
- Einlegegurken
- Karotten
- Rote Bete
- Sellerie
- Speisezwiebeln
Zuständige Stelle für die freiwillige Qualitätsfeststellung:
Landeskuratorium für pflanzliche Erzeugung in Bayern e.V.
Landsberger Str. 282
80687 München
Tel.: 089 290063-0
Fax: 089 290063-20
Internet: LKP Bayern